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Screenshot VG Wort, tm

BJV-Landesvorstand

Ausschüttungen VG Wort – Verabschiedung des Verteilungsplans

Bis 13. April, 12 Uhr, noch VG Wort-Mitglied werden!

München, 07.04.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Turbulenzen, die das so genannte „Vogel-Urteil“ bei der VG Wort ausgelöst hat, sind leider noch nicht ausgestanden. Zwar wird es dieses Jahr für viele BJV-Mitglieder eine Nachzahlung aus München geben, die sich auf die Jahre 2012 bis 2015 bezieht. Für die Ausschüttung der Tantiemen aus dem Jahr 2016 fehlt aber bislang der notwendige Verteilungsplan. Dieser muss auf der Mitgliederversammlung am 20. Mai beschlossen werden.

Dass die vom Vorstand vorzulegende, mit dem Verwaltungsrat abgestimmte Fassung die nötigen Zweidrittelmehrheiten in allen Berufsgruppen erreichen wird, ist leider alles andere als sicher. Sollte mangels Einigung eine weitere Mitgliederversammlung notwendig werden, verzögert sich die Auszahlung erheblich.

Damit dies nicht passiert, müssen wir dringend alle Kräfte im BJV + DJV mobilisieren. Leider sind die allermeisten Journalisten noch keine stimmberechtigten VG-Wort-Mitglieder. Die bisherigen Aufrufe haben nicht den nötigen Rücklauf erbracht. Es ist höchste Zeit, dass alle (!) Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen drei Kalenderjahren (2014-2016) zusammengerechnet mindestens 1200 Euro von der VG Wort ausgeschüttet bekommen haben, einen formlosen Aufnahmeantrag stellen – und zwar vor Ostern*.

Es kostet fast nichts: Die Aufnahmegebühr beträgt fünf Euro, der Jahresbeitrag zehn Euro. Es ist nicht notwendig, dass viele Mitglieder von weit her nach München anreisen, denn dank einer Gesetzesänderung kann jetzt jeder Teilnehmer zehn Vollmachten mitbringen. Voraussetzung ist, dass wir hier in Bayern und insbesondere in Oberbayern alle „unsere“ VG-Wort-Mitglieder mobilisieren, damit diese die Vollmachten von DJV- und ggf. auch ver.di-Leuten aus dem Norden ausüben. Wir ziehen mit den ver.dis hier an einem Strang.

Wir brauchen aber verbindliche Zusagen, dass unsere Leute wirklich kommen und die ihnen anvertrauten Stimmrechte wahrnehmen.

Es kommt jetzt darauf an, in den Redaktionen von Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Onlinemedien und Agenturen (dpa und vergleichbare Dienste) umgehend ganz gezielt diejenigen festangestellten und freien Autoren anzusprechen, die größere Mengen Text selbst schreiben. Redakteure, die vor allem fremde Texte bearbeiten, schaffen oft die Schwelle nicht.

Es kommt nicht darauf an, dass die Kollegen schon BJV-Mitglieder sind. Sie können gerne auch bei dju/ver.di sein oder bisher unorganisiert.

Es eilt! Die Aufnahmeanträge müssen vor Ostern bei der VG Wort vorliegen*.

So einfach geht‘s
Sie können formlos per E-Mail vgw@vgwort.de gestellt werden; nach Möglichkeit ist außer Vor- und Nachname sowie Adresse die Karteinummer anzugeben (steht auf den Ausschüttungsbescheiden). Die zu wählende Berufsgruppe ist die 2; wer lieber in die 3 möchte (Fachzeitschriften), möge bitte vorher Rücksprache mit DJV-Justiziar Benno Pöppelmann, poe@djv.de oder VG Wort-Verwaltungsrat Ulf J. Froitzheim  vgwort@ujf.biz halten.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die einen Aufnahmeantrag stellen, teilen bitte dem Unterzeichner (Ulf J. Froitzheim) mit, ob sie am 20. Mai selbst nach München kommen oder verhindert sind und deshalb einem anderen DJV- bzw. ggf. dju/ver.di-Mitglied eine Vollmacht erteilen möchten. Alle Neumitglieder erhalten vom BJV rechtzeitig vor der VG-Wort-Mitgliederversammlung Informationen über alles, was sie wissen müssen.

Bitte verbreiten Sie dieses Schreiben unter Ihren Kolleginnen und Kollegen. Im Anhang finden Sie diesen Text noch einmal als PDF.

Mit kollegialen Grüßen

Ulf J. Froitzheim
Mitglied des BJV-Landesvorstands
sowie des Verwaltungsrats der VG Wort

* Harte Deadline ist der 13. April (Gründonnerstag), 12 Uhr. 

P.S.: Eine Anmerkung noch zu der neuerdings möglichen elektronischen Abstimmung im Vorfeld der Versammlung: Von dieser Möglichkeit sollte diesmal niemand Gebrauch machen, da mit Änderungsanträgen zu rechnen ist. Beschließt die Versammlung einen geänderten Antrag, ist die Stimme für den ursprünglichen Antrag verloren.

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