Foto: Karlheinz Stannies

BJV-Pressemitteilung

Pressemitteilung: „Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit ist pure Tarifzensur“

Prinzip „Eine Gewerkschaft pro Betrieb“ verstößt gegen die Koalitionsfreiheit

München, 11.12.2014

Das Bundeskabinett hat heute den Referentenentwurf zur Tarifeinheit beschlossen. Er sieht nur noch einen Tarifvertrag pro Betrieb vor – den der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. „Dies wäre ein nie dagewesener Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das geplante Gesetz schlicht verfassungswidrig“, erklärt der BJV-Vorsitzende Michael Busch.

Bisher habe sich die Politik bewusst aus den Tarifverhandlungen heraus gehalten, die Tarifautonomie habe sich bewährt. Nun aber werde mit dem Entwurf zur Tarifeinheit „pure Tarifzensur betrieben“.

Anders als von der Öffentlichkeit wahrgenommen träfe die Abschaffung der Tarifpluralität nicht nur Lokführer und Piloten, sondern auch Journalisten, Ärzte und andere Berufsgruppen. Das Gesetz zur Tarifeinheit hätte daher in Medienunternehmen massive Auswirkungen, wo DJV und dju seit vielen Jahren als freiwillige Tarifgemeinschaft verhandeln und einen einheitlichen Tarifvertrag für die Mitglieder beider Gewerkschaften abschließen.

„Journalisten und auch die Arbeitnehmer anderer Berufssparten sollen weiterhin frei entscheiden dürfen, von welcher Gewerkschaft sie sich vertreten lassen wollen“, fordert BJV-Geschäftsführerin Jutta Müller. Das aber sei nach dem von der Bundesregierung angestrebten Prinzip „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft“ nicht mehr möglich.

Die Rechtsanwältin weist darauf hin, dass Spartengewerkschaften durchaus ihren Sinn hätten, weil sie auf die Besonderheiten einer bestimmten Berufsgruppe eingehen könnten. Nach dem geplanten Gesetz soll der gerade erst von der kleineren Gewerkschaft ausgehandelte und durch Streiks erkämpfte Tarifvertrag nicht mehr gelten, sobald die größere Gewerkschaft eine widersprechende Regelung vereinbart hat. „Wer weniger Mitglieder hat, verliert und es tritt ein tarifloser Zustand ein. Ein stärkerer Eingriff in die Tarifautonomie ist kaum vorstellbar“, kritisiert die BJV-Geschäftsführerin.

Auch in der Wissenschaft regt sich heftige Kritik am Entwurf der Bundesregierung. So hält Prof. Ulrich Preis, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Köln, das geplante Gesetz zur Tarifeinheit für verfassungswidrig, da es unabsehbare Folgen für die Koalitionsfreiheit hätte.

Im Interview mit dem BJV Report urteilte er, der Entwurf solle „ganz unverhohlen den Sparten- und Berufsgewerkschaften die Zähne ziehen“ und die Tarifautonomie kleinerer Gewerkschaften schwächen. Es sei also „eigentlich ein Tarifautonomie-Schwächungsgesetz.“ Daher lautet seine Prognose: „Dieses Vorhaben ist praktisch und rechtlich zum Scheitern verurteilt. Das Sinnvollste wäre es, das Ganze zu lassen!“

Für den Fall, dass das Gesetz zur Tarifeinheit vom Bundestag verabschiedet wird, haben der Deutsche Journalisten-Verband und andere berufsbezogene Gewerkschaften wie der Marburger Bund bereits den Gang zum Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Kontakt

Maria Goblirsch
Telefon 0171 6876973
presse@bjv.de


BJV-Newsletter abonnieren!

Hier können Sie unseren kostenfreien Newsletter abonnieren. Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an. Das System sendet an diese Adresse einen Link, mit weiteren Informationen zum Abschluss der Anmeldung.