BJV-Geschäftsstelle

Bundestag sichert Künstlersozialkasse

Unternehmen, die Freie beschäftigen sollen stärker kontrolliert werden.

München, Berlin, 08.07.2014

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das zum Erhalt der Künstlersozialkasse (KSK) beitragen soll. Es sieht von 2015 an stärkere Kontrollen der Unternehmen vor, die freie Journalisten oder Künstler beschäftigen und deshalb Abgaben an die KSK zu zahlen haben.

Das Prinzip: Unternehmen, die freie Kreative einsetzen, müssen auf die Honorare eine Abgabe in Höhe von 5,2 Prozent an die Künstlersozialkasse leisten. Wie angestellte Arbeitnehmer auch zahlen die freien Publizisten und Künstler nur 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die Auftraggeber, die von der Arbeit der Freien profitieren (30 Prozent).

In der Praxis hat sich freilich so mancher Auftraggeber vor dieser Zahlung gedrückt oder aus Mangel an Informationen nicht gezahlt, was die Existenz der Künstlersozialkasse zunehmend gefährdet. Hans-Jürgen Werner, Syndikus des Präsidiums des Deutschen Tonkünstlerverbandes, hatte deshalb eine Petition mit über 50.000 Unterschriften an den Deutschen Bundestag gerichtet, mit dem Ziel, dass die Deutsche Rentenversicherung die Abgabe strenger kontrolliert. Mit Erfolg.

Die Zahl der Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherungsanstalt wird nun mit der Gesetzesnovelle massiv angehoben. Darüber hinaus kann die KSK künftig eigene Kontrollen durchführen, wenn sie Hinweise auf nicht gezahlte Sozialabgaben hat. Durch die zusätzlichen Prüfungen werden Mehreinnahmen von gut 30 Millionen Euro pro Jahr erwartet.

Rund 70 Prozent aller freien Journalisten in Deutschland sind in der KSK sozialversichert, insgesamt sind es rund 180.000 freischaffende Künstler und Publizisten.

Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken begrüßte das neue Gesetz als wichtige Maßnahme zur Sicherung der Künstlersozialkasse. Erstmals werde die Zahl der Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung klar definiert. „Die Künstlersozialabgabe ist zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung unverzichtbar. Ich erwarte, dass künftig intensiv geprüft wird und mehr Unternehmen die Künstlersozialabgabe leisten“, sagte Konken in einer DJV-Pressemitteilung.

Wenn mehr Unternehmen die Abgabe leisteten, bestehe die Chance, dass auch der Abgabesatz für alle Unternehmen sinke. Wegen der schwachen Zahlungsmoral waren die Beiträge zu Jahresbeginn von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben worden.

Maria Goblirsch

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