BJV-Pressemitteilung

Schluss mit Haderthauers Maulkorb-Politik gegenüber den Medien

BJV: Öffentliches Interesse rechtfertigt Berichterstattung im „Sapor-Modellbau“-Fall

München, 23.07.2014

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) kritisiert die Versuche von Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer, Druck auf die Redaktionen auszuüben und so Berichte über den Fall „Sapor-Modelltechnik“ zu beeinflussen oder zu unterbinden. „Haderthauers Maulkorb-Politik gegenüber Journalisten muss sofort ein Ende haben“, fordert der BJV-Vorsitzende Michael Busch. Die Öffentlichkeit habe ein Interesse daran, zu erfahren, was sich genau abgespielt habe und ob auch aus juristischer Sicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Seit Monaten berichtet die bayerische Presse darüber, dass der Landgerichtsarzt Dr. Hubert Haderthauer im Rahmen einer Arbeitstherapie von einem psychisch kranken Straftäter, der in den Bezirkskankenhäusern Ansbach und später Straubing einsaß, Modellautos bauen ließ und diese dann gewinnbringend verkauft haben soll. Mit Abmahnungen ging eine von Dr. Haderthauer beauftragte Kanzlei unter anderem gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) vor und verlangte, bestimmte Sachverhalte nicht mehr aufrecht zu erhalten. Wie die Zeitung berichtete, ging ihr außerdem eine Mail aus der Staatskanzlei zu, die den Entwurf einer Unterlassungsklage des Ehemanns von Christine Haderthauer gegenüber der SZ enthielt. Am 3. Juli hatte ein Sprecher der Staatskanzlei den Bayerischen Rundfunk gebeten, nicht mehr von „horrenden Gewinnen“ der Firma „Sapor Modelltechnik“ zu reden. Der betroffene BR-Reporter hat sich deswegen bei Ministerpräsident Horst Seehofer beschwert.

Außerdem verschickte die Staatskanzlei an die SZ und andere recherchierende Journalisten ein Informationsschreiben der Kanzlei, in der jede identifizierende Berichterstattung über Dr. Hubert Haderthauer als unzulässig dargestellt wurde.„Diese Behauptung diente der Einschüchterung der Medien. Vor allem kleinerer Zeitungen oder Blogs verzichten aus Sorge um die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits auf die Berichterstattung“, kritisiert BJV-Geschäftsführerin Jutta Müller die Vorgänge. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts sei eine Berichterstattung erlaubt, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher zu bewerten sei als der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Dies sei hier der Fall. Rechtsanwältin Müller verweist zudem darauf, dass die einzelnen Redaktionen die Grenzen der zulässigen Berichterstattung stets prüften.

Staatskanzleichefin Christine Haderthauer hat den Versand der Mails an die Presse, die angeblich durch ihren Pressesprecher erfolgte, in einer Stellungnahme als ungeschickt bezeichnet. Für den BJV verbietet sich jede Vermischung persönlicher Angelegenheiten mit denen der Ministerin. „Gerade die Staatskanzlei, die viele Jahre ausschließlich für die Medien in Bayern zuständig war, sollte sich für eine unabhängige Berichterstattung stark machen und jede Einflussnahme unterbinden“. betont der BJV-Vorsitzende Michael Busch. Es sei äußerst bedenklich, wenn Ressourcen des Ministeriums genutzt würden, um Druck auf recherchierende Journalisten auszuüben.

Kontakt

Maria Goblirsch
Telefon 0171 6876973
presse@bjv.de

 

 


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