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BR Tarif 2026

Streikaufruf 20.05.2026

19.05.2026

Streikkundgebung im Juni 2024 vor dem Funkhaus München.

Der BJV ruft vom Mittwoch, den 20.05.2026, von 03:30 Uhr bis Donnerstag, den 21.05.2026, 01:00 Uhr zum Warnstreik beim Bayerischen Rundfunk auf.

Der Bayerische Journalisten-Verband e.V. ruft die

Arbeitnehmer*innen, die Auszubildenden, die Volontär*innen, die dual Studierenden, die studentischen Beschäftigten und die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter*innen

in allen Betriebsteilen des Bayerischen Rundfunks

zur Durchsetzung unserer Tarifforderungen:

  • Erhöhung der Gehälter in einem Gesamtvolumen von 7 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  • Für die Freien: Erhöhung der effektiv gezahlten Honorare, Lizenzen, Gagen sowie Vertragspauschalen um 7 % und eine ebensolche Erhöhung der Mindest- und Höchsthonorare des Honorarrahmens bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  • Weitergehende Unterstützung der Altersvorsorge fester Freier mittels höherer Beiträge des Bayerischen Rundfunks
  • Strukturelle Verbesserungen hinsichtlich Ausfallzeiten aus bestimmten Gründen, wie Elternzeit, Pflegezeit, (Langzeit-)Erkrankungen.
  • Einführung von METIS (Meldesystem für Texte auf Internetseiten) Zählpixeln zur Erfassung von Onlinetexten (VG Wort).
  • Erhöhung der Vergütung von Volontär*innen um 7 %, mindestens aber 250 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

ab Mittwoch, den 20.05.2026, von 03:30 Uhr bis Donnerstag, den 21.05.2026, 01:00 Uhr zum Warnstreik auf. 

Der Aufruf schließt auch diejenigen ein, die sich auf Dienstgang, Dienstreise, im Homeoffice oder mobiler Arbeit befinden. Mit umfasst sind alle Mitarbeiter*innen in den Regionalstudios, im BR-Hauptstadtstudio Berlin sowie in den Korrespondentenbüros.

Streikkundgebung
München: Funkhaus (Innenhof), 20.05.2026, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wir hoffen auf rege Streikbeteiligung!




WER darf streiken?

Streiken dürfen alle, die vom Tarifvertrag, der verhandelt wird, betroffen sind. Dies sind: 

  • Festangestellte Journalisten/innen und Volontäre.

Auch wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft (des BJV) ist, darf streiken.

  • Arbeitnehmerähnliche Freie Journalisten/innen (auch Pauschalisten) dürfen streiken, wenn sie fest in eine Redaktion eingebunden sind und vom Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig sind.
  • Ansonsten können Freie Journalisten als selbständige Unternehmer nicht streiken. Wer aber aus Solidarität während des Streiks auf Aufträge verzichtet, erhält vom DJV seinen Honorarausfall ersetzt.

WAS habe ich zu befürchten?

Der Arbeitgeber darf die Streikenden wegen ihrer Teilnahme am Streik nicht maßregeln, abmahnen oder sonstige innerbetriebliche Disziplinarmaßnahmen ergreifen – natürlich auch nicht kündigen.
Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten, entfallene Arbeitszeiten müssen nicht nachgearbeitet werden. Weisungen des Arbeitgebers müssen nicht befolgt werden, einseitig angeordnete Notdienstarbeiten müssen nicht übernommen werden.
Auch wer am Streik nicht teilnimmt, darf die Übernahme der Arbeit der streikenden Kollegen (direkte Streikarbeit) verweigern. Niemand darf zu unsolidarischem Verhalten gezwungen werden.

WELCHE Auswirkungen hat die Teilnahme?

Während des Streiks wird kein Lohn gezahlt.
Diese Zeit ist nicht als relevante Beitragszeit im rentenversicherungsrechtlichen Sinne zu sehen.
Dauert der Streik nicht länger als einen Monat, so entstehen keine Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung. Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt für die gesamte Dauer des rechtmäßigen Streiks bestehen und die Leistungen der Krankenversicherung können bei Eintritt des Versicherungsfalls unverändert beansprucht werden. Freiwillig sowie privat Versicherte müssen während des Streiks ihre Beiträge zahlen.

WELCHE Unterstützung bekomme ich vom BJV?

Mitglieder werden aus den Mitteln des Streikfonds unterstützt und erhalten Streikgeld, wenn die Teilnahme am Streik einen Einkommensverlust zur Folge hat. 
Sollte es zu Streit mit dem BR wegen des Arbeitskampfes kommen, vertritt der BJV seine Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Bayern Rundfunk
Landesverband Bayern Streik Öffenlich-rechtlicher Rundfunk
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