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Aktuell

VG Wort verschiebt Ausschüttung 2013

Wann es Geld gibt, hängt auch von einem Urteil des OLG Münchens am 25. Juli ab

München, 04.07.2013

Die VG Wort wird die Tantieme für das Jahr 2013 nicht wie geplant im Juli auszahlen. Wie im vergangenen Jahr wurde die Presse-Ausschüttung wegen eines Rechtsstreits auf unbestimmte Zeit verschoben.

„Unser Ziel ist es, die Ausschüttung so schnell wie möglich vorzunehmen. Aber es ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, hier schon Genaues zu sagen“, erklärte Dr. Robert Staats, einer der beiden Vorstandsvorsitzenden der VG Wort, in einem Interview mit dem journalist (Ausgabe 7/2013, S. 36).

Wie lange es dauern kann, bis wieder Geld von der VG Wort an die Autoren fließt, ist nicht abzusehen. Die Verantwortlichen der VG Wort wollen zunächst eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München abwarten, die für den 25. Juli angekündigt ist, und diese dann gründlich prüfen. Erst dann könne entschieden werden, wann die Presse-Ausschüttung für 2013 erfolgen kann.

Dürfen die Verlage an der Ausschüttung überhaupt beteiligt werden?
Die VG Wort hatte im Juni 2012 ein Urteil des Landgerichts München (vom 24. Mai 2012; Az.: 7 O 28640/11) angefochten und so verhindert, dass es Rechtskraft erlangen kann. In dem nun dem OLG München vorliegenden Fall wehrt sich ein Autor gegen die seit Jahrzehnten praktizierte Verteilung der Erlöse zwischen Autoren und Verlagen innerhalb der VG Wort.

Der „Verteilungsplan Wissenschaft“ der VG Wort, um den nun in zweiter Instanz gestritten wird, sieht bisher vor, dass die Ausschüttungen jeweils „zu gleichen Teilen“ an Autoren und Verlage gehen. Die Richter des Landgerichts München hatten in erster Instanz die Beteiligung der Verlage an den Auszahlungen der VG Wort für unzulässig erklärt und damit gegen die VG Wort entschieden.

VG Wort gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof
Bessere Nachrichten kommen aus Brüssel: Bisher konnten die Einnahmen für Drucker noch nicht ausgeschüttet werden, weil ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshf (EUGH) anhängig war. In diesem Verfahren ging es darum, ob die Geräteindustrie eine Vergütung auf PC und Drucker zahlen muss, die für die Vervielfältigung von Texten eingesetzt werden.

Diese Frage hat das Brüsseler Gericht am 27. Juni 2013 bejaht. Der Europäische Gerichtshof hat im Sinn der VG Wort entschieden und einen Vergütungsanspruch der Urheber für Drucker und PC bestätigt. Drucker- und PC-Abgaben sind nach dem Vorlagebeschluss mit den EU-Richtlinien vereinbar.

Seit 2002 hatte die VG Wort gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PCs bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geklagt, der schließlich das Verfahren ausgesetzt und die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung bestimmter Aspekte des Urheberrechts vorgelegt hatte.

Die EUGH-Entscheidung „hat große Bedeutung für die Sicherung einer angemessenen Vergütung der Urheber und Rechteinhaber im digitalen Bereich“, betont Dr. Robert Staats in einer Pressemeldung der VG Wort vom 27.06.2013. Sie habe die Rechtsauffassung der VG Wort in wichtigen Punkten bestätigt. Nun geht die Sache geht zurück an den BGH, der das Verfahren fortführen wird.

Maria Goblirsch

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