Fachgruppe Rundfunk

Probleme mit Drehgenehmigungen für journalistische Berichterstattung im öffentlichen Raum

Rundschreiben der Fachgruppe Rundfunk

München, 15.03.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht habt Ihr es schon aus verschiedenen Medien oder sozialen Netzwerken mitbekommen, im August 2017 wurde ein Kameramann bei Dreharbeiten in einer Münchner Fußgängerzone von Polizisten angezeigt, da er angeblich eine Drehgenehmigung bräuchte, diese aber nicht vorweisen konnte.

Dazu bekam er im Februar 2018 einen Bußgeldbescheid, da das Kreisverwaltungsreferat München, wie viele andere Kommunen auch, der Auffassung war, dass Dreharbeiten im öffentlichen Raum, die nicht der aktuellen Berichterstattung dienen genehmigungspflichtig sind.

Die letzten Jahre haben uns immer wieder unterschiedliche Beschwerden dazu erreicht, da
1. Niemand sagen kann, was eine „aktuelle Berichterstattung“ sein soll, und
2. Dreharbeiten schon öfters von Polizisten, Parkwächtern etc. behindert wurden.

Wir sind als Bayerischer Journalisten-Verband der Auffassung, dass es keinen Unterschied zwischen aktueller und nichtaktueller Berichterstattung gibt , sondern zwischen journalistischer und nicht-journalistischer Berichterstattung. Journalistische Berichterstattung im öffentlichen Raum ist nicht genehmigungspflichtig.

Dazu reicht es bei Nachfrage aus, sich mit einem Presseausweis, z.B. des BJV / DJV auszuweisen. Das gilt jedoch nur für einfache Dreharbeiten im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel (Scheinwerfer, Absperrungen, Kamerakran etc.), die zudem keine Einfahrgenehmigungen benötigen.

Die Regelungen sind in den Kommunen nicht einheitlich, daher empfiehlt sich eine vorherige Recherche. Wir sind in der Angelegenheit mit den zuständigen Stellen im Gespräch, um auf Änderungen der Verordnungen hinzuwirken.

Wir bitten Euch deshalb um Eure Erfahrungswerte. Wurdet Ihr auch schon bei einfachen Dreharbeiten im öffentlichen Raum behindert? Wenn ja, dann schildert uns bitte den Fall unter fg-rundfunk@bjv.de.

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat auf unsere Intervention hin angekündigt, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen, und auch die Verordnung für Dreharbeiten im öffentlichen Raum wurde überarbeitet. Dies gilt jedoch nur für Flächen, die zum öffentlichen Raum der Stadt München gehören, Wir halten Euch bezüglich der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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