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DJV-Freien Infos "Fragen und Antworten zu den Vergütungsregeln (FAQ)", Grafikdesign Harald Stöcker

Freie Journalisten

Gemeinsame Vergütungsregeln: Zwei Urteile stärken freie Journalisten

Journalisten in NRW erstreiten hohe Nachzahlungen

Köln, Düsseldorf, München, 26.07.2013

Zwei freie Journalisten aus Nordrhein-Westfalen haben jetzt mit Unterstützung des DJV-NRW ihre Klagen gegen den Bonner General-Anzeiger in erster Instanz gewonnen. „Das Landgericht Köln sprach ihnen in beiden Fällen deutlich mehr Honorar zu, als der Verlag in den Jahren 2008 bis 2011 gezahlt hatte. Dabei sieht das Gericht in den seit 2010 geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln an Tageszeitungen eine geeignete Grundlage zur Ermittlung angemessener Honorare“, berichtet der DJV NRW.

Nachzahlung von knapp 40.000 Euro
Im Fall eines Journalisten aus Bonn verurteilte die 28. Kammer des Landgerichts Köln den Verlag des General-Anzeigers zu einer Honorar-Nachzahlung von knapp 10.600 Euro plus Zinsen. Ein Journalist aus Wachtberg, der für die gleiche Zeitung sowohl schrieb als auch fotografierte, erhielt in den Jahren 2008 und 2009 für seine Texte ein Zeilenhonorar von 21 Cent und für seine Bilder ein Honorar von 20,45 Euro pro Bild. Auch hier befand das Landgericht Köln, dass diese Honorare „unangemessen niedrig“ sind. 56 Cent pro Zeile und 48 Euro pro Bild wären angemessen. Auf dieser Grundlage muss der Verlag nun den Differenzbetrag von rund 38.400 Euro plus Zinsen nachzahlen.

„Ganz viel Sprengkraft für die Etats deutscher Tageszeitungen birgt ein Urteil, auf dass der DJV in Nordrhein-Westfalen aufmerksam macht. Klar ist, wenn der General-Anzeiger aus Bonn nicht in Berufung geht und den Entscheid irgendwie umdrehen kann, stehen vielen freien Journalisten stattliche Nachzahlungen zu“, kommentiert Newsroom.de das Urteil.

Die Urteile haben noch keine Rechtsgültigkeit. Der Verlag kann gegen die Entscheidungen Berufung einlegen. Die Gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberufliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen sind am 1. Februar 2010 in Kraft getreten.

Alles über die Gemeinsamen Vergütungsregeln
Mehr über dieses Tarifwerk erfahren Sie in der DJV-Freien-Info „Fragen und Antworten zu den Vergütungsregeln (FAQ)“ (PDF, 32 S., 1,2 MB; ab Seite 24 finden Sie den Gesetzestext und die Zahlen). Nützliche Informationen und einen „Zeilomat“ zur Kalkulation Ihrer Honorare finden Sie auf der gemeinsam von DJV und ver.di angebotenen Seite Faire-Zeitungshonorare.

Werden die Vergütungsregeln bei Ihnen eingehalten?
Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Gemeinsamen Vergütungsregeln ebenfalls nicht eingehalten werden, können sich jederzeit von der BJV-Rechtsabteilung beraten lassen.

Nachtrag, 13.08.2013

Erneut hat ein Gericht einen Verleger zur Nachzahlung von Journalisten-Honorar in fünfstelliger Höhe verurteilt, weil er die „gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Freie an Tageszeitungen“ nicht eingehalten hat. Am 2. August hat das Landgericht Mannheim die Pforzheimer Zeitung dazu verurteilt, einem freien Journalisten fast 47.200 Euro Honorar zuzüglich Zinsen nachträglich zu zahlen. Mehr dazu lesen Sie auf der DJV-Website.



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