Kommentar
Was die KI dem Journalismus übrig lässt
Langversion des Kommentars aus dem BJVreport von
Max Muth
Möchte in naher Zukunft lieber nicht von einer KI ersetzt werden: Der stellvertretende Vorsitzende des BJV, Max Muth.
Schweizer Verlage produzieren reine KI-Texte und geben sie als Autorentexte aus, ihre selbst auferlegten KI-Regeln erlauben das. Auch der EU AI-Act erlaubt das Vorgehen. Wann zieht Deutschland nach?
Das Schweizer Magazin Saldo ist in etwa das, was die Stiftung Warentest in Deutschland ist. Seriös, technisch, ein bisschen langweilig, harmlos also, zumindest wenn man nicht gerade schlechte Produkte für viel Geld verkaufen will. Noch dazu sitzen die Artikel hinter einer recht harten Bezahlschranke. Vielleicht waren die Verlage, die Saldo im Mai recht detaillierte Antworten zur Nutzung von KI in ihren Häusern gaben, deshalb so ehrlich. Was dort offenbart wurde, hat es in sich. Es ist demnach alles andere als ausgeschlossen, dass Schweizer Leser beim SRF oder bei Angeboten von Somedia (Davoser Zeitung, Klosterser Zeitung) Texte vorgesetzt bekommen, die komplett von KI verfasst wurden, ohne dass Leser das erkennen können.
Die Rechtfertigung der Verlage ist eigenwillig. Die Texte seien alle von einem Menschen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft worden. Der Mensch, der den Factcheck gemacht hat, wird dann als Autor des KI-Texts geführt. Nachfragen bei Schweizer Kollegen ergeben: dieses Vorgehen beschränkt sich nicht auf Somedia und SRF, es machen eigentlich alle so. Und was noch schlimmer ist: sie sehen sich im Recht.
Auch in Deutschland wird nach einigen aufsehenerregenden Fällen von KI-Texten auf Bühnen und in Zeitungen darüber diskutiert, was die künstliche Intelligenz im Journalismus kann, soll und darf. Besonders das „darf“ ist interessant. Denn der AI-Act der EU, der ab August auch in Deutschland gilt, liefert Verlegern, die Lust auf KI statt Journalisten haben ein erstklassiges Feigenblatt. Das Nicht-EU-Land Schweiz zeigt bereits jetzt, wohin die Reise gehen könnte - und laut den vorläufigen Ergebnissen einer Umfrage des BJV auch bereits geht. In Einzelfällen berichten auch schon bayerische Journalisten von nicht-deklarierten KI-Texten.
KI-Inhalte werden nicht deklariert, laut Schweizer Regeln geht das in Ordnung
Eigentlich gibt es auch in der Schweiz seit Anfang 2024 einen ziemlich klaren KI-Leitfaden des Presserats. In Ziffer 2 heißt es: „Inhalte, die mithilfe eines KI-Programms erstellt wurden, sind als solche zu kennzeichnen. Der Presserat empfiehlt diesbezüglich grösstmögliche Transparenz. Redaktionen sollten explizit angeben, wo und wie sie KI-Instrumente einsetzen.“
Das offene Vorgehen der Verlage steht in direktem Widerspruch zum Leitfaden des Presserats. Es müsste also Beschwerden nur so hageln. Tut es aber nicht, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen dürften die meisten Leser keine Ahnung haben, was ihnen da in einer wachsenden Zahl von Fällen vorgesetzt wird. Zudem gibt noch ein weiteres Regelwerk zu KI-Nutzung von Mai 2026, das die Verlage exkulpiert. Geschrieben haben es – oh Wunder – die Schweizer Verlage. Dort heißt es: „Inhalte, die mit KI-Systemen erstellt oder bearbeitet werden, sind dem Verwendungsumfang, der Verwendungsart und/oder -weise des KI-Systems entsprechend angemessen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu kennzeichnen.“
Eine juristisch und journalistisch bemerkenswert unklare Formulierung. Eigentlich steht da: „Inhalte, die mit KI-Systemen erstellt oder bearbeitet werden, sind zu überprüfen und zu kennzeichnen.“ Die Verlage haben aber gleich zwei monströse Modaladverbien eingebaut, um diese Pflicht zu relativieren. Die Konsequenz dieser Wortakrobatik ist, dass Verleger nach Gutdünken entscheiden dürfen, wann sie KI-Texte als solche kennzeichnen. Auch die nächste Regel funktioniert ähnlich: Der Satz „Vollständig automatisiert KI-generierte und ungeprüft veröffentlichte Inhalte sind grundsätzlich zu kennzeichnen“, könnte Leser glauben machen, dass komplette KI-Texte gekennzeichnet werden müssen. Weil die Schweizer aber auf die Doppeldeutigkeit des Wörtchens „und“ vertrauen, ist das nur dann der Fall, wenn kein Mensch die Texte vor Veröffentlichung zu Gesicht bekommen hat.
