< PreviousBJVreport 3/201810Titel„Big Brother“ beobachtetDass Journalisten ausgespäht werden, ist auch in Deutschland Realität – Eine erzählen. Correctiv-Reporter ein und Rechtsradikalismus-Experte ein Exiljournalist, ein Mafiabuchautorin, Von Michaela SchneiderBJVreport 3/201811TitelJournalisten und ihre Informanten geraten ins Vi-sier von Geheimdiensten und der Justiz. Sie wer-den wegen ihrer Recherchen angefeindet, bedroht und ausspioniert. Mancher Investigativjournalist übergibt sensible Dokumente nur persönlich, weil auch verschlüsselte Kommunikation im Internet zu knacken ist. Und Einschüchterungsversuche bis hin zu Morddrohungen richten sich nicht selten gegen Exiljour-nalisten, die aus Angst vor staatlicher Verfolgung aus ih-ren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind. Doch wie gehen Kollegen mit dem Wissen, dass „Big Brother“ beobachtet, ganz konkret um? Petra Reski, Auto rin des Buchs „Mafia. Von Paten, Pizzerien und fal-schen Priestern“, der ukrainische Exiljournalist Aleksei Bobrovnikov, der freie Journalist und Rechtsextremis-mus-Experte Johannes Radke sowie Correctiv-Reporter Frederik Richter erzählen. Bedroht, verklagt, verleumdetPetra Reski hatte ihr Buch über die Machenschaften der Mafia in Deutschland im Jahr 2008 kurz nach den Mafiamorden von Duisburg veröffentlicht. „Danach wur-de ich bedroht, verklagt und verleumdet. Und daran hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert“, erzählt die Journalistin, die in Venedig lebt. Auch vor 2008 hatte Reski für deutsche Medien über die Mafia geschrieben, bis dahin jedoch nur „die üblichen Probleme“ gehabt, die sich eben ergäben, wenn man etwa in San Luca oder Cor-leone recherchiere. Der Sohn eines Mafiabosses verfolgte sie mit dem Auto. Ein anderes Mal rettete sie nur das Auftauchen der Polizei davor, zusammengeschlagen zu werden. Ihre Artikel über Machenschaften der Mafia in Italien in deutschen Medien hätten die Mafiabosse indes nicht allzu sehr beunruhigt.Das änderte sich von einem Moment auf den anderen, als sie 2008 ihr erstes Mafia-Buch veröffentlichte und da-rin auf die Situation in Deutschland blickte. Die Autorin wurde mit Unterlassungsklagen und Strafanzeigen über-zogen – und hatte dabei noch Glück, dass der Verlag hin-ter ihr stand und die Prozesskosten übernahm. „Das Vor-gehen ist perfide. Diese Leute verklagen den Autor als Person und den Verlag immer getrennt, um den Verlag gegen den Autor auszuspielen“, sagt sie. Bei einer Lesung in Erfurt wurde sie von Personen im Publikum massiv bedroht, bei öffentlichen Veranstaltungen stand sie fortan unter Polizeischutz. Ein Kläger wendete sich im Gericht mit den Worten an Reskis Anwalt: Er möge der Mandan-tin ausrichten, dass sie das nächste Mal besser mit sechs Polizisten kommen solle als mit zwei.Überwachung wurde für Reski im Jahr 2014 greifbar. Inzwischen war die Autorin für sich zu dem Schluss ge-kommen: „Du kannst als Journalist in Deutschland nicht über die Mafia berichten, ohne verklagt zu werden, weil das Persönlichkeitsrecht zu weit reicht.“ Stattdessen schreibt sie seither Mafiaromane. Nach ihrem Romande-büt „Palermo Connection“ schilderte die Autorin in ei-nem kleinen Artikel, mit welchen Problemen sich deut-sche Journalisten konfrontiert sehen, berichten sie über die Mafia. Sie nannte einen in einem Gerichtsurteil be-reits veröffentlichten Namen – und die nächste Unterlas-sungsklage folgte. Was zudem geschah: Der Anwalt des Klägers legte kiloweise Unterlagen bei Gericht vor. „Da war alles dabei, was ich irgendwo geschrieben oder gesagt hatte. Aber es war für mich nicht überraschend, dass man mich ständig überwacht, um jede meiner Äußerungen gegen mich zu verwenden“, sagt Reski nüchtern. Einziger Schutz: die ÖffentlichkeitAllerdings überraschte es sie schon, dass auf dem per Post nach Venedig geschickten Klageschreiben sogar das Stockwerk angegeben war. „Das kann nur wissen, wer vor meiner Tür stand“, sagt die Autorin. Aus ihrem Wohnsitz macht sie ansonsten kein Geheimnis – und sagt während des Interviews nüchtern: „Gehen Sie davon aus, dass auch dieses Gespräch registriert wird.