BJV-Pressemitteilung

BJV-Appell an Verleger: Faire Regeln für Urheber statt flotter Sprüche

Kritik an Äußerung des VBZV-Vorsitzenden Andreas Scherer

München, 27.04.2016

Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer ist bekannt dafür, dass er schon mal die verbale Keule schwingt, wenn es eine Sache verlangt. Nun scheint es ihm der Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), Andreas Scherer, gleich tun zu wollen.

Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 27. April („Kritik statt Kumpanei“) hat Scherer bei der Jahrestagung der bayerischen Zeitungsverleger am Vortag in München, an der auch der Ministerpräsident teilnahm, die geplante Reform des Urhebervertragsrechts massiv kritisiert. Sie unterstelle, dass „entrechtete und schutzlose Autoren vor skrupellosen, ausbeuterischen Verlagen geschützt werden müssten“. Das aber sei grober Unfug.

Dabei müsste es Andreas Scherer, Geschäftsführer der Augsburger Allgemeinen Zeitung, eigentlich besser wissen. Denn in der Praxis können freie Autoren und Bildjournalisten keineswegs mit den Verlegern auf Augenhöhe verhandeln und werden massiv benachteiligt.

So nötigen Verlage den Urhebern so genannte „Total Buy Out-Verträge“ auf, die diese annehmen, weil sie sonst keine Aufträge mehr erhalten. Im Gegenzug werden Journalisten mit einer einmaligen und absolut unangemessenen Pauschalzahlung abgespeist. Eklatant ist, dass die meisten Verlage die vor sechs Jahren zwischen ihnen und den Gewerkschaften vereinbarten Mindest-Honorarsätze („Gemeinsame Vergütungsregeln“) nach wie vor nicht einhalten.

„Die Verleger sollten hier schleunigst Abhilfe schaffen, statt flotte Sprüche zu klopfen“, sagt BJV-Geschäftsführerin Jutta Müller. Sie fordert die angemessene Beteiligung der Urheber an jeder Nutzung ihres Werkes. Zusätzlich fordert sie ein Verbandsklagerecht zugunsten der Urheber, die auf den Schutz ihrer Verbände zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen die Verleger angewiesen seien. „Total Buy-Outs“ müssten komplett verboten werden.

Der nun vorgelegte Regierungsentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts verschlechtert die Verhandlungsmöglichkeiten der Urheber – nachdem insbesondere die Medienhäuser gegen den Referentenentwurf massiv Sturm gelaufen waren. So wurde das Recht auf Mehrfachvergütung bei mehrfacher Nutzung eines Werkes wieder gestrichen (siehe hierzu auch BJV.de-Meldung „Urheber brauchen eine Stärkung ihrer Rechte“).

Anscheinend gehe dies dem VBZV-Vorsitzenden Scherer nicht weit genug, kritisiert Rechtsanwältin Jutta Müller: „Herr Scherer weiß genau, dass die Urheber mit den Verwertern nicht auf Augenhöhe verhandeln können und dass sie ihre Aufträge verlieren, wenn sie versuchen, ihr Recht zu bekommen. Und er weiß auch, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln in der Praxis leer laufen.“  

Die Verleger sollten vor der eigenen Haustüre kehren statt das geplante Gesetz als groben Unfug zu bezeichnen.  

Kontakt

Maria Goblirsch
Telefon 0171 6876973
presse@bjv.de

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