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Kompetente Runde (v.l.n.r.): Dennis Amour, Karin Hertzer, Gisela Goblirsch und Till Stegmeier
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Marion Trutter

Fachgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

„Keine Angst vor der KSK“

Diskussion zu versicherungs- und steuerrechtlichen Fragen im Grenzbereich Journalismus/PR

München, 15.07.2015

Künstlersozialkasse und Steuer haben wenig miteinander zu tun. So lautet eine wichtige Erkenntnis aus einer Veranstaltung der Fachgruppen Freie und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Moderiert von Till Stegmeier diskutierten rund 50 Kolleginnen und Kollegen im Münchner Presseclub die versicherungs- und steuertechnischen Fallstricke im Grenzbereich zwischen Journalismus und PR. Aus der Praxis berichteten die freie Journalistin, PR-Frau und Bloggerin Karin Hertzer und die PR-Fachfrau Gisela Goblirsch, Inhaberin der Münchner Agentur pr-competence. Für juristische Klarheit sorgte BJV-Justiziar Dennis Amour.

Ebenso brennend wie heikel war die Frage, mit welchen Tätigkeiten sich Journalisten bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern können und womit sie im schlimmsten Fall ihren Rauswurf riskieren. „Die Grundstruktur der KSK ist sehr einfach“, erklärte Dennis Amour. „Schwierig wird es durch die zunehmende Komplexität der Arbeit, die Journalisten heute ausführen.“

Probleme mit der KSK
Eindeutig publizistische Tätigkeiten wie Recherche, Texten, Redaktion, Lektorat und sogar publizistische Lehrtätigkeit fallen eindeutig in den erlaubten Bereich. Dagegen werden Arbeiten wie die Organisation von Pressekonferenzen und Messen, PR-Beratung oder auch Einnahmen aus Werbung auf dem eigenen Blog als nicht-publizistisch eingestuft. Überwiegen diese in der Arbeit eines Medienschaffenden, drohen Probleme mit der KSK.

7 Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer?
Einen sehr weitverbreiteten Irrtum konnte Dennis Amour ausräumen: Der Steuersatz ist für die KSK nicht relevant – ganz egal, ob ein Publizist auf seine Leistungen 7 Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer ansetzt. Bei welchen publizistischen Tätigkeiten aber 7 Prozent und bei welchen 19 Prozent fällig werden, ist ein durchaus komplexes Thema, das auch von Juristen immer wieder unterschiedlich beantwortet wird. Besteht die Leistung in erster Linie in der Abtretung der Nutzungsrechte, sind 7 Prozent fällig, für Redaktion, Lektorat, Beratung und Organisatorisches dagegen 19 Prozent.

Fazit des Abends: „Prüft ganz genau, in welchem Bereich Ihr womit Euer Geld verdienen wollt – und dann lasst Euch nicht von KSK oder Finanzamt davon abhalten. Die KSK-Mitgliedschaft sollte nicht das Maß aller Dinge sein", lautete der Rat von Karin Hertzer an die Kollegen. „Seid lieb zu Euren Auftraggebern und macht sie immer wieder darauf aufmerksam, dass sie für Eure Texte KSK-Beiträge abführen müssen, weil die Sozialkasse, die für uns einsteht, gefüllt werden muss", mahnte Gisela Goblirsch.

Keine Angst vor der KSK
Dennis Amour ermutigte die Kolleginnen und Kollegen, sich gerade bei Grenzfällen schlau zu machen, im Zweifelsfall bei den BJV-Justiziaren Rat zu suchen – und er gab den Kollegen mit auf den Weg: „Man darf vor der KSK keine Angst haben, muss sich aber mit den Themen auseinandersetzen und als Freiberufler wissen, in welchen Grenzen man sich sicher bewegen kann". Viele wertvolle Tipps zu Steuer- und KSK-Fragen enthalten auch „Spring! DJV-Handbuch für Freie“ und die DJV-Broschüre „Tipps für freie Journalistinnen und Journalisten“.

Marion Trutter

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