“ Auch unauffällig bewe-gen könne sie sich nicht, weil sie nun mal jeder kenne. „Mein einziger Schutz ist die Öffentlichkeit“, sagt Reski.Auch der ukrainische Exiljournalist Aleksei Bobrovni-kov sucht diese bewusst, hält seinen jeweiligen Aufent-haltsort jedoch geheim. Ins Visier war er geraten, als er im ostukrainischen Donbass Verwicklungen ukrainischer Einheiten in Schmuggelgeschäfte, in Geldwäscherei und Morde recherchierte. „Jeder in der Ukraine beobachtet mich seither“, sagt Bobrovnikov – der Inlandsgeheim-dienst SBU, die Generalstaatsanwaltschaft, das Militär. Bald erreichten Bobrovnikov anonyme wie auch offene Drohungen, sogar vor laufender Kamera. Monatelang tauchte der TV-Journalist in der Westukraine unter. Sein damaliger Arbeitgeber, der Sender 1 + 1, forderte, dass er die Recherchen einstellt. Als ein Informant Bobrovnikov im Herbst 2016 vor einem Mordplan des ukrainischen Ge-heimdienstes warnte, flüchtete er. Ab Januar 2017 war er Gast der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte. Seit Februar 2018 ist er Stipendiat des PEN-Programms „Wri-ters in Exile“ und arbeitet an einem Buch über Schmuggel in der Ostukraine. Die Bedrohung hat seither nicht aufge-hört, Ende 2017 forderte ein früherer Angehöriger der ukrainischen Armee öffentlich Bobrovnikovs Ermordung auf seiner Facebook-Seite. „Sie müssen sterben. Und zwar schneller, als sie glauben“, war dort zu lesen. Der Wohnort bleibt geheimSeinen Wohnort hält der TV-Journalist geheim – und geht zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht davon aus, phy-sisch verfolgt zu werden. Anders sieht dies mit Blick auf eine digitale Überwachung aus: In sozialen Medien ist er sehr aktiv, postet jedoch erst, wenn er seinen jeweiligen Aufenthaltsort wieder verlassen hat. Kopien wichtiger Dokumente hat er inzwischen in verschiedenen europäi-schen Ländern mehrfach hinterlegt. Die Sorge um die ei-Foto und Montage: Daniel KarmannBJVreport 3/201812Titelgene Person ist das eine, doch gerät eben auch rasch das enge Umfeld in den Blick der Beobachter: Bobrovnikov hat seine Mutter aus der Ukraine ins Ausland bringen lassen. Und: Erst vor wenigen Wochen versuchte eine Vertrauensperson Archivunterlagen von Bobrovnikov aus früheren Jahren ins Ausland zu bringen. An der uk-rainischen Grenze wurde das Material vom Sicherheits-dienst beschlagnahmt.Beobachten, bedrohen, diffamieren – und zusätzlich mit Zeit und Geld raubenden Klagen überziehen: Das Prozedere jener, die Journalisten in Deutschland ein-schüchtern wollen, ähnelt sich. Das beobachtet der freie Journalist Johannes Radke auch bei seinen Recherchen am rechten Rand. 2008 baute er das Onlineportal netz-ge-gen-nazis der Zeit mit auf, für Zeit online betreute er das Watchblog stoerungsmelder.org. 2008 veröffentlichte er das Buch „Neue Nazis. Jenseits der NPD: Populisten, Au-tonome Nationalisten und der Terror von rechts“. Als „Anti-Antifa-Arbeit“ werden innerhalb des rechts-extremen Spektrums Kampagnen betitelt, die sich gegen Antifa-Gruppierungen, aber auch Politiker, Wissenschaftler