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BJVreport

Ohne METIS-Reform wären nur Krümel geblieben

01.09.2025
Interview aus dem BJVreport von
Michaela Schneider

Experte Ulf Froitzheim erklärt die beschlossenen Neuerungen bei der VG Wort

Die Mitglieder der VG Wort haben im Mai wichtigen Reformen des Verteilungsplans zugestimmt. Kernpunkte sind Änderungen bei den Ausschüttungen im Bereich METIS, denen fast 75 Prozent zustimmten, sowie bei audiovisuellen Werken. Ein Gespräch über die Neuerungen mit BJV-Landesvorstandsmitglied Ulf Froitzheim, der auch stellvertretender Sprecher der Berufsgruppe der Journalist*innen im Verwaltungsrat der VG Wort ist.

In Zukunft wird es keine Sonderausschüttung mehr geben. Warum?

Die Sonderausschüttung war ein Relikt aus den Frühtagen von METIS. Damals beteiligten sich viele Verlage noch nicht am Zählpixel-System. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wollen im Internet veröffentlichte Texte bis heute nicht verpixeln. Seitens VG Wort und DJV hatten wir jahrelang versucht, eine Lösung mit der ARD zu finden, kamen aber nicht weiter. Die Entwicklung bei den Verlagen indes ist sehr positiv, weit mehr als 80 Prozent der Presseverlage beteiligen sich heute. Aber es gibt immer noch Kolleg*innen, die ihre Texte nur über die Sonderausschüttung  melden können. Das betrifft vor allem kleine Verlage. Und: Bisher konnten alte Texte, die teilweise noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammten und die faktisch niemand mehr abruft, jedes Jahr wieder gemeldet werden. Dadurch sank die Quote, so dass ein einzelner Beitrag im Durchschnitt zuletzt nur noch 60 Cent brachte. Die neue Regelung soll fairer werden.

Was wird ab 2027 neu durch die METIS-Reform?

Das Wesentliche ist, dass die Sonderausschüttung ersetzt wird durch ein neues Verfahren – die Verbreitungsausschüttung. Bei der Sonderausschüttung galt ein Stufenmodell, das auf der Anzahl angefangener Blöcke von 20 Texten beruhte. Es war also egal, ob ich einen oder 20 Texte auf einer Website hatte. Erst wenn ich auf die nächste Schwelle kam, gab es mehr Geld, also das Dreifache ab dem 21., das Sechsfache ab dem 61. oder das Zwölffache ab dem 121. Text. Künftig wird es für Texte, die nicht verpixelt sind, nur noch einmal Geld geben. Aber in Zukunft zählt jeder Text, der die Mindestlänge erreicht, und der Urheber erhält einen vergleichbaren Beitrag wie bei den Zählpixeln.

Die Sorge kursierte, dass freie Journalist*innen benachteiligt werden könnten. Wie werden sich Verteilungen ändern?

Die Sorge wurde gestreut von Leuten, die sich als Verlierer einer Reform sehen, bei der umverteilt werden muss. Verlieren werden diejenigen, die keine aktuellen Texte mehr produzieren, jedoch Texte aus vielleicht mehreren Jahrzehnten meldeten. Das hat mit frei oder fest nichts zu tun. Der Pool an alten Texten wuchs und wuchs, der Kuchen aber wurde nicht größer. Die Kuchenstücke mussten also Jahr für Jahr kleiner geschnitten werden, so dass am Ende nur noch Krümel blieben. Ohne Reform hätten diejenigen das Nachsehen gehabt, die tatsächlich aktuell Texte schreiben. (…) Wir haben übrigens noch eine weitere Neuerung beschlossen, die gerade auch Freien zugute kommen könnte. Setzt ein Verlag zwar Zählpixel, aber macht dies etwa für seine freien Mitarbeiter*innen dann doch wieder nicht, können die Autor*innen über die neue Ausschüttungsform in Zukunft trotzdem partizipieren. Das heißt, sie erhalten auch dann Geld, wenn der Verlag nicht wirklich mitspielt.

Mit welchen Argumenten kann ich einen Verlag überzeugen, Zählpixel einzubauen?

