Ausgabe 6 / 2013
38 Millionen Euro aus der Nabelschnur
Nur dank der Gelder der BLM überlebt Bayerns privater Rundfunk
Die Bayern gehen gerne einen Sonderweg. Das gilt auch für die Organisation des Rundfunkwesens. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern schreibt die Bayerische Verfassung in Artikel lila vor, dass Rundfunk ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden darf. Streng genommen trifft das nur auf den Bayerischen Rundfunk zu.
Da die Staatsregierung aber auch private Sender zulassen wollte, bediente sie sich im Jahr 1985 eines juristischen Tricks: Sie gründete die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die nach dem Gesetz als Anstalt des öffentlichen Rechts mit weitgehender Selbstverwaltung firmiert. Es ist Aufgabe der BLM, Lizenzen zu vergeben und die ausgestrahlten Programme im Hinblick auf Inhalte und Qualität zu beaufsichtigen. Dafür erhält sie zwei Prozent der in Bayern anfallenden Rundfunkgebühren, in 2013 waren dies immerhin 22,7 Millionen Euro.
Der Wirtschaftsplan 2013 der BLM umfasst insgesamt rund 37 Millionen Euro. Etwa ein Viertel dieses Budgets kommt aus Steuergeldern ausschließlich dem lokalen und regionalen Fernsehen zugute: Nach einem Beschluss des Ministerrats vom 14.Februar 2012 wird das Lokal TV in Bayern weiter staatlich gefördert, weil es allein nicht überlebensfähig wäre. Im Jahr 2013 sind dafür im Haushalt acht Millionen Euro, von 2014 bis 2016 jeweils zehn Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.
Mit diesen Fördermitteln soll die Verbreitung der Lokal-TV-Programme über den digitalen Satelliten und neue Übertragungswege wie Hybrid-Fernsehen verbessert werden, was gerade den kleineren Sendern mehr Anzeigenerlöse einbringen soll. Bessere Einnahmen sollen letztlich für mehr Qualität bei den Inhalten führen.
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von Maria Golbirsch
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