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Peter Rautenbach

FG Betriebsräte | Kainsbacher Mühle

Betriebsratsarbeit im Zeichen von Big Brother – Rechte und Pflichten beim Datenschutz

Kainsbacher Frühjahrsseminar für Betriebsräte

Zeit:
Donnerstag, 8. Mai 2014 - 11:00 Uhr bis Freitag, 9. Mai 2014 - 15:00 Uhr
Ort:

Kainsbacher Mühle, Mühlgasse 1, 91230 Kainsbach/Happurg (Anfahrtsbeschreibung)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

um zwei, drei Jahrzehnte hat sich George Orwell zwar vertan, als er seine düstere Zukunftsprognose auf das Jahr 1984 datierte. Doch inzwischen wissen wir nicht zuletzt dank Whistleblower Edward Snowden, dass der britische Schriftsteller und Journalist gar nicht so weit daneben lag mit seinem Szenario omnipräsenter Überwachungsmöglichkeiten. Privatsphäre und Datenschutz werden mehr und mehr ausgehöhlt – und das beileibe nicht nur von den ultimativ wissbegierigen Informationssammlern bei NSA und Co.

Doch was hat das mit Betriebsräten zu tun? Sehr viel sogar – und das in doppelter Hinsicht. Zum einen, weil Betriebsräte zur Erfüllung ihrer Aufgaben allerlei sensible Daten zur Verfügung gestellt bekommen, die nichts in falschen Händen verloren haben. Zum anderen, weil in jedem Betrieb zum Teil sehr persönliche Daten von Mitarbeitern verarbeitet und gespeichert werden – Daten, die vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden müssen.

Welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz hat, das wollen wir im Kainsbacher Frühjahrsseminar besprechen: am

8. und 9. Mai 2014

Referentin Christa Wiese (www.datenschutz-wiese.de) war selbst viele Jahre als Betriebsrätin sowie als ehrenamtliche Arbeitsrichterin in Hamburg tätig, bevor sie sich als Beraterin in Sachen Datenschutz selbstständig machte. Sie wird uns in die Geheimnisse des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einweihen und unter anderem folgende Fragen beantworten: Was ist erlaubt? Was darf technisch erfasst, gespeichert und ausgewertet werden? Und welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebs- und Personalräte – beispielsweise auch bei der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Die technischen Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz nehmen rasant zu. Durch mobiles Arbeiten betreffen sie zunehmend auch den Privatbereich, was oft unbemerkt bleibt. Denn wer weiß schon, ob, wann und wie persönliche Daten verwendet werden dürfen - zum Beispiel für Verhaltens- oder Leistungskontrollen?

Das Betriebsverfassungsgesetz bietet informierten Betriebsräten viele Möglichkeiten, um die persönlichen Daten der Beschäftigten am Arbeitsplatz und bei mobiler Arbeit zu schützen. Den Umgang mit solch sensiblem Datenmaterial, aber auch mit Leistungs- und Verhaltenskontrollen sollten Betriebs- und Personalräte mit Betriebsvereinbarungen regeln.

Wir sehen uns in Kainsbach!
Auf ein spannendes & entspannendes Seminar freut sich

Wolfgang Zauner, Vorsitzender Fachgruppe Betriebs- und Personalräte

  • Kurzer Überblick Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Verhältnis des Betriebsverfassungsgesetzes zum BDSG
  • Handlungsvorgaben durch Urteile des BAG und des BVerfG
  • Allgemeine Regeln des BDSG mit Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz durch
    • Vorabkontrollen
    • Datenvermeidung und Datensparsamkeit
    • Zweckbindung
    • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Überwachungs- und Kontrolltechniken im digitalen Zeitalter
  • Sind alle Kontrollen durch den Arbeitgeber zulässig, die technisch möglich sind?
  • Persönlichkeitsschutz und Kontrollbedarf aus Sicht der Beschäftigten
  • Regelungsbereiche, z. B. E-Mail-Postfächer, Internetnutzung, GPS-Ortung

Regelungsmöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten am Beispiel v. § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG

  • Handlungsmöglichkeiten und Pflichten der Mitarbeitervertretung 
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates 
  • Rechte der Beschäftigten versus Interessen des Arbeitgebers
    • Überwachung und Kontrolle durch Videokameras
    • Wie wird der Schutz der Beschäftigten gegen Überwachung gesichert?
    • Mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung für Installation und laufenden Betrieb von Videokameras

 Zukunft im Beschäftigtendatenschutz

  • BYOD (Bring your own device) 
  • Cloud Computing,  Auftragsdaten-Verarbeitung 
  • Internet der Dinge, Industrie 4.0 und Cyber-Physical Systems (CPS)
  • Internetnutzung während der Arbeitszeit
  • Weitergabe beruflicher Daten in Web 2.0-Netzwerken
  • Auswirkungen der NSA-Affäre für die Betriebsratsarbeit
  • Aktueller Stand der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmit-glieder erforderlich. Die Seminargebühren einschließlich Reisekosten trägt der Arbeitgeber.

Referentin: Christa Wiese, Datenschutzberaterin

Seminarleitung: Wolfgang Zauner

Das Seminar findet statt am 8. und 9. Mai 2014 im Hotel Kainsbacher Mühle, Mühlgasse 1,
91230 Kainsbach/Happurg
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Die Kosten einschließlich Vollpension, Übernachtung, Tagungspauschale sowie Seminarunterlagen betragen 520 Euro. Anmeldung bis spätestens 25. April 2014 in der BJV-Geschäftsstelle.

 

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