Ausgabe 5 / 2015
Blinde in den Stadtrat, Gehörlose ins Stadion!
Inklusion ist in den Redaktionen die Ausnahme
Uneingeschränktes Lob für den Arbeitgeber, das ist selten. Schon gar bei Medien. Der Bayerische Rundfunk erhält es von seiner Behindertenvertretung. Als öffentlich-rechtliche Anstalt hat der Sender eine ernannte Behindertenbeauftragte, aber auch eine von den Betroffenen gewählte Behindertenvertretung. Und die ist zufrieden. Natürlich gebe es manchmal Probleme, aber auch sofort einen Ansprechpartner. Die Gestaltung der Arbeitsplätze sei entsprechend. Menschen mit Behinderung würden in allen Bereichen, von Technik bis Redaktion, beschäftigt. Man berichte nicht nur über Behinderte, im Hause finde auch Inklusion statt.
Das ist das Zauberwort. Inklusion wird meist mit Teilhabe übersetzt. Gemeint ist die Arbeit von Menschen mit und ohne Handicaps in ein und demselben Team - gleich berechtigt und gleich verantwortlich. Aber in welcher Redaktion für „normale" Medien arbeiten Behinderte mit? Die Verbände der Zeitungs-und der Zeitschriftenverlage entschuldigen sich. Dazu gebe es keine Daten oder anderweitige Informationen. Statistiken haben Statistisches Bundes- und Landesamt viele zu Behinderten, aber keine Einteilung nach Berufen. Das könne dem Integrationsgedanken zu wider laufen.
Das kleinere Problem ist die Tatsache, dass kein Mensch mit Handicap sich offenbaren muss. Einen Rollstuhl sieht man, Autismus nicht. Das größere Problem ist wohl die Flucht - in die Abgabe. Jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten muss fünf Prozent seiner Stellen mit Behinderten besetzen. Tut er dies nicht, muss er je Arbeitsplatz ab 115 Euro Strafe pro Monat zahlen. Laut Bundesanstalt für Arbeit beschäftigten 2012 von 143.000 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern mehr als 37.000 überhaupt keinen Schwerbehinderten.
Der Mikrozensus belegt, dass 2013 in Deutschland rund 13 Prozent oder 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung lebten. Ein riesiges Potenzial für die Medien, nicht nur an Rezipienten, sondern auch an Arbeitskräften. Womit wir beim dritten Problem wären. Die nachfolgenden Seiten belegen, dass es den Kolleginnen und Kollegen mit Handicap nicht am Mut fehlt, sich zu bewerben. Abgeschlossenes Studium, auch Praktika, können sie vorweisen.
Der Mut, einen Blinden zur Stadtratssitzung oder einen Rollstuhlfahrer zur Bürgerversammlung einzuteilen, sollte keiner Redaktion abgehen. Und an einem Aufzug, einer Rampe oder einem Ruheraum für zwei Stunden Auszeit sollte die Aufnahme des neuen Kollegen nicht scheitern.
... weiterlesen im BJVreport 5/2015, Seite 10 [1]
von Michael Anger
Download:
BJV Report 5 /2015 [2] (pdf, 14MB)