oder Journalisten richten. Dazu gehört, dass so viele Informatio-nen wie möglich über einzelne Personen gesammelt, entspre-chende Listen angelegt und die-se zum Teil inklusive Fotos und so persönlichen Daten wie dem Auto kenn zeichen im Internet veröffentlicht wer-den – gerne übrigens zudem noch „angereichert“ um Fantasiestraftaten. Und ausgespäht wird nicht nur virtu-ell. Bei Demonstrationen versuchen Neonazis, die Namen auf Akkreditierungsschildern abzufotografieren. Es braucht Rückhalt der RedaktionDrohanrufe, ein Schweineherz im Briefkasten und Morddrohungen per E-Mail bezeichnet Radke infolge noch als „das Harmloseste“. „Gewalttaten gegen Journa-listen sind nicht die Regel, kommen aber vor“, sagt er. Auch wurden schon Fake Accounts angelegt, unter dem Namen des Journalisten Leute beschimpft und dadurch Ermittlungen ausgelöst. „Es geht der rechtsextremen Sze-ne darum, unliebsame Personen unter Druck zu setzen und ihre Kräfte zu binden“, so der freie Journalist. Und er fügt an: „Wer über diese berichtet, braucht den Rückhalt der Redaktion.“ Die Zahl der Abmahnungen habe dras-tisch zugenommen. Auch verweist Radke darauf, dass die AfD Listen von Journalisten führe, um sie etwa nicht zu Parteiveranstaltungen zuzulassen – und so im legalen Rahmen zu zensieren.Wie aber kann sich jemand schützen, der wie Radke als Journalist über den rechten Rand in Deutschland be-richtet? Zunächst einmal empfiehlt er, sehr vorsichtig mit persönlichen Daten umzugehen und keinesfalls die Ad-resse oder private Handynummer ins Netz zu stellen. Er selbst hat ein Privathandy und ein Diensthandy. Auch sollten Journalisten die eigene Adresse und das Auto-kennzeichen beim Bezirksamt sperren lassen, sodass sie an niemanden herausgegeben werden können. E-Mails sind zu verschlüsseln, erhält man brisante Informatio-nen – auch um Informanten zu schützen. Bei Ereignissen wie Demonstrationen sollten Journalisten immer zu zweit unterwegs sein oder zumindest die Nähe von Kolle-gen suchen. Akkreditierung oder Presseausweis trägt Radke in einer Hülle, sodass kein Name lesbar ist. Im Visier türkischer NationalistenZudem ein Blick auf das gemeinnützige Journalisten-büro „Correctiv“, das im aktuellen Bericht „Nahaufnahme Deutschland“ von Reporter ohne Grenzen aufgeführt wird, weil es ins Visier türkischer Nationalisten geriet, nachdem es mit den aus der Türkei geflohenen, regime-kritischen Journalisten Can Dündar und Hayko Bagdat das Onlinemedium Özgürüz gestartet hatte. Ein Team des türkischen Staatsfernsehens verschaffte sich Zugang zur Berliner Redaktion und ver-öffentlichte in etlichen tür ki-schen Medien einen diffa mie-ren den Beitrag. Mord drohun-gen gegen die Journalisten von „Correctiv“ folgten, das Redaktionsgebäude stand zeitweise unter Polizeischutz. Allerdings beschäftigen sich eben gerade auch die Re-dakteure bei „Correctiv“ intensiv mit der Frage, wie sich Journalisten bei sensiblen Recherchen gegen Überwa-chung schützen können. Für „Correctiv-Reporter“ Frede-rik Richter war dies auch früher schon ein Thema, als er noch als freier Journalist und Reuters-Korrespondent aus Bahrain berichtete. Bei seiner Ausweisung aus dem Land erfuhr er in einem Nebensatz, dass seine Telefonate abge-hört wurden. Überraschend kam dies für ihn nicht. „Der wichtigste Schutz war immer, beruflich keine Telefonate mit Quellen zu führen.