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Montag, 30.11.2009
Brüsseler Mediengipfel zum Leistungsschutzrecht für Verleger:
Urheber müssen an Erlösen beteiligt werden.
Die Idee eines „Brüsseler Mediengipfels“ geht auf ein Treffen von BJV-Vertretern mit der Bayerischen Europa-Ministerin Emilia Müller im Frühjahr 2009 zurück. Am 30. November lud die Ministerin zu einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion in die Bayerische Vertretung Einziges, brandaktuelles Thema: Das von den Verlegern geforderte Leistungsschutz-Recht, auf dessen Grundlage sich die Zeitungsverlage neue Einnahmequellen im Internet verschaffen wollten.

München -
Auf dem Podium diskutierten Rudolf Strohmeier,
Kabinettschef von EU-Kommissarin Vivian Reding,
Verleger-Justiziar Prof. Robert Schweizer, der
Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Dr. Arnd
Haller sowie DJV-Vorsitzender Michael Konken und BJV-
Rechtsexperte Rainer Reichert, ob ein neues
Leistungsschutzrecht überhaupt erforderlich ist und ob die
Verlage durch Suchmaschinen wie Google tatsächlich so stark
benachteiligt werden, dass der Gesetzgeber eingreifen muss.
Moderiert wurde die Veranstaltung von dem Kölner
Medienrechtler Dr. Dieter Frey.
Anders als erwartet gab Prof. Schweizer keine Details
dazu bekannt, welche Vorstellungen die Zeitungsverleger im
Detail davon haben, wie das Leistungsschutzgesetz in der
Praxis umgesetzt werden könnte. Er stellte in Aussicht, dass
ein erster Gesetzentwurf im Januar 2010 veröffentlicht würde,
sobald sich die Verlegerseite mit DJV und DJU als Vertreter
der Urheber darüber auseinandergesetzt hätten. Schweizer
wiederholte allerdings, dass die Verlage im Grundsatz bereit
seien, die Autoren an den Erlösen zu beteiligen. Offen blieb
freilich, in welcher Höhe.
Bekannt geworden ist inzwischen, dass eine neue
Verwertungsgesellschaft Presse / Online der Verlage die neuen
Erlöse einnehmen und ausschütten soll. Das weckt bei den
Journalistengewerkschaften die Befürchtung, dass die Autoren
dafür erhebliche Einbußen erleiden könnten. Denn schon
jetzt sind die Verlage mit 30 Prozent an den Einnahmen aus
den Tantiemen der Verwertungsgesellschaften Wort und
Kunst/Bild beteiligt. DJV-Vorsitzender Michael Konken und
BJV-Rechtsexperte Rainer Reichert nannten daher als Bedingung
für ein neues Leistungsschutzrecht der Verlage, dass diese
auf diese bisherige Beteiligung verzichten müssten. Auf der
anderen Seite seien die Autoren an den neuen Erlösen in
angemessener Höhe zu beteiligen.
„„In jedem Fall muss vorher garantiert werden, dass die
Rechte der Urheber an ihren Beiträgen nicht beeinträchtigt
werden. Sonst droht eine weitere Enteignung zu Lasten der
Urheber“, erklärte BJV-Geschäftsführerin Frauke Ancker zum
Brüsseler Mediengipfel. Vor allem das
Zweitverwertungsrecht, also der Verkauf eines Beitrags an
mehrere Verlage, könnte durch ein neues Schutzrecht in
Mitleidenschaft gezogen werden. Schon heute verlören die
Autoren durch Buy-out-Klauseln nahezu alle Nutzungsrechte
ersatzlos an die Verlage.
Um die tatsächlichen und juristischen Folgen des
geplanten Leistungsschutzrechtes zu beleuchten, hatte der BJV
ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Autoren Timo Ehmann und
Ernese Sziilagyi, ehemalige Mitarbeiter des
Max-Planck-Instituts für Urheberrecht kommen darin zu dem
Schluss, dass die Verlage davon deutlich mehr profitierten
als die Kreativen. Eine „Gebühr“, die für die Nutzung von
Links und „Snippets“ auf Drucker oder PCs erhoben werden
soll, könnte sich als nach Ansicht der Medienrechtler wie
eine „Steuererhöhung“ auswirken und die Internetnutzung für
alle verteuern. Sie warnen vor „unabsehbaren Folgen für den
Medienstandort Deutschland“, sollten Links wie vorgesehen
künftig nicht mehr für alle frei zugänglich sein.
„Die Diskussion ist nicht am Ende angelangt, sondern
steht erst am Anfang“, war Fazit der Brüsseler Runde. So
manche Idee birgt noch Sprengstoff. Spätestens im Januar
2010, wenn erste Einzelheiten des geplanten Gesetzentwurfs
bekannt sind, geht der Schlagabtausch zwischen Verlegern,
Suchmaschinenanbietern und Urhebern in die nächste
Runde.
Text: Maria Goblirsch, Foto: Sabine Krösser

