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"Wügida"-Kundgebung im Januar 2015 in der Würzburger Innenstadt
Foto: 
Rainer Reichert

BJV-Landesvorstand

Stadt Würzburg muss „Wügida“-Anmelder nennen

Gericht hat Klage der Main-Post entsprochen

Würzburg, 24.02.2015

Der Würzburger „Pegida“-Ableger „Wügida“ kann seine Hintermänner nicht länger vor der Öffentlichkeit verstecken. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Würzburg am Freitag die Stadt Würzburg dazu verpflichtet, einem Redakteur der Main-Post die Namen jener Personen mitzuteilen, die seit Anfang Dezember in der Bischofsstadt fast jeden Montag Demonstrationen angemeldet hatten. Die Main-Post hatte auf das Offenlegen dieser Informationen geklagt.

Schutz der Persönlichkeitsrechte
Die Stadt hatte die Auskunft mit Hinweis auf „Gefahr für Leib und Leben der Anmelder der Demonstrationen“ verweigert. Sie müssten bei Bekanntwerden ihrer Identität mit Übergriffen aus der linksradikalen Szene rechnen. Außerdem sei bei einem anderweitig bekannt gewordenen „Anmelder“ anschließend sein gesamtes familiäres Umfeld durchforscht und veröffentlicht worden.

Presserechtlicher Auskunftsanspruch überwiegt
Das wollten die Richter aber nicht gelten lassen: Im Gegensatz zu den „Pegida“-Organisatoren in Dresden gebe es in Würzburg keine konkreten Anhaltspunkte für beabsichtigte Übergriffe. Eine bloß abstrakte Gefahr und die Aussage, schlechte Erfahrungen mit der Presse gemacht zu haben reiche nicht aus ein überragendes öffentliches Interesse an der Berichterstattung das Informationsinteresse des Antragstellers einzuschränken. In der Abwägung überwiege der presserechtliche Auskunftsanspruch.

In der Entscheidung heißt es, zur journalistischen Auseinandersetzung und fundierten Darstellung der Hintergründe zähle es auch, sich mit den verantwortlichen Persönlichkeiten auseinanderzusetzen. Überdies stünden zumindest die verantwortlichen Personen, die. auch als Redner bei den „Wügida“-Demonstrationen auftreten, bereits im Licht der Öffentlichkeit. Eine Bekanntgabe ihrer Namen führe auch deshalb nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

BJV begrüßt das Urteil
„Damit wird eine der originärsten Aufgaben der Presse gestärkt: Informationen zu sammeln und einzuordnen“, sagte der BJV-Vorsitzende Michael Busch am Sonntag. Busch appellierte zugleich an die im Umfeld von „Wügida“ berichtenden Journalisten: „Es liegt in der Verantwortung der Presse, mit den von der Kommune erhaltenen Namen verantwortlich umzugehen.“

Stadt akzeptiert Gerichtsbeschluss
Die Stadt Würzburg wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts keine Rechtsmittel einlegen, das teilte die Pressestelle am Montag mit. Man sei bislang davon ausgegangen, „dass Gefahr für Leib und Leben der Anzeiger der Demonstrationen besteht. Hier kommt das Gericht, das sich mit den Argumenten beider Seiten umfassend auseinander gesetzt hat, zu der Bewertung, dass keine akute Gefährdung vorliegt“.

presse@bjv.de

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