Der Knackpunkt aus Verlagssicht ist: Lohnt sich der Aufwand, am Redaktionssystem etwas zu ändern? Oder anders formuliert: Du kannst den Verlag dann überzeugen, wenn er Geld bekommt. Verlage bekommen eine Ausschüttung von 30 Prozent, die Urheber*innen erhalten 70 Prozent. Für Verlage mit vielen Texten, die unter der Zugriffsschwelle bleiben, kann dies allerdings unrentabel sein. Beim bisherigen Verfahren bekamen die Autor*innen trotzdem Geld, aber eben sehr wenig. (…) Wie hoch die Kopierwahrscheinlichkeit eines Textes ist, lässt sich bei diesen kleinen Verlagen schwer abschätzen. Hier hat sich die Verwaltung einen Strauß an Kriterien einfallen lassen – etwa, dass das Medium eine ISSN hat, dass es in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) steht, die auch Tageszeitungen erfasst, oder dass es laut IVW-Zählung eine relevante Verbreitung aufweist. Verlage haben die Möglichkeit, die neue Methode der Verbreitungsausschüttung auszuprobieren. Stellt sich heraus: Das bringt ihnen nichts – oder es lohnt sich dann doch, zu verpixeln – können sie sich nach drei Jahren umentscheiden.

Was ändert sich für Journalist*innen, die Zählpixel auf der eigenen Website gesetzt haben?

Für Texte mit mehr als 10.000 Zeichen wird die Zugriffsschwelle drastisch abgesenkt. Müssen sie aktuell 1500 Zugriffe erreichen, genügt künftig ein Viertel davon, also 375. Davon profitieren insbesondere Fachjournalist*innen mit Nischenthemen. Voraussetzung ist lediglich, sich für die Website eine ISSN zuzulegen. Denn die neue Regelung greift unabhängig davon, ob es sich um meine eigene Website handelt oder ob sie von einem Verlag betrieben wird.

Worauf sollte ich bei meinen Meldungen in Zukunft ganz konkret achten?

Vorneweg: Wenn ich in der normalen Pixelzählung drin bin – und das betrifft die allermeisten Autoren – ändert sich gar nichts. Ich sollte mich aber rechtzeitig erkundigen, was für die Verlage zutrifft, für die ich arbeite. Jeder sollte sich den Verteilungsplan anschauen, und genau überlegen: Wovon kann ich profitieren? Das ist sehr individuell. Aufs Konto wird sich die Reform erstmals 2027 auswirken. Aber etwas zu tun ist mit Blick auf die neue Verbreitungsausschüttung schon ab 2026: Alle Texte, die dann veröffentlicht werden, fallen bereits unter die Neuregelung. Wie das Meldesystem konkret aussehen wird, kann ich noch nicht sagen; wir hoffen möglichst unkompliziert, so dass Autoren nicht jeden Text einzeln melden, sondern nur noch die Meldung des Verlags bestätigen müssen. Denjenigen Autor*innen, die ihre Texte künftig tatsächlich einzeln melden müssen, also etwa bei der ARD, empfehle ich, dies nicht erst kurz vor dem Stichtag, sondern in regelmäßigen Abständen zu tun – sei es wöchentlich oder einmal im Monat oder nach jeder Honorarabrechnung.

Warum brauchte es zudem im Bereich audiovisuelle Werke eine Reform?

Es gibt immer mehr Beiträge, die nicht mehr linear ausgestrahlt werden. Da geht es nicht nur um Netflix und Co, auch bei den klassischen Fernsehanstalten und Privatsendern landet immer mehr in den Mediatheken und nur ein Teil geht tatsächlich „on air“. Die Herausforderung war: Wie kommen wir an Nutzungsdaten ran, um die vom Gesetz geforderte Kopierwahrscheinlichkeit festzustellen? Helfen wird uns nun die GEMA-Tochter „CESArights“. Sie verfügt über die Zahlen der Mediatheken-Betreiber, darf sie aber nicht eins zu eins weiterreichen. CESArights wird für uns die Reichweite der Angebote berechnen und die Beiträge herausfiltern, die weniger als ein Prozent erreichen. Bei diesen ist die Kopierwahrscheinlichkeit als so gering anzusehen, dass es dafür keine Ausschüttung geben wird. Würde man diese Beiträge gleich bewerten, bekämen alle Urheber pro Werk nur noch Kleckerbeträge.

Dieses Interview erschien zuerst im BJVreport 03/2025

Infos zur Tantiemen-Ausschüttung der VG Wort erhältst du auch auf dem Online-Portal freien.info des DJV:

Zu freien.info

Bayern
Urheberrecht Freie Online-Journalismus

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