BJV-Geschäftsstelle

Streikaufruf

Befristeter Warnstreik beim Bayerischen Rundfunk am Mittwoch, 18.09.2019, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

München, 17.09.2019

Hier finden Sie:

Streikaufruf

Der Bayerische Journalisten-Verband e.V. ruft die Redakteurinnen und Redakteure, Volontärinnen und Volontäre sowie die arbeitnehmerähnlichen freien Journalistinnen und Journalisten des
Bayerischen Rundfunks
in allen Betriebsteilen in Bayern

zur Durchsetzung der Tarifforderungen:

  • Erhöhung der Gehälter in einem Gesamtvolumen von 6 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Für die Freien: Erhöhung der effektiv gezahlten Honorare, Lizenzen, Gagen sowie Vertragspauschalen in einem Gesamtvolumen von 6 % und eine ebensolche Erhöhung der Mindest- und Höchsthonorare des Honorarrahmens bei einer Laufzeit von 12 Monaten

am Mittwoch, den 18.09.2019
von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
zu einem befristeten Warnstreik auf.

Alle Dienste, die am Mittwoch, dem 18. September 2019 beginnen, werden bis zu ihrem jeweiligen Ende bestreikt. Das gilt auch für Spätschichten, die am Mittwochabend beginnen und erst am Donnerstag in den frühen Morgenstunden enden, auch die werden bis zu ihrem jeweiligen Ende bestreikt.

Streikveranstaltung:
München am 18.09.2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
vor dem Hochhaus des Funkhauses (Arnulfstraße)

Hier bitte Eintragung in die Streikliste!                         

Michael Busch                                                

1. Vorsitzender                                          

Dennis Amour, LL.M.
Geschäftsführer

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Gehaltstarifverhandlungen BR
Stand nach der 2. Verhandlungsrunde am 13.09.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Freitag hat die 2. Runde zu den Gehaltstarifverhandlungen im Bayerischen Rundfunk stattgefunden. Das darin vorgelegte Angebot von Arbeitgeberseite ist aus Sicht des BJV, als auch der anderen Gewerkschaften ver.di und DOV nicht akzeptabel.

Was der BR anbietet:
1,9 % (Wirksamkeit ab 1.10.2019)
2,0 % ab April 2020

Für die Leermonate April 2019 bis September 2019 bietet der BR eine Einmalzahlung pro Kopf von 800 € für Festangestellte und 650 € für 12a Mitarbeiter an.

Was der BJV fordert:
Wir fordern die effektive Erhöhung der Gehälter, Honorare, Lizenzen, Vertragspauschalen Gagen um 6 %.

Fazit:
Im Vergleich der ARD Anstalten liegt das vorgelegte Angebot im hinteren Mittelfeld. Die ARD Anstalten haben offensichtlich abgesprochen, sich bei den Gehaltstarifverhandlungen von der Orientierung am Abschluss im öffentlichen Dienst zu lösen, um den Sparvorgaben nachzugeben. Wir können nicht akzeptieren, dass die Sparbemühungen weiter auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.

Wie müssen ein deutliches Zeichen setzen, dass wir diesen Kurs des BR nicht akzeptieren. Daher rufen wir jetzt zum Streik auf. Bitte kommen Sie zahlreich zur Streikveranstaltung am 18.09.2019.

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Streik – ein Grundrecht
FAQs

Im Rahmen eines rechtmäßigen Streiks ist die kollektive Verweigerung der Arbeit ein Grundrecht! Dies gilt auch für den Warnstreik.

WER darf streiken?

Streiken dürfen alle, die vom Tarifvertrag, der verhandelt wird, betroffen sind. Dies sind:

- Festangestellte Journalisten/innen (auch Pauschalisten) und Volontäre.
Auch wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft (des BJV) ist, darf streiken.

- Freie Journalisten/innen dürfen streiken, wenn sie fest in eine Redaktion eingebunden sind und vom Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig sind. Ansonsten können sie als freie Unternehmer nicht streiken. Wer aber aus Solidarität während des Streiks auf  Aufträge verzichtet, erhält vom DJV seinen Honorarausfall ersetzt.

WAS habe ich zu befürchten?

Der Arbeitgeber darf die Streikenden wegen ihrer Teilnahme am Streik nicht maßregeln, abmahnen oder sonstige innerbetriebliche Disziplinarmaßnahmen ergreifen – natürlich auch nicht kündigen.



Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten, entfallene Arbeitszeiten müssen nicht nachgearbeitet werden. Weisungen des Arbeitgebers müssen nicht befolgt werden, einseitig angeordnete Notdienstarbeiten müssen nicht übernommen werden.

Auch wer am Streik nicht teilnimmt, darf die Übernahme der Arbeit der streikenden Kollegen (direkte Streikarbeit) verweigern. Niemand darf zu unsolidarischem Verhalten gezwungen werden.

WELCHE Auswirkungen hat die Teilnahme?

Während des Streiks wird kein Lohn gezahlt.

Diese Zeit ist nicht als relevante Beitragszeit im rentenversicherungsrechtlichen Sinne zu sehen.

Dauert der Streik nicht länger als einen Monat, so entstehen auch keine Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung. Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt für die gesamte Dauer des rechtmäßigen Streiks bestehen und Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalls unveränderten Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung. Freiwillig sowie privat Versicherte müssen während des Streiks ihre Beiträge zahlen.

WELCHE Unterstützung bekomme ich vom BJV?

Mitglieder werden aus den Mitteln des Streikfonds unterstützt und erhalten Streikgeld, wenn die Teilnahme am Streik einen Einkommensverlust zur Folge hat. 



Sollte es zu Streit mit dem BR wegen des Arbeitskampfes kommen, vertritt der BJV seine Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

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