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Donnerstag, 3.12.2009
BJV: Geistiges Eigentum muss auch im Internet gelten
München, 3.Dezember 2009. Neue digitale Verbreitungsformen für journalistische Inhalte, Meinungsäußerungen und Kommunikation dürfen nach Ansicht des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) nicht dazu führen, dass der Schutz des geistigen Eigentums aufgegeben wird. „Wer die kreative Tätigkeit anderer wirtschaftlich nutzt, muss dafür auch zahlen,“ sagte BJV Vorsitzender Dr. Wolfgang Stöckel im Anschluss an den Mediengipfel in der Bayerischen Vertretung in Brüssel: Die Rechnung, dass sich jeder gratis bediene und nur einige wenige den Aufwand finanzierten, gehe nicht auf.
Stöckel zeigte deshalb Verständnis für die Sorge der
Verlage um den Erhalt der Rahmenbedingungen für
Qualitätsjournalismus. Auch wenn es einigen in der Branche
noch gut gehe, gefährde der Rückgang der Abonnentenzahlen und
des Anzeigenaufkommens eine Flächen deckende und
unabhängige Information der Bürger.
Frauke Ancker, BJV Geschäftsführerin, bezweifelt, dass
das geforderte Leistungsschutzrecht dieses Problem lösen
kann. „Bevor ein solches Recht gewährt wird, müssen die
Rechte von Urhebern und Verlagen (Rechteinhaber) geklärt
werden, sonst droht eine weitere Enteignung zu Lasten der
Urheber. Schon jetzt haben sich die Verlage weitgehend die
Rechte der Autoren übertragen lassen.“
Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist nach Ansicht
des BJV nur bei einer angemessenen Beteiligung der Urheber an
den Erlösen etwa aus Datenbanken oder dem Internet denkbar.
Zudem müsse garantiert sein, dass die Rechte der Urheber an
ihren Beiträgen nicht eingeschränkt würden. Eine weitere
Kernforderung des Journalistenverbandes ist der Verzicht der
Verlegerseite auf ihre bisherige Beteiligung an den
Vergütungen aus Tantiemen der
Verwertungsgesellschaften.
Der Bayerische Journalistenverband hatte ein Gutachten
zum Für und Wider eines Leistungsschutzrechts in Auftrag
geben. Die Autoren Timo Ehmann und Ernese Szilagyi kommen
darin zum Ergebnis, dass Verlage davon deutlich mehr
profitieren könnten als die Autoren als eigentliche Urheber.
Sie warnen davor, den bestehenden Interessenausgleich
einseitig zu Gunsten der Verleger zu verschieben. Im Gegenzug
müssten „Buy-out-Verträge“ untersagt werden, in denen die
Kreativen alle Rechte an ihren Werken abtreten.
Kontakt
Bernd Aumiller
Bayerischer Journalisten-Verband e. V.
Tel.: 089 – 54 50 418 – 23
E-Mail: aumiller@bjv.de
Seidlstr. 8
80335 München
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