BJV-Pressemitteilung

Journalisten dürfen in Bayern nicht länger überwacht werden

BJV begrüßt Ausnahme-Regelung im Polizeiaufgabengesetz

München, 20.06.2013

Über zehn Jahre hat der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) dafür gekämpft, dass Pressevertreter nicht vom Staat abgehört oder überwacht werden dürfen. Nun ist dieses Ziel, zumindest in Bayern, erreicht: Vom 1. Juli 2013 an sind Journalisten wie alle anderen Berufsgeheimnisträger vor einer Überwachung durch Polizei und Verfassungsschutz geschützt. Eine entsprechende Ausnahme beschloss der Bayerische Landtag am Donnerstag.

„Endlich können sich Informanten wieder Journalisten anvertrauen, ohne fürchten zu müssen, dass ihr Gespräch überwacht oder über Bestandsdaten nachverfolgt wird. Dies ist eine wichtige Stärkung der Pressefreiheit im Freistaat“, betont der BJV-Vorsitzende Michael Busch. Nach mehr als zehn Jahren sei es überfällig gewesen, Journalisten nicht länger als Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse zu behandeln.
 
Denn während Ärzte, Geistliche oder Rechtsanwälte schon bisher von der Überwachung durch Polizei und Geheimdienst ausgenommen waren, wurde bei Journalisten oder Abgeordneten im jedem einzelnem Fall geprüft, ob das Interesse der Strafverfolgung schwerer wog als der Informantenschutz – und diese Abwägung fiel oft zu Gunsten der staatlichen Überwachung aus. Künftig werden alle Berufe mit einem Zeugnisverweigerungsrecht in Bayern gleich behandelt. Für die Gleichstellung sprachen sich alle Fraktionen im Landtag aus.
 
Anlass für die Änderung einzelner Normen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2012. Die Richter hatten entschieden, dass der Zugriff auf Bestandsdaten, Passwörter und andere Zugangscodes sowie dynamische Internetprotokoll-Adressen nicht durch das Telekommunikationsgesetz gedeckt sei. Dafür bedürfe es eigener Regelungen durch die einzelnen Bundesländer. Eine Übergangsregelung galt nur bis zum 30. Juni 2013. Auf Initiative der FDP im Bayerischen Landtag war der Schutz der Journalisten vor Überwachungsaktionen bei der Reform mit aufgenommen worden.

Der BJV-Vorsitzender Michael Busch fordert gleichzeitig eine ähnliche Gesetzesänderung auch auf Bundesebene. Es dürfe nicht sein, dass künftig unterschiedliche Ausnahmeregelungen gälten, je nachdem, ob Bundes- oder Landesbehörden eine Überwachung oder ein Auskunftsverfahren anordneten. „Es ist an der Zeit, dass auch der Gesetzgeber auf Bundesebene endlich eine Gleichstellung aller Berufsgeheimnisträger auf den Weg bringt und die Strafprozessordnung entsprechend ändert“.

Weitere Informationen:
Maria Goblirsch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0171 6876973, E-Mail: presse@bjv.de

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