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VG Wort verschiebt Ausschüttung 2012

München, 05.06.2012

Wann es Geld für die Autoren gibt, ist bislang unklar

München - So mancher mag schon mit der Auszahlung der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort geplant haben. Daraus wird erst einmal nichts. Wie die VG Wort in ihrem aktuellen Newsletter (s.u.) mitteilt, ist die eigentlich in den nächsten Wochen fällige Ausschüttung erst einmal auf Eis gelegt.

VG Wort-Pressesprecherin Angelika Schindel bestätigte auf Anfrage des BJV, dass davon nicht nur die Meldungen des Jahres 2011 aus dem Bereich Wissenschaft, sondern die aus allen Sparten betroffen seien. Ebenso im vergangenen Jahr nachgemeldete ältere Ansprüche.

Wie lange es dauern kann, bis wieder Geld von der VG Wort an die Autoren fließt, ist nicht abzusehen. „Es ist derzeit offen, wann wir die Ausschüttung vornehmen können. Wir warten auf den Bescheid unserer Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt. Bis dahin wird die VG WORT keine Ausschüttungen vornehmen“, stellt VG Wort-Geschäftsführer Robert Staats klar.

Grund für die Verschiebung ist ein Urteil des Landgerichts München vom 24. Mai 2012 (Az.: 7 O 28640/11). Darin stellt das Gericht die seit Jahrzehnten praktizierte Verteilung der Erlöse zwischen Autoren und Verlagen innerhalb der VG Wort in Frage. Der „Verteilungsplan Wissenschaft“ der VG Wort, um den vor Gericht gestritten wird, sieht bisher vor, dass die Ausschüttungen jeweils „zu gleichen Teilen“ an Autoren und Verlage gehen. In dem vorliegenden Fall halten die Richter diese Beteiligung der Verlage an den Auszahlungen der VG Wort für unzulässig.

Die VG Wort hält das Münchner Urteil „für verfehlt“ und wird dagegen Berufung einlegen, teilt sie im Newsletter mit. Sie habe bereits ihre Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) über das Urteil informiert und „um Prüfung und einen unverzüglichen Bescheid gebeten“. Bis dahin ist die VG Wort-Ausschüttung 2012 gestoppt.

Das Verfahren vor dem Landgericht München I könnte in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben. Welche konkret, wird derzeit in den VG Wort-Gremien geprüft. In der Sache geht es darum, dass der Kläger seine Vergütungsansprüche im Jahr 1984 durch den Wahrnehmungsvertrag vollständig an die VG Wort abgetreten hatte. Dieselben Rechte hätte er danach nicht noch einmal an den Verlag abgegeben können, argumentiert das Gericht. Daher hätte kein Geld an die Verlage fließen dürfen.

Offen ließen die Richter, wie es denn im umgekehrten Fall wäre – wenn der Autor erst seine Vergütungsrechte an den Verlag, und danach an die VG Wort abgetreten hätte. Das Gericht deutete aber an, dass in einem solchen Fall „auch Autoren zu Unrecht begünstigt sein“ könnten. „Nach dem Urteil des LG München kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass bei einer solchen Konstellation der Verlag 100 Prozent der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht“, warnt die VG Wort in ihrer Stellungnahme zum Urteil (PDF). Daher habe man Berufung eingelegt.

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