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Nachrichten

Montag, 18.1.2010

Von der „Datenkrake Google“ und anderen Ungeheuerlichkeiten

Autorin: Pauline Tillmann

Wie viel Datenschutz ist genug Datenschutz? Und was bedeutet der zunehmende Datensammel-Wahn für die Pressefreiheit? Das waren die beiden zentralen Fragen am 18. Januar im Münchner Presseclub. Zur Diskussion hatte die Fachgruppe Rundfunk geladen, auf dem Podium: Moderatorin Verena Nierle (Bayerisches Fernsehen), Barbara Nickel (Juristin und Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks), Professor Peter Wedde (Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit an der Universität Frankfurt / Main) und Jutta Müller (BJV-Justiziarin).
Barbara Nickel ist Juristin und Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks
Barbara Nickel ist Juristin und Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks

Moderatorin Verena Nierle eröffnete die Veranstaltung mit: „2009 war offiziell das Jahr der Wissenschaft, es war aber auch das Jahr der Datenschutzskandale – man denke nur an Telekom, Lidl und die Deutsche Bahn.“ Die Aufregung war jedes Mal groß, doch sie hielt nicht lange an. Viele Daten geben wir täglich selbst und freiwillig preis. In Zeiten von google und sozialen Netwerken wisse man potentiell alles über jeden, so Nierle. Deshalb lautete die erste Frage: „Kommen sich die Datenschützer da eigentlich als Störenfriede, als rückwärtsgewandte Bedenkenträger vor?“ Barbara Nickel antwortete: „Im Gegenteil, ich komme mir sogar wichtiger vor als noch vor Jahren als ich angefangen habe.“ Peter Wedde entgegnete: „Das letzte Jahr, muss man fast zynisch sagen, war gut für den Datenschutz.“ Seiner Meinung nach mussten derartige Skandale passieren, damit sich langfristig etwas verändern kann.

 
Aber was darf der Arbeitgeber? Darf er tägliche Telefonverbindungen überprüfen? Und was ist mit den Emails? Nickel meinte, erlaubt sei stichprobenartig zu prüfen, ob der Arbeitnehmer in seiner Arbeitszeit nur dienstliche Telefonate führt. „Es kann aber nicht sein, dass alle unter Generalverdacht stehen und man ständig alle Daten überprüft.“ Außerdem müsse darüber informiert werden, wenn eine Überprüfung stattfinde. Geheime Proben seien demnach rechtlich unzulässig. Beim Bayerischen Rundfunk, versicherte Nickel, gab es bislang keine derartige Prüfung der Mitarbeiter.
 
Ein anderer Bereich sind Bluttests beim Einstellungsgespräch. Zulässig? Oder nicht? Und wenn ja, in welchen Fällen? Wedde machte klar: Bei Piloten sei der Cholesterinwert wichtig, bei Verwaltungsfachangestellten nicht. Er mutmaßte, dass Bluttests bei ARD-Anstalten vor allem deshalb an der Tagesordnung seien, weil viele Betriebsärzte mit möglichst  vielen Untersuchungen die Bedeutung ihrer Arbeit deutlich machen wollten. Nickel zeigte sich besorgt über Bluttests: „Ehrlich gesagt, wusste ich nichts davon. Als ich davon erfahren habe, hat mich das schon erschüttert.“ Gleichzeitig räumte die Datenschutzbeauftragte ein, dass es schwierig sei, so etwas „historisch Gewachsenes“ wieder abzuschaffen. Doch jedes Unternehmen müsse für sich klar machen, ob der Aufwand und der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte in Relation zum Ergebnis stehen – „schließlich will man nur wissen, ob der Kandidat körperlich für den Job geeignet ist, und nicht mit Hilfe des Gesundheitschecks herausfinden wer der beste Bewerber ist.“

Peter Wedde gab zu bedenken, dass die derzeitige Entwicklung in puncto Datenschutz in vielen Punkten besorgniserregend sei. Und der Staat sei kein gutes Vorbild. Beispiel Auskunftsverweigerungsrecht, „das in den letzten Jahren schrittweise ausgehöhlt wurde“. Beispiel Onlinedurchsuchungen – „Warum soll der Arbeitgeber etwas nicht dürfen, was der Staat darf?“ Beispiel Nacktscanner, bei dem 90 Millionen Euro in die Entwicklung gesteckt wurden und 300.000 Euro in die dazu gehörige Ethikforschung. Zwar wolle man die Aufnahmen verpixeln, das ändere aber nichts daran, dass sie „scharf gespeichert werden“. So fragte Wedde provokativ: „Will man sich wirklich an so etwas gewöhnen?“ Er beklagte: „Der Staat steckt überall Geld rein, nur nicht in den Datenschutz.“

 
Auch bei kleinen Unternehmen gebe es viele Probleme. „Da herrscht Wildwuchs“, so Wedde. Der Grund: Es gebe keine Betriebsräte, die Verletzungen der Persönlichkeitsrechte anklagen könnten. Stellt sich die Frage: Wie kann man sich schützen und wehren? Schwierig, vor allem wenn die Firma – ohne dass man es weiß und merkt – Spionagesoftware auf den Rechner spielt. „Wenn der Administrator so etwas installiert, hat man keine Chance.“ Bei großen Firmen sei der Aufwand zwar zu groß, aber bei Firmen zwischen 100 und 200 Mitarbeitern durchaus machbar.
 
Ein anderes wichtiges Thema des Abends war der Informantenschutz. Weddes Rat: Emails verschlüsseln und sich bei brisanten Informationen am besten persönlich mit dem Informanten treffen. „Und zwar nicht an einem belebten Ort wie dem Marienplatz, wo alles mit Kameras übersäht ist, sondern etwas abgelegen.“ Datenschutzbeauftragte Barbara Nickel empfahl ebenfalls, im Netz sparsam mit persönlichen Daten umzugehen und möglichst alles zu verschlüsseln. Professor Peter Wedde ergänzte: „Schützen Sie ihr Dokument mit einem starken Passwort und schicken sie das Passwort dem Informanten per SMS zu. So kann zumindest ein 98%iger Schutz gewährleistet werden.“
 
Grundsätzlich müsse man sich bewusst machen, so Wedde: „Alles was einmal im Netz gelandet ist, ist für immer da.“ Zwar gebe es Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, virtuelle Inhalte im Internet zu löschen. „Aber Spuren bleiben und tauchen immer wieder auf.“ Wenn man von Google nicht aufgespürt werden wolle, gelte der nachdenklich stimmende Satz des Google-Chefs Eric Schmidt: „Wenn es etwas gibt, von dem sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten sie es vielleicht gar nicht erst tun.“
 
Neben der „Datenkrake Google“ sah Peter Wedde auch soziale Netzwerke wie Xing oder Facebook kritisch – beziehungsweise die Tatsache, dass es immer mehr Journalisten gibt, die sich da einschleichen und Daten ausspionieren würden: „Das geht tief in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und ist mit der Pressefreiheit meiner Meinung nach nicht gedeckt.“ Die Zukunft sieht Wedde im „Flashmob“: Nur wenn alle aktiv werden, ihre Datenschutzrechte aktiv einfordern würden, würde sich etwas ändern. Und das sei dringend nötig. Zustimmendes Kopfnicken im Publikum und auf dem Podium. 
Barbara Nickel ist Juristin und Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks
Professor Peter Wedde ist Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Universität Frankfurt / Main

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