“ Für jedes sensible Gespräch musste ein Treffen vereinbart werden, gerade länderüber-greifende Recherchen kosteten entsprechend Zeit. Das sieht heute bei „Correctiv“ zum Teil nicht anders aus. „Sensible Dokumente werden nicht verschickt, son-dern übergeben“, sagt Richter. Und wenn doch kommu-niziert wird, dann intern wie mit Recherchepartnern nie ohne E-Mail-Verschlüsselung. Sensible Telefonate führen die Journalisten über Messenger-Apps – und versuchen sich immer auf aktuellem Stand zu halten, welche Syste-me gerade sicher sind. Was Richter Sorgen bereitet: „Ich stelle jeden Tag fest, wie leichtsinnig viele Kollegen mit ihren Daten umgehen. Je größer das Unternehmen, desto schlimmer.“ Es komme vor, dass ein Medienhaus einen Korrespondenten in den syrischen Bürgerkrieg schicke. Doch könne er, weil er die Verlagssoftware nutzen muss, seine E-Mails nicht verschlüsseln.„Gehen Sie davon aus, dass auch dieses Gespräch registriert wird.“Autorin und Mafia-Expertin Petra ReskiBJVreport 3/201813TitelAchtung, Kontrolle!Digitale Abrufstatistiken machen es Verlagen leicht, Aufschluss über die Leistung einzelner Redakteure zu gewinnen Von Alois KnollerErst nach einem Jahr kam es heraus: Bei der Würzburger Main-Post schätzen Kollegen der Online-Tochterfirma auf Anweisung ih-res Vorgesetzten die Arbeitsweise von Kolle-gen mehrerer Redaktionen mit dem „Digita-len Werkzeugkasten“ ein – ohne dass die betroffenen Journalisten davon einen blassen Schimmer hatten. Zu über zwanzig Redakteuren aus den Abteilungen Lokal Desk Süd, Aktuelles und Sport fanden sich darin „völlig subjektive“ Bemerkungen, sagt einer, der die Papiere nachträglich zu sehen bekam. Sie reichten von lobend bis drastisch abwertend – ein Kollege wurde vernichtend als „eine Baustelle“ beschrieben. „Die negative Note nehmen“Grundlage waren Beobachtungen der Content-Mana-ger und Auswertungen der Rechnerstatistiken, wie fleißig und wie versiert die einzelnen Zeitungsredakteure für Online zuliefern. Es sei die einzige Möglichkeit gewesen, an die Informationen zu kommen, die er benötige, recht-fertigte sich der zuständige Transformationsmanager Ivo Knahn, inzwischen stellvertretender Chefredakteur der Main-Post, als ihn der Betriebsrat zur Rede stellte. In die-sen Gesprächen „hat der Betriebsrat den Eindruck gewon-nen, dass künftig das Thema Kontrolle von Arbeitsweisen eine deutlich größere Rolle in unserem Arbeitsalltag spie-len wird als bislang“, heißt es im BR-Newsletter vom März. Knahn habe dafür plädiert, „dem Begriff seine negative Note zu nehmen und Kontrolle als einen ganz normalen und üblichen Vorgang anzusehen“.Tatsächlich legen die Verlagshäuser im Zuge ihrer di-gitalen Transformation zunehmend Wert darauf, neben der reinen Reichweite auch die Wirkung ihrer Informati-onsangebote zu messen. Tracking heißt die Technik, die digitalen Spuren der Online-Nutzer nachzuverfolgen. „Ich kann relativ genau in Echtzeit feststellen, welcher Artikel wie oft aufgerufen wird und wie lange der User darin liest“, sagt Sascha Borowski, der Leiter der On-line-Redaktion der Augsburger Allgemeinen. „Damit wird ein Aspekt journalistischer Leistung messbar.“ Mehrere Verlage haben Borowski zufolge inzwischen einen Arti-kel-Score eingeführt, der verschiedene Messgrößen für einen einzelnen Artikel liefert. Sogar eine Berechnung der Umlaufrendite wäre so möglich, wenn der Leser auch die Anzeigen im Umfeld des Artikels beachtet oder nach dem Lesen ein Abo abschließt. „Das haben wir in Augs-burg aktuell so aber nicht.