Pressemitteilungen
Freitag, 29.5.2009
BJV verurteilt erschwerte Berichterstattung bei der Hauptversammlung der Hypo Real Estate
Für die für den 2. Juni 2009 angesetzte Außerordentliche Hauptversammlung der Hypo Real Estate gelten für Medienvertreter neue Verhaltensregeln: Der Bericht des Vorsitzenden darf nicht elektronisch aufgezeichnet werden. Das betrifft Journalisten des Fernsehens und der Radiosender gleichermaßen. In der Vergangenheit war die Bank wesentlich kooperativer. Journalisten durften die Aussprachen des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandes aufzeichnen. Erst ab der Aussprache war das Mitschneiden verboten.
Die neue Reglementierung verwundert umso mehr, als die Verstaatlichung der angeschlagenen Bank das öffentliche Interesse zu Recht vergrößert hat. BJV Vorsitzender Dr. Wolfgang Stöckel rät den Verantwortlichen: „In Zeiten der Bankenkrise und einem damit verbundenen Vertrauensverlust gegenüber einer ganzen Branche sollte sich ein Unternehmen öffnen und nicht verschließen.“
Die neue Reglementierung verwundert umso mehr, als die Verstaatlichung der angeschlagenen Bank das öffentliche Interesse zu Recht vergrößert hat. BJV Vorsitzender Dr. Wolfgang Stöckel rät den Verantwortlichen: „In Zeiten der Bankenkrise und einem damit verbundenen Vertrauensverlust gegenüber einer ganzen Branche sollte sich ein Unternehmen öffnen und nicht verschließen.“
