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VG Wort: Auszahlung erfolgt noch im August

München, 14.08.2012

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort wird die Erlöse aus dem Jahr 2011 an Autoren und Verleger noch im August auszahlen. Das hat der Vorstand einstimmig auf einer außerordentlichen Sitzung in München beschlossen. Laut einer Pressemitteilung (PDF) der VG Wort erfolgt diese Ausschüttung mit dem Hinweis auf mögliche Rückforderungen für den Fall, dass das Urteil des Landgerichts München I von höheren Gerichten bestätigt werden sollte.

Unerwartet war die eigentlich für Juni fällige Auszahlung zunächst auf Eis gelegt worden. Grund für die Verschiebung war ein Urteil des Landgerichts München vom 24. Mai 2012 (Az.: 7 O 28640/11). Darin stellte das Gericht die seit Jahrzehnten praktizierte Verteilung der Erlöse zwischen Autoren und Verlagen innerhalb der VG Wort in Frage.

Der „Verteilungsplan Wissenschaft“ der VG Wort, um den vor Gericht gestritten wird, sieht bisher vor, dass die Ausschüttungen jeweils „zu gleichen Teilen“ an Autoren und Verlage gehen. In dem vorliegenden Fall hielten die Richter diese Beteiligung der Verlage an den Auszahlungen der VG Wort für unzulässig.

In der Sache ging es darum, dass der Kläger seine Vergütungsansprüche im Jahr 1984 durch den Wahrnehmungsvertrag vollständig an die VG Wort abgetreten hatte. Dieselben Rechte hätte er danach nicht noch einmal an den Verlag abgegeben können, argumentierte das Gericht. Daher hätte auch kein Geld an die Verlage fließen dürfen.

Die VG Wort beugt nun mit der Ausschüttung unter Vorbehalt offensichtlich für den Fall vor, dass Autoren zuerst ihre Vergütungsrechte an einen Verlag, und danach an die VG Wort abgetreten haben. Dann wären sie möglicherweise zu Unrecht in den Genuss des VG Wort-Geldes gekommen. „Nach dem Urteil des LG München kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass bei einer solchen Konstellation der Verlag 100 Prozent der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht“, warnte die VG Wort in ihrer Stellungnahme zum Urteil (PDF).

Da die vertraglichen Rechte nach drei Jahren verjähren, könnte Autoren im schlimmsten Fall eine Rückzahlung von VG Wort-Geldern der letzten drei Jahre drohen. Doch noch ist es nicht soweit, erst müsste das Münchner Urteil tatsächlich bestätigt werden. Derzeit geht die VG Wort noch den Weg durch die Instanzen. Und das kann noch drei bis sechs Jahre dauern.

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