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BJV kritisiert Akkreditierungsauflagen für Papst-Besuch
München - Journalisten, die sich für die Berichterstattung zum Papst-Besuch Mitte September akkreditieren wollen, müssen ähnlich hohe Auflagen erfüllen, wie sie bereits von der FIFA für die Berichterstatter der Fußball-Weltmeisterschaft verlangt wurden. So fordert das erzbischöfliche Ordinariat von den Medienvertretern eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, um eine "polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung" einleiten zu können.
Die Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV), Frauke Ancker, bezeichnete die Auflagen in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp als "Zumutung" und als "skandalös". Durch die Einwilligungserklärung, ohne die keine Akkreditierung zum Papst-Besuch erfolgt, wird nach Angaben Anckers mehr überprüft als nur das polizeiliche Führungszeugnis. Auch Ermittlungsverfahren wie beispielsweise eine Anzeige wegen Ruhestörung könnten zu einer Verweigerung der Akkreditierung führen. Das Verfahren, das einen Abgleich der Daten mit den Kriminalämtern, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst vorsieht, sei eine "völlig überzogene Sicherheitsvorkehrung". Die BJV-Geschäftsführerin kündigte an, eine gerichtliche Klage gegen das Akkreditierungsverfahren zu prüfen.
Nach Ansicht des DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken kommen die Auflagen des Münchner Erzbistums "quasi einem Berufsverbot gleich". Konken: "Dieses Verfahren, das keine Rechtsgrundlage hat, droht zu einem Regelvorgehen zu werden, das die Freiheit der Berichterstattung immens einschränkt".
