BJV-Pressemitteilung

Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl schafft tariflose Firma für Redakteurinnen und Redakteure

BJV und DJV Thüringen kritisieren Ausstieg aus dem Tarif

München, Erfurt, 11.12.2014

Die Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl (HCS) plant die Einrichtung einer neuen Firma, der HCS Content GmbH mit Sitz in Coburg. Wie der Geschäftsführer Ulf Kiegeland gestern gegenüber Mitarbeitern und Betriebsrat mitteilte, wird diese Dienstleistungsgesellschaft tariffrei sein. In dieser neuen HCS Content GmbH sollen Volontäre und freie Journalisten, die bisher für die HCS-Blätter Frankenpost (Hof), Neue Presse (Coburg), Freies Wort (Suhl) und Südthüringer Zeitung (Bad Salzungen) tätig waren, angestellt werden.

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) und der DJV Thüringen werten die Gründung der neuen Firma als Indiz für den Ausstieg der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl aus der tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen. Die Regionalzeitungsgruppe HCS zählt zur Südwestdeutschen Medienholding (Stuttgart)/Süddeutscher Verlag (München). 

Die Pläne der Geschäftsführung sehen ein monatliches Bruttogehalt für die künftigen Redakteurinnen und Redakteure in der HCS Content GmbH vor, das 30 Prozent unter dem Tarifniveau liegt. Außerdem sollen die dort organisierten Mitarbeiter länger arbeiten. Ihre Arbeitszeit läge künftig um zehn Prozent höher als die der derzeit in den Verlagen der HCS-Gruppe angestellten Journalisten.

„Was auf den ersten Blick als soziale Wohltat für die freien Mitarbeiter erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Akt an der Grenze zur Sittenwidrigkeit“, erklärt der BJV-Vorsitzende Michael Busch. Zwar führe die Festanstellung zu einem besseren arbeitsrechtlichen und sozialen Schutz der bisher freien Mitarbeiter. „Aber die vorgesehene schlechtere Bezahlung und die längere Arbeitszeit in der HCS Content GmbH ist eine klare Ungleichbehandlung und wird den sozialen Frieden in den Betrieben der Verlagsgruppe empfindlich stören.“

Die Einschätzung als sittenwidrig basiert auf der Rechtsprechung. Bereits 2009 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Gehälter sittenwidrig und damit nichtig sind, wenn die Vergütungshöhe im Vergleich mit der einschlägigen Tarifvergütung oder der regional üblichen Branchenvergütung eine Abweichung von mehr als ein Drittel nach unten aufweist.

BJV und DJV Thüringen werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und beabsichtigen, Tarifverhandlungen zu fordern. „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie mit der geplanten tariflosen Regelung in der neu gegründeten HCS Content GmbH Druck auf die Mitarbeiter der bestehenden Verlage ausgeübt wird“, betont die Thüringer DJV-Landesvorsitzende Anita Grasse.  

Dies sei vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, dass rund ein Viertel der Redakteurinnen und Redakteure beim Freien Wort Suhl in den nächsten fünf Jahren altersbedingt ausscheiden wird. Dann wäre es nach Einschätzung Grasses nur eine Frage der Zeit, bis auch die übrigen Redakteurinnen und Redakteure zu deutlich schlechteren Bedingungen arbeiten müssten.

Kontakt

Maria Goblirsch
Telefon 0171 6876973
presse@bjv.de

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