Das Problem sind wieder mal die Leser. Sie vertrauen KI-Texten (noch) nicht
Die Motive der Verlage sind dabei nicht unbedingt bösartig. Eine Zürcher Studie hat ergeben, dass wie auch immer KI-gelabelte Schlagzeilen von Lesern als weniger vertrauenswürdig wahrgenommen werden, egal, wie richtig der Inhalt ist. Die (an sich richtige) Schlussfolgerung der Verleger ist also, das KI-Label, wo immer möglich zu vermeiden, um das Vertrauen der Leser nicht zu gefährden. Eine Möglichkeit wäre etwa, KI sparsam einzusetzen, um Labels zu vermeiden. Die Schweizer Verleger wählen die andere: Sie stellen eine Regel auf, die besagt, sobald ein Mensch in der Nähe eines KI-Texts gehustet habe, sei dieser kein KI-Text mehr. Schlimmer macht dieses Vorgehen noch, dass es dem Vernehmen nach üblich ist, die KI-Texte statt mit einer KI-Kennzeichnung mit dem Autorennamen desjenigen zu versehen, der den Text „geprüft“ hat.
Diese Praxis macht aus einem presseethischen Problem dann auch noch ein urheberrechtliches. Denn Texte erhalten Urheberrechtsschutz, sobald sie originell genug sind, um als „Werk“ zu gelten. Doch reiner KI-Text genießt niemals Urheberrechtsschutz, egal, wie lang er ist. Sobald ein Autorenname darüber steht, gilt jedoch die „Berner Vermutung“. Der Genannte gilt demnach als Urheber, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird. Doch die Berner Vermutung sagt nur, wer die Rechte hat – nicht, ob der Text überhaupt ein Werk ist. Das lässt sich von außen kaum beurteilen. Es wäre also möglich, dass Verlage mit reinem KI-Text nicht existierende Urheberrechte beanspruchen – und Tantiemen kassieren. Das wäre dann Lesertäuschung, die sich finanziell lohnt.
Spricht man Schweizer Verlagsvertreter auf die Kennzeichnungsfaulheit an, kommen oft zwei Argumente. Das Erste: Weil unklar sei, ab wie viel Prozent KI ein Text eine KI-Kennzeichnung benötige, seien die Kennzeichnungen insgesamt unbrauchbar. Aber nur weil es die Dämmerung gibt, heißt es nicht, dass Tag und Nacht nicht existieren. Ein vollständig von KI geschriebener Text ist klarerweise kein Grenzfall. Wer diesen Taschenspielertrick durchschaut, dem wird die zweite Verteidigungslinie präsentiert. Nicht die Verlage seien das Problem, sondern die US-Techkonzerne, die ihnen die Werbeeinnahmen wegnähmen. Das Argument ist ein Lehrbuchfall von Whataboutism. Ja, die Umsatzverluste durch Big-Tech sind ein Problem, allerdings ein komplett anderes als die Kennzeichnung eigener KI-Inhalte.
Der größte und wahrscheinlich einzige Vorteil der klassischen Medien gegenüber den Techkonzernen ist das Vertrauen, das die Leser ihnen entgegenbringen. Mit schwammigen Regeln zum Einsatz von KI setzen die Verlage in der Hoffnung auf ein paar Klicks genau dieses Vertrauen aufs Spiel.
Und warum sollten uns in Deutschland die Schweizer Regeln interessieren? Die Haltung der Verlage entsteht nicht im luftleeren Raum. Denn der AI-Act der EU, der seit dem 2. August überall in Europa gilt, findet nicht gekennzeichneten KI-Text ebenfalls okay. KI-erzeugte Texte „über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“, worunter Journalismus fallen dürfte, müssen demnach kenntlich gemacht werden. Doch das gelte nicht, „wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden“ und es einen Verantwortlichen gibt.
Deutsche Verleger haben sicherlich auch große Lust mit KI zu experimentieren. Vor einer Zeit hat der Ippen-Chefredakteur Markus Knall der taz erklärt, er gehe davon aus, dass die Ippen-Leser die KI-Texte schätzen werden. „Ohne Rechtschreibfehler, ohne inhaltliche Fehler, gut strukturiert und ohne den weltanschaulichen Bias, den Journalisten haben.“ Wenn das alles ist, was Leser wollen, mag Knall recht haben, aber wozu brauchen sie dann noch Zeitungen?
Die Schweizer Regeln sollten der deutschen Debatte als Mahnung gelten. Nicht alles, was das EU-Gesetz erlaubt, ist eine gute Idee für Journalismus. Bei aller Liebe zu neuen Technologien sollten Verlage darauf achten, dass sie das Vertrauen der Leser nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Der BJV beobachtet die Situation in der deutschen Medienlandschaft genau. Wir haben kürzlich an alle Mitglieder eine Umfrage zur KI-Nutzung in bayerischen Medienhäusern geschickt. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Wer Bemerkenswertes zu berichten hat, kann dies auch per Nachricht an ki@bjv.de tun.