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Montag, 30.11.2009

Brüsseler Mediengipfel zum Leistungsschutzrecht für Verleger:
Urheber müssen an Erlösen beteiligt werden.

Die Idee eines „Brüsseler Mediengipfels“ geht auf ein Treffen von BJV-Vertretern mit der Bayerischen Europa-Ministerin Emilia Müller im Frühjahr 2009 zurück. Am 30. November lud die Ministerin zu einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion in die Bayerische Vertretung Einziges, brandaktuelles Thema: Das von den Verlegern geforderte Leistungsschutz-Recht, auf dessen Grundlage sich die Zeitungsverlage neue Einnahmequellen im Internet verschaffen wollten.
München - Auf dem Podium diskutierten Rudolf Strohmeier, Kabinettschef von EU-Kommissarin Vivian Reding, Verleger-Justiziar Prof. Robert Schweizer, der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Dr. Arnd Haller sowie DJV-Vorsitzender Michael Konken und BJV- Rechtsexperte Rainer Reichert, ob ein neues Leistungsschutzrecht überhaupt erforderlich ist und ob die Verlage durch Suchmaschinen wie Google tatsächlich so stark benachteiligt werden, dass der Gesetzgeber eingreifen muss. Moderiert wurde die Veranstaltung von dem Kölner Medienrechtler Dr. Dieter Frey.    
 
Anders als erwartet gab Prof. Schweizer keine Details dazu bekannt, welche Vorstellungen die Zeitungsverleger im Detail davon haben, wie das Leistungsschutzgesetz in der Praxis umgesetzt werden könnte. Er stellte in Aussicht, dass ein erster Gesetzentwurf im Januar 2010 veröffentlicht würde, sobald sich die Verlegerseite mit DJV und DJU als Vertreter der Urheber darüber auseinandergesetzt hätten. Schweizer wiederholte allerdings, dass die Verlage im Grundsatz bereit seien, die Autoren an den Erlösen zu beteiligen. Offen blieb freilich, in welcher Höhe.
 
Bekannt geworden ist inzwischen, dass eine neue Verwertungsgesellschaft Presse / Online der Verlage die neuen Erlöse einnehmen und ausschütten soll. Das weckt bei den Journalistengewerkschaften die Befürchtung, dass die Autoren dafür erhebliche Einbußen erleiden könnten. Denn schon jetzt sind die Verlage mit 30 Prozent an den Einnahmen aus den Tantiemen der Verwertungsgesellschaften Wort und Kunst/Bild beteiligt. DJV-Vorsitzender Michael Konken und BJV-Rechtsexperte Rainer Reichert nannten daher als Bedingung für ein neues Leistungsschutzrecht der Verlage, dass diese auf diese bisherige Beteiligung verzichten müssten. Auf der anderen Seite seien die Autoren an den neuen Erlösen in angemessener Höhe zu beteiligen.
 
„„In jedem Fall muss vorher garantiert werden, dass die Rechte der Urheber an ihren Beiträgen nicht beeinträchtigt werden. Sonst droht eine weitere Enteignung zu Lasten der Urheber“, erklärte BJV-Geschäftsführerin Frauke Ancker zum Brüsseler Mediengipfel.  Vor allem das Zweitverwertungsrecht, also der Verkauf eines Beitrags an mehrere Verlage, könnte durch ein neues Schutzrecht in Mitleidenschaft gezogen werden. Schon heute verlören die Autoren durch Buy-out-Klauseln nahezu alle Nutzungsrechte ersatzlos an die Verlage.    
Um die tatsächlichen und juristischen Folgen des geplanten Leistungsschutzrechtes zu beleuchten, hatte der BJV ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Autoren Timo Ehmann und Ernese Sziilagyi, ehemalige Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Urheberrecht kommen darin zu dem Schluss, dass die Verlage davon deutlich mehr profitierten als die Kreativen. Eine „Gebühr“, die für die Nutzung von Links und „Snippets“ auf Drucker oder PCs erhoben werden soll, könnte sich als nach Ansicht der Medienrechtler wie eine „Steuererhöhung“ auswirken und die Internetnutzung für alle verteuern. Sie warnen vor „unabsehbaren Folgen für den Medienstandort Deutschland“, sollten Links wie vorgesehen künftig nicht mehr für alle frei zugänglich sein.
„Die Diskussion ist nicht am Ende angelangt, sondern steht erst am Anfang“, war Fazit der Brüsseler Runde. So manche Idee birgt noch Sprengstoff. Spätestens im Januar 2010, wenn erste Einzelheiten des geplanten Gesetzentwurfs bekannt sind, geht der Schlagabtausch zwischen Verlegern, Suchmaschinenanbietern und Urhebern in die nächste Runde.
 
Text: Maria Goblirsch, Foto: Sabine Krösser

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