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Donnerstag, 14.1.2010
Kampf gegen Enteignung und Leiharbeit - Pressekonferenz des BJV
Laut Statistik ist das Einkommen der Journalisten in den vergangenen 18 Jahren um 14 Prozent gesunken. Einem weiteren Abwärtstrend, etwa durch die „schleichende Enteignung der Urheber“, will der Bayerische Journalisten-Verband ebenso entgegenwirken wie der Ausuferung der Leiharbeit. Dies machte seine Spitze bei der Jahrespressekonferenz im Münchner PresseClub deutlich.
von links: Jutta Müller, Frauke Ancker, Dr. Wolfgang Stöckel, Bernd AumillerMünchen, 14.1.2010; Bei einem Vergleich von 100 Berufen habe sich bei den Journalisten insgesamt ein Einkommensverlust von inflationsbereinigt 14 Prozent innerhalb der letzten 18 Jahre ergeben, zitierte BJV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Stöckel den „Stern“. Er verurteilte in diesem Zusammenhang die Einführung bzw. Ausweitung der Leiharbeit bei bayerischen Zeitungshäusern wie der „Mainpost“ (Würzburg), der Passauer „Neuen Presse“ oder dem Ingolstädter „Donaukurier“. Einziger Lichtblick: Die „Augsburger Allgemeine“, die zumindest die Redakteure wieder unter den Tarif geholt habe.
„Es hat eine beispiellose Enteignung der Urheber
stattgefunden“, empörte sich Geschäftsführerin Frauke Ancker
über die Entwicklung der letzten Jahre. Die Rechte für
Artikel bzw. Fotos und andere Beiträge lägen heute nicht mehr
bei den Urhebern, wie im Urheberrecht beabsichtigt, sondern
bei den Rechteinhabern. Und dies seien die Verlage, weil den
Autoren fast nichts anderes übrig bleibe, als auf deren
Bedingungen einzugehen, um sie nicht als Auftraggeber zu
verlieren.
Endlich sei es gelungen, durch die vom Gesetzgeber verlangte
Einigung über angemessene Honorare eine Übereinkunft in
Sachen bundesweiter gemeinsamer Vergütungsleistungen zu
erzielen. Die seien nicht für alle zufriedenstellend und
dürften auch nur als Anfang betrachtet werden. Vor allem
gelte es, sie auch in der täglichen Honorarpraxis
durchzusetzen, betonte Stöckel.
Erst wenn das Urheberrecht im Sinne der
Urheber reformiert worden sei, könne man über ein von
den Verlagen gefordertes Leistungsschutzrecht im
Urheberrecht nachdenken, meinte Ancker. Dies sehe Abgaben bei
der Weiterverwertung etwa durch Google vor. Das Geld solle
dann zwischen Verlagen und Autoren aufgeteilt werden. Derzeit
ist die Geschäftsführerin aber strikt gegen die
Verlegerforderung, denn „dannn kassieren die zweimal. Zum
einen verdienen sie mit den Autorenbeiträgen in ihren Medien
und zum anderen bekommen sie dafür auch noch Geld von
Google“.

