Foto: Karlheinz Stannies

BJV-Landesvorstand

Streikrecht muss bleiben!

BJV appelliert an bayerische Bundestagsabgeordnete Gesetz zur Tarifeinheit abzulehnen

München, 20.05.2015

Die Tarifeinheit schadet dem Journalismus und sie schadet den berechtigten Interessen aller Journalistinnen und Journalisten. Und sie höhlt Grundrechte aus, die nicht nur Lokführer, Piloten und Journalisten haben, sondern alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Freie! Das ist nicht nur das Streikrecht, sondern auch das Recht der Gewerkschaften auf freie und ungehinderte Betätigung.

Der BJV fordert daher die bayerischen Abgeordneten (siehe beiliegendes Schreiben vom 19.05.2015, PDF, 176 kb) im Deutschen Bundestag auf, sich bei der anstehenden 2. und 3. Lesung im Bundestag entschieden gegen das geplante Gesetz zur Tarifeinheit auszusprechen. Dieses greift in nie dagewesener Weise in die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht von Berufs- und Spartengewerkschaften ein. Es wird von Rechtswissenschaftlern überwiegend als verfassungswidrig eingestuft (siehe etwa unser BJVreport-Interview mit Professor Ulrich Preis, Universität Köln: „Das Sinnvollste wäre es, das Ganze zu lassen!“).



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