BJV: Gesetzentwurf der Staatsregierung teilweise verfassungswidrig
Pressekonferenz im PresseClub
München - Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) protestiert
entschieden gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein
neues Versammlungsrecht in Bayern. Das geplante Gesetz
beschneidet die Versammlungsfreiheit, die allen Bürgern im
Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung garantiert wird
und hebelt weitere Bürgerrechte aus.
Als Begründung für eine Verschärfung dient der
Staatsregierung die Bekämpfung des „Extremismus von rechts
und von links“. Doch die neuen Regeln können auch
einschneidende Wirkung auf Streikaktionen, Demonstrationen
und andere Formen der öffentlichen Meinungsäußerung von
Bürgern und Journalisten in Bayern entfalten. So werden damit
Versammlungen durch bürokratische Hürden deutlich erschwert
oder in bestimmten Fällen ganz verboten. Erstmals werden auch
Versammlungen in geschlossenen Räumen eingeschränkt.
Nach dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung bilden
schon zwei Personen eine Versammlung. Statt bisher 48 Stunden
müssen Versammlungen künftig 72 Stunden, bei überregionalen
Aktionen sogar 96 Stunden zuvor schriftlich angemeldet
werden. Spontan-Versammlungen sind nur noch in wenigen
Ausnahmefällen möglich. Auf Veranstaltungsleiter und Ordner
kommen eine ganze Reihe neuer Pflichten zu. Wird dagegen
verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 3.000 €.
Versammlungen können künftig auch dann verboten werden, wenn
sie die Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigen. „Ein
Gummiparagraf“, kritisiert BJV-Vorsitzender Dr. Wolfgang
Stöckel die geplante Vorschrift. „Theoretisch kann eine
Streikaktion vom Kreisverwaltungsreferat untersagt werden,
weil wirtschaftliche Interessen von Verlegern bedroht werden
oder eine Demonstration am verkaufsoffenen Samstag in der
Innenstadt wird verboten, weil Ladenbesitzer einbußen
befürchten. Die neue Regelung öffnet Tür und Tor für
Ermessensentscheidungen.“
Der BJV fordert die Abgeordneten des Bayerischen Landtags
auf, dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ihre
Stimme zu verweigern. „Die Versammlungsfreiheit darf nicht
scheibchenweise einem vermeintlichen Mehr an Sicherheit
geopfert werden“, sagt Dr. Wolfgang Stöckel. Im Kampf gegen
den versteckten Grundrechtsabbau durch das neue
Versammlungsrecht setzt die Journalistengewerkschaft mit ca.
8.600 Mitgliedern auch auf die Solidarität der Medien.
Derzeit gilt noch in allen Bundesländern das gleiche
Versammlungsgesetz. Doch seit der Föderalismusreform im Jahr
2006 ist Versammlungsrecht Ländersache. Die Bayerische
Staatsregierung hat dies zum Anlass genommen, das geltende
Versammlungsrecht zu verschärfen und dazu einen Gesetzentwurf
in den Landtag eingebracht, der bereits ab Oktober 2008 in
Bayern gelten soll.
Der BJV wird unter anderem auf dem Bayerischen
Journalistentag am 7.Juni in Schweinfurt gegen das neue
Versammlungsrecht protestieren. Die Teilnehmer wollen in der
Innenstadt gegen das Vorhaben der Staatregierung
demonstrieren.