Betriebs- und Personalräte
Die Fachgruppe versteht sich als Forum für Betriebs- und Personalräte in allen bayerischen Medien, egal ob bei Tageszeitung, Zeitschrift, Anzeigenblatt, beim privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen.
Sie dient dem gegenseitigen Austausch, der Information, Beratung und Unterstützung der Betriebsräte in ihrem ständig schwieriger werdenden Amt sowie nicht zuletzt ihrer Weiterbildung auf bayerischer Ebene.Die Fachgruppe trifft sich in der Regel zweimal jährlich zu Zwei-Tages-Seminaren in der Kainsbacher Mühle bei Hersbruck sowie zusätzlich bei Bedarf oder aktuellem Anlass.
Die Fachgruppe vertritt derzeit über 100 Betriebsrätinnen und Betriebsräte in knapp 50 bayerischen Verlags- und Medienhäusern.
Ansprechpartner
Fachgruppenvorsitzender
![]() |
Wolfgang Zauner
|
Stellv. Fachgruppenvorsitzender
![]() |
Wolfgang Grebenhof
|
||||||
|
ist Redakteur und Betriebsratsvorsitzender bei der Fränkischen Landeszeitung in Ansbach. |
|||||||
Stellv. Fachgruppenvorsitzender
![]() |
Hannes Helferich
|
||||||
|
ist Redakteur bei der Verlagsgruppe Mainpost und Mitglied des Gesamtbetriebsrates sowie Betriebsrat beim Schweinfurter Tagblatt |
|||||||
Stellv. Fachgruppenvorsitzender
![]() |
Reinhard Wilhelm
|
Nachrichten
Kern-Kompetenzen des Betriebsrates:
Einführung für Neulinge - Auffrischung für "alte Hasen"
Die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln:
Was gehen sie den Betriebsrat an?
Beginn: Donnerstag, 6. Mai 2010 um 11 Uhr
Ende: Freitag, 7. Mai 2010 um 16 Uhr
Teilnahme nach § 37(6) Betriebsverfassungsgesetz
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl, egal ob Sie erstmals oder erneut Mitglied im Betriebsrat sind !
Wie Sie vielleicht schon wissen, gibt es im BJV für Sie eine eigene Fachgruppe. Sie trifft sich zweimal im Jahr in der „Kainsbacher Mühle“ bei Hersbruck zu zweitägigen Seminaren, die neben der Weiterbildung auch dem Erfahrungsaustausch untereinander dienen. Sie sind herzlich eingeladen!
In diesem Frühjahrs-Seminar wird uns BJV-Justitiarin Bettina Kühnast noch- oder erstmals mit den wichtigsten Überwachungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates vertraut machen, wie sie in den §§ 80, 87 und 99 des Betriebsverfassungsgesetzes festgeschrieben sind, sowie mit dem § 102 BetrVG: Mitbestimmung bei Kündigungen – in diesen Krisenzeiten besonders relevant.
Besonders freuen wir uns, dass Kajo Döhring, der Nachfolger von Hubert Engeroff als DJV-Hauptgeschäftsführer und Chef-Tarifverhandler, erstmals nach Kainsbach kommt, um mit uns die künftigen Perspektiven der DJV-Tarifpolitik zu diskutieren.
Daneben wird natürlich der Erfahrungsaustausch untereinander wie auch die individuelle Beratung nicht zu kurz kommen.
Aus all diesen Gründen hoffen wir auf ein volles Haus und - nach diesem Extrem-Winter - auf maimässiges Wetter, auf dass wir den Mühlen-Garten auch genießen können.
Bis bald !
Wolfgang Soergel
Katrin Fehr
Wolfgnag Grebenhof
Hannes Helferich
Fachgruppen-Vorstand Betriebs- und Personalräte
Teilnahme nach § 37(6) Betriebsverfassungsgesetz
Themenplan:
• Überwachungsrechte nach § 80 BetrVG
• Soziale Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
• Personelle Mitbestimmung nach § 99 BetrVG
• Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG
• Tarifpolitik im Zeichen der Medienkrise: neue Prioritäten
• Die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln: was kann der Betriebsrat tun?
Referenten:
Bettina Kühnast, Rechtsanwältin und Justitiarin des BJV
Kajo Döhring, Hauptgeschäftsführer des DJV
Seminarleitung:
Dr. Wolfgang Soergel, stellvertretender BJV-Vorsitzender und Fachgruppen-Vorsitzender Betriebsräte des BJV
Seminarkosten: 450,- EUR
Anmeldungen bitte umgehend, spätestens bis 30.04. in der Geschäftsstelle !
Die Macht der Ohnmächtigen
Von Michael Anger
Sie sollen gegen jede Lumperei Einspruch erheben, sie können Willkür eines Arbeitgebers verhindern, Lohnkürzungen und andere Benachteiligungen zumindest verzögern, sie haben das Recht, Geschäftsführer immer wieder mit Eingaben zu nerven, die mächtigsten Bosse müssen mit ihnen reden und dürfen sich nicht rächen. Sie besitzen nichts und kümmern sich um alles. Das machen sie in der Arbeitszeit und jeglichen Aufwand muss die Gegenseite bezahlen. Die Rede ist von den Betriebsräten, die – zumindest erhofften sich dies die Initiatoren des Betriebsverfassungsgesetzes – viele Rechte haben. Mit einem kleinen, entscheidenden Haken: Die Menschen, deren Rechte diese von den Belegschaften Auserwählten wahren, müssen von deren Bedeutung überzeugt sein und dies alle vier Jahre durch möglichst hohe Beteiligung an den Betriebsratswahlen bekunden. Ab 16. März wird heuer wieder in den meisten Firmen gewählt. Auf den folgenden Seiten schildern amtierende Arbeitnehmervertreter, was sie in ihren Betrieben konkret erreicht haben; die Justiziarinnen des Bayerischen Journalisten-Verbandes belegen mit ihren Beispielen, dass die Räte auf die Beratung durch die Gewerkschaft angewiesen sind. Weitere Infos auf den Homepages von BJV und DJV oder – bei Ihrem Betriebsrat.




