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Collage mit falsch gekennzeichneten Fotos aus bayerischen Tageszeitungen
Kaum Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr: Jeder zweite Fotovermerk in Bayerns Tageszeitungen ist falsch
Foto: 
Collage: Thomas Geiger

Fachgruppe Bildjournalisten

Rasante Talfahrt für Bild München

Über 2600 Fotovermerke bayerischer Blätter im BJV-Check

München, 15.06.2018

Eine neue Regel für die Auswertung machte die Sache in dieser Runde der DJV-Aktion „Fotografen haben Namen“ spannend: Zum ersten Mal galten Sammelvermerke als falsch, wenn sich die Fotografen-Namen nicht eindeutig bestimmten Bildern zuordnen ließen.

Das sorgte für eine rasante Talfahrt in der Bewertung für die Boulevardpresse, die häufig solche Sammelvermerke auf ihren Bilderseiten einsetzt. So rutschte etwa die BILD München/Bild City von Platz 6 im letzten Jahr ganz ans Ende der Tabelle und auf Rang 25 ab. Nicht viel besser ging es der BILD Nürnberg, die zehn Plätze einbüßte und 2018 auf dem 19. Platz rangiert. 

Die Auswertung von 25 bayerischen Tageszeitungen zeigt in diesem Jahr einige Überraschungen. Einzelne Titel verbesserten sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich, andere rutschten um etliche Plätze nach unten ab.

Insgesamt ist ein leichter Trend zum Besseren zu erkennen, das Fazit aber bleibt ernüchternd: Jeder zweite Bildvermerk in den bayerischen Blättern ist falsch, weil der Name des Fotografen nicht richtig genannt wird. Mit 50,5 Prozent Richtigen fiel das Ergebnis der Stichprobe nur wenig besser aus als 2017 (45,8 Prozent).

Die Fränkische Landeszeitung belegt Platz 1
Die Namensnennung im Fotovermerk ist keineswegs in das Belieben eines Redakteurs oder des Verlagsleiters gestellt. In Paragraf 13 Urheberrechtsgesetz heißt es dazu: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk“. Dieses Recht darf auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder individuelle Verträge mit dem Fotografen abgeändert werden.

Ebenso wenig können Verträge zwischen Agentur und Fotografen einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung ausschließen, die ein solches Agenturfoto veröffentlicht. Als Faustregel gilt: Es muss mindestens der Urheber-Familienname genannt sein.

Welche Zeitung hat es nun in der BJV-Auswertung 2018 nach ganz oben geschafft? In der Rangliste der Sieger und Verlierer der Aktion „Fotografen haben Namen“ steht die Fränkische Landeszeitung (FLZ) aus Ansbach mit 77,2 Prozent Richtigen auf Platz Eins (2017: Rang 8) gefolgt von den Nürnberger Nachrichten, die sich um drei Plätze verbessern konnten.

Die Fußball-Bild bleibt im Tabellenkeller
Zu den Gewinnern der Wertung 2018 zählt ebenso das Aschaffenburger Main-Echo auf Platz 3. Wegen der fehlenden Fotovermerke in einer Vereinsbeilage hatte das Blatt im Vorjahr nur Rang 18 erreicht. Auch die Mittelbayerische Zeitung aus Regensburg hat sich stark verbessert und belegt nun mit 103 richtigen Vermerken bei 151 Fotos den sechsten Platz (2017: Rang 24). Im Tabellenkeller zu finden sind auch in diesem Jahr wieder die Abendzeitung und die tz aus München, die Fußball BILD und das Straubinger Tagblatt.

Die Rangliste der Sieger und Verlierer im BJV-Check “Fotografen haben Namen 2018“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe des BJVreport (Download: PDF, zwei Seiten). (Im verlinkten Text heißt es „die Mittelbayerische Zeitung aus Ingolstadt“, richtig wäre natürlich Regensburg. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und danken dem aufmerksamen Leser, der uns auf diesen Fehler aufmerksam machte.)

Doppeltes Honorar als Schadenersatz
Woran der laxe Umgang mit den Fotovermerken liegt, lässt sich anhand der Stichprobe nicht feststellen. Oft ist es der Zeitdruck, wenn vor Redaktionsschluss schnell noch eine Meldung mit Foto ins Blatt soll und der Fotograf nicht bekannt ist.

Mitunter verlangen Institutionen, dass die Fotografen ihren Namen nicht angeben, um selbst als Quelle zu erscheinen. Und dann gibt es noch die Bilder aus Privatbesitz oder dem Archiv, wo sich der Name nicht mehr feststellen lässt. Die dürften dann eigentlich nicht veröffentlicht werden.

Fest steht: Wenn die Redaktionen beim Fotovermerk Fehler machen, kann dies empfindliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Denn ein Bildjournalist, dessen Foto ohne seinen Namen veröffentlicht wurde, kann Schadenersatz verlangen. Nach der Rechtsprechung in Höhe von 100 Prozent des für die jeweilige Nutzung angemessenen Honorars. 

Bayerische Blätter im bundesweiten Vergleich
Die vom BJV erhobenen Daten fließen in die DJV-Auswertung ein. Dann wird sich zeigen, wie die bayerischen Zeitungen im bundesweiten Vergleich abschneiden.

Selber Hinweise geben
Auf der Facebook-Seite „Fotografen haben einen Namen“ informieren wir ganzjährig zu diesem Thema, Sie können uns dort gerne auf entsprechende Verstöße hinweisen.

Maria Goblirsch

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