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Stopp, nicht öffentlich! Vertreter aus Politik und Journalismus diskutierten, warum immer mehr politische Gremien unter sich tagen (von links): Martin Schwarzkopf, Jutta Müller, Daniel Staffen-Quandt, Bezirksvorsitzender des BJV Mainfranken, Stefan Wolfshörndl und Anton Sahlender
Foto: 
Michaela Schneider

Bezirksverband Mainfranken

BJV-Forum: „Zu oft nicht-öffentlich, zu selten ruchbar“

Politik im Hinterstübchen und wie Journalisten damit umgehen

Würzburg, 06.11.2015

Ob runder Tisch im Hinterstübchen oder Gemeinderatssitzung mit ausuferndem nicht-öffentlichem Teil: Immer häufiger tagen politische Gremien unter sich. Das ist nicht nur ärgerlich für Journalisten, sondern auch für die Bürger. Und auch mancher Behördenleiter oder Pressesprecher mauert, wenn ein Reporter etwas hinterfragt.

Dabei sind dem Ausschluss der Öffentlichkeit rechtlich enge Grenzen gesetzt. Wie Journalisten auf der einen, Kommunalpolitiker auf der anderen Seite damit umgehen, diskutierte der Bezirksverband Mainfranken des BJV jetzt beim zweiten BJV-Forum in Würzburg.

Neben Journalisten und interessierten Bürgern hatte der Bezirksverband persönlich politische Entscheidungsträger aus der Region inklusive den mehr als 150 Bürgermeistern aus vier Landkreisen geladen.

Politiker glänzen – durch Abwesenheit
Ob das Thema bei den Kommunalpolitikern auf Desinteresse gestoßen war oder aber der Bezirksverband in ein Wespennest gestochen hatte, blieb am Abend unbeantwortet. Fakt aber ist: Außer Podiumsgast Stefan Wolfshörndl, Bürgermeister in der Gemeinde Gerbrunn nahe Würzburg, saß ein einziger weiterer Kommunalpolitiker unter den Zuhörern.

Dass mancher seiner Kollegen es nicht so genau nehme mit Öffentlichkeit und Auskunftspflicht, führt Wolfshörndl unter anderem auf die Angst vor den Medien zurück. Er selbst indes betont mit Blick auf Transparenz und einen öffentlichen Umgang mit kommunalen Themen: „Wenn ich mit Argumenten nicht öffentlich argumentieren kann, habe ich entweder falsche Argumente oder ein falsches Projekt.“

90 Prozent aller Gremien tagen nicht-öffentlich – und 90 Prozent der Themen und Beschlüsse hätten im nicht-öffentlichen Sitzungsteil eigentlich nichts zu suchen: Zu diesem Fazit kommt Anton Sahlender, langjähriges Mitglied der Chefredaktion der Main-Post. Als Leseranwalt vertritt er in einer eigenen Zeitungsrubrik die Interessen der Leser in der Redaktion.

„Viele Gemeinden behandeln zu viele Themen nicht-öffentlich, aber zu selten wird dies ruchbar“, sagt Sahlender. Mit Sorge beobachte er: Die Zeitungsleser kümmere dies heute kaum noch. „Realität ist: Kommunalsitzungen sind für Bürger meist nur interessant, wenn es um persönliche Interessen geht.“

Wächterrolle des Journalismus ausspielen
Es gebe durchaus begründete Beispiele für Nicht-Öffentlichkeit, sagt Martin Schwarzkopf, Chefredakteur des Main-Echos in Aschaffenburg. Diese seien jedoch marginal. Problematisch werde es, wenn Nicht-Öffentlichkeit als politisch-taktisches Mittel gewählt werde, um Themen einfacher und ohne Diskussionen durchzusetzen.

Was aber können Redaktionen, können Journalisten in solchen Fällen tun? Schwarzkopf empfiehlt ein klärendes Gespräch mit dem Bürgermeister oder der Verwaltung oder aber den journalistischen Weg: Informanten suchen, Geschichten produzieren und die ureigene Funktion als Wächter wahrnehmen.

BJV kann Hilfe leisten
Und im Ernstfall bleibt noch die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen. „Beim Auskunftsanspruch handelt es sich nicht um die Idee eines dreisten Journalisten, sondern um die Gesetzesgrundlage“, betont Jutta Müller, Geschäftsführerin des BJV und Juristin. Dabei können sich Journalisten auf Grundgesetz, Bayerische Gemeindeordnung und das Bayerische Pressegesetz berufen. Müller empfiehlt, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich an den Journalistenverband zu wenden, wenn es Probleme bei der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs gebe.

Politik im Hinterstübchen
Beim BJV-Forum wurde deutlich: Nicht-Öffentlichkeit ist nicht das einzige Mittel, mit dem Politiker versuchen, an Medien und Bürgern vorbei Beschlüsse zu fassen. Runde Tische, Ältestenräte, Gremien oder Beiräte tagen losgelöst von den eigentlichen Sitzungen im Hinterstübchen und diskutieren Themen aus, noch ehe sie überhaupt auf der Tagesordnung im Stadt- oder Gemeinderat standen.

Und Pressesprecher verweisen viel zu oft pauschal auf Datenschutzgründe oder Persönlichkeitsrechte, um Informationen zurückzuhalten. Was Behörden und Rathäuser dabei allerdings vergessen: Der Recherche-Ehrgeiz manches Journalisten wird dadurch erst recht geweckt.

Michaela Schneider


Der Auskunftsanspruch und die Gesetzgebung
Der sehr weitreichende Auskunftsanspruch für Journalisten leitet sich zunächst einmal vom Artikel 5 des Grundgesetzes ab, der das Recht beinhaltet, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.

Wann Sitzungen öffentlich abzuhalten sind, ist in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt, hier heißt es: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. (…)Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“

Der Auskunftsanspruch explizit für Journalisten leitet sich darüber hinaus aus Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes ab. Im Wortlaut ist hier geregelt: „Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft. (…)Das Recht auf Auskunft kann nur gegenüber dem Behördenleiter und den von ihm Beauftragten geltend gemacht werden.  Die Auskunft darf nur verweigert werden, soweit auf Grund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht.“ 

Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wie in anderen Bundesländern gibt es in Bayern bis dato nicht, hierfür macht sich der Bayerische Journalisten-Verband jedoch stark.

Schlagworte:

Pressefreiheit

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