Termine
Montag, 24.1.2011, 13:00 - 14:30
BJV-Einladung: Jahres-Pressekonferenz
Montag, 24. Januar
2011
13:00 Uhr
Presseclub München, Marienplatz 22, 80331
München
mit
Dr. Wolfgang
Stöckel
(BJV-Vorsitzender)
Jutta Müller
(BJV-Geschäftsführerin)
Der Bayerische Journalisten-Verband wird von den
Aktivitäten des vergangenen Jahres berichten und einen
Ausblick auf die Themen im Jahr 2011 geben. Schwerpunkte
sind:
Tarifverhandlungen:
Die Gewerkschaften pochen nach Jahren des
Verzichts auf eine Gehaltsanpassung von 4 Prozent plus X für
rund 14.000 festangestellte Redakteurinnen und Redakteure an
Tageszeitungen. Die ersten drei Verhandlungsrunden zwischen
dem DJV und dem Verlegerverband BDZV über den Mantel- und
Gehaltstarifvertrag verliefen ohne Ergebnis. Die Verleger
fordern einen deutlich abgesenkten Tarifvertrag für
Berufseinsteiger und eine Absenkung von Urlaubs- und
Weihnachtsgeld für die bestehende Belegschaft.
Gemeinsame
Vergütungsregeln: Der
BJVkämpft weiterhin für die angemessene Vergütung von freien
Journalisten. Seit Februar 2010 gelten für freie
Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen die
Gemeinsamen Vergütungsregeln. Nach wie vor weigern sich viele
Verlage, die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umzusetzen.
Für die laufenden Verhandlungen über die Gemeinsamen
Vergütungsregeln für freie Fotografen strebt der BJV einen
Abschluss in 2011 an.
Leistungsschutzrecht:
Die Verleger fordern von der Koalition bereits
seit 2009 ein Leistungsschutzrecht. BJV und DJV kämpfen für
die Beteiligung der Urheber an möglichen künftigen Erlösen
aus diesem Gesetz.
Ungarische
Mediengesetzgebung: Der
BJV protestierte Anfang 2011 mit der Absage eines geplanten
Konsulatsbesuchs gegen das neue ungarische Mediengesetz. Mit
dieser und weiteren Aktionen zeigt sich der BJV solidarisch
mit den ungarischen Kollegen und kämpft auch außerhalb der
bayerischen Grenzen für Pressefreiheit.
Bitte beachten Sie, im Anschluss an die
Pressekonferenz findet um 14:30 Uhr eine Podiumsdiskussion
zum Thema Leistungsschutzrecht statt. Hierzu geht Ihnen eine
gesonderte Einladung zu.