“ Für Borowski hängt es vom Selbstverständnis eines Mediums ab, von welchen Messgrößen es sich in seiner journalistischen Arbeit leiten lässt. Natürlich gebe es (Trash-)Portale, die nur noch Artikel liefern, mit denen durch Display-Werbung schnell Geld zu verdienen ist. Klassischer Zeitungsjournalismus sei anders aufgestellt. „Da kann es auch mal wichtig sein, eine Geschichte zu veröffentlichen, die vielleicht nicht von hunderttausen-den gelesen wird“, sagt Borowski. Trotzdem kann auch dafür die digitale Messung der Leserresonanz hilfreich sein, meint der Augsburger Online-Redakteur, denn: Das Tracking gebe Hinweise, ob ich journalistisch alles richtig mache, um die Leser zu erreichen: die Überschrift, der Teaser, die Erzählweise, die Darbietung, die Illustration, die Platzierung. „Heute kann ich sofort sagen: Funktio-niert die Geschichte?“, sagt Borowski.Eine andere Form von Verhaltenskontrolle ergibt sich aus der Teilnahme von Redakteuren an Facebook, Twitter & Co. „Viele Chefredaktionen drängen ihre Mitarbeiter geradezu, in den sozialen Medien mitzuspielen“, weiß Wolfgang Grebenhof, Vorsitzender der Fachgruppe Print. Es sind willkommene zusätzliche Plattformen, um die Reichweite des eigenen Produkts zu steigern.Allerdings lauern dort etliche Risiken. Grebenhof hat selbst schon das Missfallen seiner Verlagsoberen erregt, als er sich auf seinem privaten Facebook-Account sehr kritisch über einen CSU-Spitzenpolitiker äußerte. Er nahm darin Bezug auf eine Veranstaltung in Ansbach, über die er berichtet hatte. Mithin, so meinte auch der Justiziar der Fränkischen Landeszeitung, sei sein Kom-mentar als eine (zwar grenzwertige) Fortsetzung der re-daktionellen Tätigkeit zu bewerten. Mal Redaktionsmitglied, mal Privatperson„Man muss als Journalist in sozialen Medien besonde-re Vorsicht walten lassen“, mahnt Grebenhof. „Es fehlt oft an der nötigen Trennschärfe, wann sich Journalisten als Redaktionsmitglieder und wann als Privatpersonen äu-ßern.“ Der DJV empfiehlt deshalb dringend, den Umgang mit sozialen Medien in jedem Verlagshaus mit Leitlinien ab-zusichern – am besten in Form einer Betriebsvereinba-rung, die der Betriebsrat ausgehandelt hat. Darin ist etwa zu regeln, dass Aktivitäten im Namen des Verlags nur während der Arbeitszeit erfolgen sollten und dass die Re-dakteure ausreichend dafür zu schulen und über die rechtlichen Risiken aufzuklären sind.BJVreport 3/201814TitelEine völlig neue DimensionDas neue PAG lässt mehr Überwachung zu. Es gibt Ausnahmen für JournalistenVon Maria Goblirsch Die Angst um ihre Freiheit hat in München am 10. Mai mehr als 30.000 Menschen auf die Straße gebracht. Sie protestierten in der Innenstadt gegen ein Gesetz, das die Befugnisse der Polizei massiv auswei-ten will. Noch bevor eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr besteht, soll die Polizei in die Grundrechte der Bürger eingreifen dürfen. Das neue Poli-zeigesetz, das bundesweit als Muster gilt, gibt der bayeri-schen Polizei mehr Eingriffsrechte, als sie je hatte. Und könnte sich auch aufs journalistische Arbeiten auswirken. „Nein zum neuen Polizeiaufgabengesetz“Gegen diese erweiterten Befugnisse der Polizei haben sich nach einer Umfrage der Grünen 60 Prozent der Bayern ausgesprochen. Auch in Bamberg, Bayreuth, Er-langen und Würzburg demonstrierten Bürger lautstark gegen das von der Staatsregierung eingebrachte neue Polizeiaufgabengesetz (PAG). Aufgerufen hatte zu den Protestaktionen das Bündnis „#noPAG – Nein zum neuen Polizeiaufgabengesetz in Bayern“, dem neben rund 80 Parteien und Verbänden auch der Bayerische Journalisten-Verband angehört. Der BJV engagiert sich dort, da das neue Polizeirecht die Bür-ger- und Freiheitsrechte einschränkt – auch die von Jour-nalisten.Zwar werden Pressevertreter im neuen PAG behandelt wie andere Berufsgeheimnisträger und genießen also den gleichen Schutz vor polizeilichen Eingriffen