BJV-Pressemitteilung

Journalisten setzen sich für Bürgerrechte in Kommunen ein

Landkreis Neumarkt: Auf Initiative des BJV erste Informationsfreiheitssatzung verabschiedet

Neumarkt/Berg, München , 17.03.2017

Journalisten setzten sich mit Erfolg für mehr Bürgerrechte ein: Auf Initiative des Bayerischen Journalisten-Verbandes hat jetzt die Gemeinde Berg im Landkreis Neumarkt/Oberpfalz eine kommunale Informationsfreiheitssatzung verabschiedet. Mit dem neuen Ortsrecht kann künftig jeder Bürger sogar Einsicht in Akten der Gemeinde nehmen und Auskunft verlangen.

Ab dem 1. Mai wird jede natürliche oder juristische Person in der Gemeinde Berg einen „Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Gemeindeverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen“ haben. Die erste Informationsfreiheitssatzung im Landkreis Neumarkt legt aber auch ein Bündel von Gründen fest, denen zufolge die Kommune Auskünfte zum Beispiel mit Rücksicht auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigern muss.

Diese rechtlichen Schranken für Auskunftsbegehren sind eben erst höchstrichterlich gesetzt worden: Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat vor wenigen Tagen die Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Inzell außer Kraft gesetzt, weil diese Eingriffe in Grundrechte und in den persönlichen Datenschutz nicht ausgeschlossen hat. Aus der Normenkontrollentscheidung lässt sich aber nicht ableiten, dass kommunale Informationsfreiheitssatzungen gesetzwidrig wären. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte am Donnerstag in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Bayerischen Landtag, Gemeinden hätten das Recht, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen, sofern sie nicht in Rechte Dritter oder in Grundrechte eingreifen.

Bevor der Gemeinderat in Berg die kommunale Satzung am Donnerstag mit 16:2 Stimmen beschlossen hat, war das Regelwerk von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Neumarkt geprüft worden. Bürgermeister Helmut Himmler (SPD) erklärte vor dem Votum des Berger Gemeinderates, die Satzung stelle einen „Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie“ dar, weil sie das partnerschaftliche Verhältnis von Bürgern und Kommunalverwaltung auf eine rechtliche Basis stelle.

Bereits 80 bayerische Kommunen haben solche Informationsfreiheitssatzungen. Diese sind im Freistaat möglich, weil es kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz gibt. Der Erlass der Berger Satzung geht auf eine Initiative des Ortsverbandes Neumarkt des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) zurück. Die Medienschaffenden setzen sich in allen Gemeinden des Landkreises Neumarkt für das Bürgerrecht ein. Allen Rathauschefs ist kürzlich ein Offener Brief der BJV-Initiatoren mit dem Appell zugegangen, auch in ihren Gemeinden Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Im April wollen die Rathauschefs bei einer Sitzung des Bayerischen Gemeindetages über einen einheitlichen Satzungsentwurf diskutieren. Das Landratsamt Neumarkt hat den Kommunen Rechtsberatung bei der Formulierung ihrer Satzungen angeboten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der von unserem Kollegen Wolf-Dietrich Narr betriebenen Seite: informationsfreiheit-neumarkt.de.

Pressekontakt BJV:
Maria Goblirsch, Telefon 0171 6876973
presse@bjv.de

Weitere Informationen zur Informationsfreiheitssatzung in Berg, BJV-Ortsverband Neumarkt
Jürgen Dennerlohr, Telefon 0172 8900838
Dr. Wolf-Dietrich Nahr, Telefon 0177 3277992

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