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Pressemitteilungen

Donnerstag, 3.12.2009

BJV: Geistiges Eigentum muss auch im Internet gelten

München, 3.Dezember 2009. Neue digitale Verbreitungsformen für journalistische Inhalte, Meinungsäußerungen und Kommunikation dürfen nach Ansicht des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) nicht dazu führen, dass der Schutz des geistigen Eigentums aufgegeben wird. „Wer die kreative Tätigkeit anderer wirtschaftlich nutzt, muss dafür auch zahlen,“ sagte BJV Vorsitzender Dr. Wolfgang Stöckel im Anschluss an den Mediengipfel in der Bayerischen Vertretung in Brüssel: Die Rechnung, dass sich jeder gratis bediene und nur einige wenige den Aufwand finanzierten, gehe nicht auf.
Stöckel zeigte deshalb Verständnis für die Sorge der Verlage um den Erhalt der Rahmenbedingungen für Qualitätsjournalismus. Auch wenn es einigen in der Branche noch gut gehe, gefährde der Rückgang der Abonnentenzahlen und des Anzeigenaufkommens eine Flächen deckende und unabhängige Information der Bürger.
 
Frauke Ancker, BJV Geschäftsführerin, bezweifelt, dass das geforderte Leistungsschutzrecht dieses Problem lösen kann. „Bevor ein solches Recht gewährt wird, müssen die Rechte von Urhebern und Verlagen (Rechteinhaber) geklärt werden, sonst droht eine weitere Enteignung zu Lasten der Urheber. Schon jetzt haben sich die Verlage weitgehend die Rechte der Autoren übertragen lassen.“
 
Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist nach Ansicht des BJV nur bei einer angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen etwa aus Datenbanken oder dem Internet denkbar. Zudem müsse garantiert sein, dass die Rechte der Urheber an ihren Beiträgen nicht eingeschränkt würden. Eine weitere Kernforderung des Journalistenverbandes ist der Verzicht der Verlegerseite auf ihre bisherige Beteiligung an den Vergütungen aus Tantiemen der Verwertungsgesellschaften.
 
Der Bayerische Journalistenverband hatte ein Gutachten zum Für und Wider eines Leistungsschutzrechts in Auftrag geben. Die Autoren Timo Ehmann und Ernese Szilagyi kommen darin zum Ergebnis, dass Verlage davon deutlich mehr profitieren könnten als die Autoren als eigentliche Urheber. Sie warnen davor, den bestehenden Interessenausgleich einseitig zu Gunsten der Verleger zu verschieben. Im Gegenzug müssten „Buy-out-Verträge“ untersagt werden, in denen die Kreativen alle Rechte an ihren Werken abtreten.
 
 
 
 
Kontakt
Bernd Aumiller
Bayerischer Journalisten-Verband e. V.
Tel.: 089 – 54 50 418 – 23
E-Mail: aumiller@bjv.de
Seidlstr. 8
80335 München
www.bjv.de

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