wie etwa Ärzte, Pfarrer oder Strafverteidiger (das Bundesverfas-sungsgericht differenziert hier und verlangt bei Journalis-ten eine Prüfung, ob das Interesse der Öffentlichkeit an Information oder die Sicherheit überwiegen). Doch dieser Schutz ist unvollständig. Im neuen Arti-kel 49, der die Ausnahmen katalogisiert, wird nur auf be-stimmte, verdeckte Maßnahmen Bezug genommen, wäh-rend etwa die Durchsuchung und Beschlagnahme von vertraulichen Unterlagen weiterhin erlaubt ist. Das neue Polizeirecht, das am 15. Mai verabschiedet wurde, gibt der Polizei künftig Rechte, die bisher nur der Geheimdienst hat. Die Staatsregierung begründet das mit der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsge-richts zum Bundeskriminalamtgesetz. Die Richter ließen dort ausnahmsweise schon präventiv eine Überwachung zu, um einen Anschlag zu verhindern. Also noch bevor ganz konkret eine Gefährdung vorlag.30.000 Menschen gingen am 10. Mai in München auf die Straße, um gegen das Polizeiaufgabengesetz zu demonstrieren. Foto: Sachelle Babbar BJVreport 3/201815TitelDiese Ausnahme wird nun in Bayern zur Regel. „Der bayerische Gesetzgeber hat die behutsame Öffnung ver-allgemeinert im Sinn einer Generalklausel. Das Gericht bezog sich ausdrücklich auf terroristische Straftaten, hier haben wir nun ein viel breiteres Handlungsspektrum, das schon im Vorfeld von Gefahren ergriffen werden darf“, sagt Dr. Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München und Gutachter zum PAG. Das sehe er unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als „höchst problematisch“ an. Tiefer Eingriff in den Alltag Die Polizei dürfe nun in Bayern schon einschreiten, wenn „bedeutende Rechtsgüter“ auf dem Spiel stehen. „Dazu zählen auch Eigentum von bedeutendem Wert und Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen In-teresse liegen, wie die Stromversorgung, aber auch jeder öffentliche Zaun, jede Parkbank, jede Straßenlaterne oder Grünfläche, der ein Schaden droht“, kritisierte Löffelmann bei einer BJV-Diskussion zum neuen PAG (bjvlink.de/pag). Die neuen Befugnisse der bayerischen Polizei greifen tief in den Alltag der Menschen ein, die nach „vagen Kri-terien“ zum potenziellen Gefährder werden. Seit August 2017 dürfen Reisesperren und Aufenthalts- oder Kon-taktverbote präventiv bei drohender Gefahr ausgespro-chen werden – von der Polizei und ohne dass es vorab ein Richter genehmigen muss. Zum neuen umstrittenen Instrumentarium zählen die elektronische Aufenthalts-Überwachung („Fußfessel“) und der Präventivgewahrsam. Künftig können Verdächti-ge bis zu drei Monate in Haft genommen werden, danach muss ein Richter entscheiden, ob die Haft verlängert wird – eine Höchstfrist gibt es nicht mehr. Neu hinzu kommen nun unter anderem die Beschlag-nahme von Post, die DNA-Analyse als erkennungsdienst-liche Maßnahme und die Spurenanalyse für Untersu-chungen, die über die Identifizierung hinausgehen. Ein völlig neues Element ist die Möglichkeit der Daten-Mani-pulation im Rahmen der Online-Untersuchung. Keine Online-Durchsuchung für JournalistenWas haben Journalisten konkret zu befürchten? Im Artikel 49 PAG heißt es: „Ist oder wird erkennbar, dass in ein durch ein Berufsgeheimnis … geschütztes Vertrau-ensverhältnis eingegriffen wird, ist die Datenerhebung insoweit unzulässig, es sei denn, die Maßnahme richtet sich gegen den Berufsgeheimnisträger selbst.