Engagierter Teilnehmer an der Debatte: Jürgen Dennerlohr
Foto: Veronika Vogelsang

Bayerischer Journalistentag 2013

Mitgliederversammlung beschließt Leitantrag zur Zukunft der Medien

Anträge sollen die Arbeitsbedingungen der Journalisten in Bayern verbessern

Aschaffenburg/München, 15.05.2013

Engagiert diskutiert wurde beim Bayerischen Journalistentag 2013 in der Aschaffenburger Stadthalle. Die Mitgliederversammlung verabschiedete eine Resolution, die vom Gesetzgeber Rahmenbedingungen für eine neue Medienordnung verlangt. Diese neuen Regeln müssten eine Stärkung der Presse- und Meinungsfreiheit zum Ziel haben, heißt es in dem Leitantrag.

Dazu sei es erforderlich, die Rechtsposition der Freien gegenüber der wirtschaftlichen Übermacht von Verwertern zu stärken. Außerdem soll der Missbrauch von Leiharbeit verhindert werden. Der BJV erklärt in der Resolution außerdem, Kreative müssten im Urheberrecht bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte geschützt werden, insbesondere durch die Einführung eines Verbandsklagerechts.

Eine neue Medienordnung hat nach der Resolution zudem eine angemessene Bezahlung und angemessene Arbeitsbedingungen für feste und freie Medienschaffende zu sichern. Ferner müsse die innere Pressefreiheit in den Redaktionen stärker als bisher gewährleistet werden. Die verabschiedete Resolution wird an den DJV-Verbandstag 2013 in Hannover weiter geleitet.

Entschädigungszahlungen für den Vorsitzenden
Auch satzungsändernde Anträge beschäftigten am Wochenende die Teilnehmer. So wurde unter anderem § 10 der Satzung ergänzt. Nach der neuen Regelung können „Entschädigungen, auch pauschaler Art, für entstandenen Zeitaufwand im Rahmen des Etatansatzes“ zulässig sein.

Bei dieser bereits im DJV existierenden Regelung geht es darum, dem ersten Vorsitzenden des BJV neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine Freistellung für seine Arbeit für den Verband zu ermöglichen. Die Höhe der Entschädigung muss mit dem jeweiligen Haushalt von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.

NSU-Prozess
Der NSU-Prozess hat sich in einem medienpolitischen Antrag nieder geschlagen. So fordert der BJV, § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) so zu ändern, dass eine Übertragung der Gerichtsverhandlung für Pressevertreter in einen weiteren Raum ohne Rechtsunsicherheit möglich ist. Außerdem setzt sich der BJV für eine Nachbesserung des Pressefreiheitsgesetzes ein. Hier geht es in der Sache darum, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in den Arbeitsräumen von Journalisten künftig nicht mehr erlaubt sein sollen.

Anträge zur Informations- und Medienfreiheit
In weiteren verabschiedeten Anträgen fordert der BJV die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes für Bayern und die Medienfreiheit als Maßstab für einen EU-Beitritt.

Die Fachgruppen Betriebsräte und Tageszeitungen fordern außerdem in einem Antrag, dass der Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung bei der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang gewährleistet bleiben müsse. Zudem soll sich der BJV-Vorstand für die Einführung eines Bildungsurlaubsgesetzes stark machen.

Gemeinsame Vergütungsregeln
Auch die Gemeinsamen Vergütungsregeln und das Leistungsschutzrecht für Verleger waren Gegenstand kontroverser Diskussion zu unterschiedlichen Anträgen der Fachgruppe Freie.

Im Bereich „Innerverbandliches“ beschloss die Mitgliederversammlung in Aschaffenburg, den AK Europa in eine Fachgruppe umzuwandeln. Die Fachgruppe Fremdsprachige bleibt daneben uneingeschränkt erhalten.

Keine Zustimmung erhielt ein Antrag, der eine Änderung des Wahlverfahrens und die Möglichkeit der Stimmübertragung und/oder eines künftigen Online-Votings vorsah. Ausführliche Berichte lesen Sie in der Ausgabe 3/2013 des BJVreport.

Maria Goblirsch 

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