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Nachrichten

Donnerstag, 14.1.2010

Kampf gegen Enteignung und Leiharbeit - Pressekonferenz des BJV

Laut Statistik ist das Einkommen der Journalisten in den vergangenen 18 Jahren um 14 Prozent gesunken. Einem weiteren Abwärtstrend, etwa durch die „schleichende Enteignung der Urheber“, will der Bayerische Journalisten-Verband ebenso entgegenwirken wie der Ausuferung der Leiharbeit. Dies machte seine Spitze bei der Jahrespressekonferenz im Münchner PresseClub deutlich.
von links: Jutta Müller, Frauke Ancker, Dr. Wolfgang Stöckel, Bernd Aumiller
von links: Jutta Müller, Frauke Ancker, Dr. Wolfgang Stöckel, Bernd Aumiller

München, 14.1.2010; Bei einem Vergleich von 100 Berufen habe sich bei den Journalisten insgesamt ein Einkommensverlust von inflationsbereinigt 14 Prozent innerhalb der letzten 18 Jahre ergeben, zitierte BJV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Stöckel den „Stern“. Er verurteilte in diesem Zusammenhang die Einführung bzw. Ausweitung der Leiharbeit bei bayerischen Zeitungshäusern wie der „Mainpost“ (Würzburg),  der Passauer „Neuen Presse“ oder dem Ingolstädter „Donaukurier“. Einziger Lichtblick: Die „Augsburger Allgemeine“, die zumindest die Redakteure wieder unter den Tarif geholt habe.

„Es hat eine beispiellose Enteignung der Urheber stattgefunden“, empörte sich Geschäftsführerin Frauke Ancker über die Entwicklung der letzten Jahre. Die Rechte für Artikel bzw. Fotos und andere Beiträge lägen heute nicht mehr bei den Urhebern, wie im Urheberrecht beabsichtigt, sondern bei den Rechteinhabern. Und dies seien die Verlage, weil den Autoren fast nichts anderes übrig bleibe, als auf deren Bedingungen einzugehen, um sie nicht als Auftraggeber zu verlieren.
Endlich sei es gelungen, durch die vom Gesetzgeber verlangte Einigung über angemessene Honorare eine Übereinkunft in Sachen bundesweiter gemeinsamer Vergütungsleistungen zu erzielen. Die seien nicht für alle zufriedenstellend und dürften auch nur als Anfang betrachtet werden. Vor allem gelte es, sie auch in der täglichen Honorarpraxis durchzusetzen, betonte Stöckel.
Erst wenn das Urheberrecht im Sinne der Urheber reformiert worden sei, könne man über ein von den Verlagen gefordertes Leistungsschutzrecht im Urheberrecht nachdenken, meinte Ancker. Dies sehe Abgaben bei der Weiterverwertung etwa durch Google vor. Das Geld solle dann zwischen Verlagen und Autoren aufgeteilt werden. Derzeit ist die Geschäftsführerin aber strikt gegen die Verlegerforderung, denn „dannn kassieren die zweimal. Zum einen verdienen sie mit den Autorenbeiträgen in ihren Medien und zum anderen bekommen sie dafür auch noch Geld von Google“.

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