“In der Praxis stellt sich manchmal erst während des Abhörens heraus, dass es sich um das Telefon eines Jour-nalisten mit einem Informanten handelt. Dann ist nach dem PAG die bereits laufende Datenerhebung „unverzüg-lich zu unterbrechen oder zu beenden“. Bereits gewonne-ne Erkenntnisse dürfen nicht weiter erarbeitet werden.Das PAG zählt auf, welche Überwachungsmaßnah-men gegen Berufsgeheimnisträger nicht erlaubt sind: Das sind Bild- und Tonaufzeichnungen in Wohnungen, die Sicherstellung der Post, längerfristige Observationen, Eingriffe in den Telekommunikationsbereich und die Online-Durchsuchung. BJV-Geschäftsführer Dennis Amour kritisiert, dass der Schutz für Journalisten im neuen PAG lückenhaft sei. So sei etwa der Einsatz von Vertrauenspersonen gar nicht und die Auswertung der Telekommunikationsdaten nicht vollständig ausgenom-men. „Hier ist noch Luft nach oben.“Wird das neue PAG die Arbeit von investigativen Journalisten erschweren? Wie oft es tatsächlich zu Einsät-zen gegen Pressevertreter kommen wird, ist schwer abzu-schätzen. Aber bereits die theoretische Möglichkeit scha-det. Wenn Ermittlungsbehörden Informanten und Quellen aufdecken können, dann führt das zu einem Vertrauensschwund. Und dazu, dass sich immer weniger Informanten trauen, brisante Informationen an Journa-listen weiterzugeben. „Nahaufnahme Deutschland“Dass die staatliche Überwachung von Journalisten zunimmt und eine zentrale Gefahr für die Presse-freiheit in Deutschland bedeutet, geht übrigens auch aus dem Bericht „Nahaufnahme Deutschland“ von „Reporter ohne Grenzen“ hervor, der den Zeit-raum Januar 2017 bis März 2018 beleuchtet. Nur zwei Beispiele: Im September 2017 hat das Innenministerium die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicher-heitsbereich (ZITiS) eröffnet. Diese beschreibt „Re-porter ohne Grenzen“ als „eine Spionagebehörde, die der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz dabei helfen soll, mittels Spionage-Trojanern an die Inhalte ver-schlüsselter Kommunikation zu gelangen“. Betrof-fen sein werden wohl auch Journalisten, die bei der Kommunikation mit Informanten bewusst Ver-schlüsselung einsetzen, denn: Gesonderte Schutz-rechte für Journalisten bei der Kommunikations-überwachung gibt es nicht. Auch kritisiert „Reporter ohne Grenzen“ das Anfang 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz als „Steilvorla-ge für Diktatoren“. Auf dessen Grundlage darf der BND legal die gesamte Kommunikation von Journa-listen im außereuropäischen Ausland überwachen. Was nebenbei nicht bedeutet, dass dies nicht auch schon in der Vergangenheit geschah. Im Februar 2017 hatte der Spiegel aufgedeckt, dass der BND seit 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen von Journalisten und Redak-tionen unter anderem aus Afghanistan, Pakistan und Nigeria überwacht hatte. Darunter fanden sich so namhafte wie die BBC und die Nachrichtenagen-tur Reuters. Gegen das BND-Gesetz hat „Reporter ohne Grenzen“ zusammen mit weiteren Organisatio-nen Verfassungsbeschwerde eingelegt. (mic)BJVreport 3/201816Titel„Monopole meiden, wo es geht“Ob privat oder beruflich: Datenschutz-Experte Matthias Eberl weiß, wie man digital sicher kommuniziertVon Senta KrasserHerr Eberl, wie schütze ich als Journalist meine Daten vor Zugriff?Matthias Eberl: Man kann sich nicht schützen, wenn man sich zuvor nicht über die Ziele klar geworden ist. Was möchte ich eigentlich schützen? Meine eigene Privat-sphäre? Oder meine Recherchen, meine Informanten? Wer hat ein Interesse an den Informationen und kann mit welchen Methoden darauf zugreifen? Wie viel Aufwand möchte ich betreiben? Mit so einer Risikobewertung kann man dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.Okay, dieser Fall: Ich möchte nicht, dass die Identität mei-nes Informanten auffliegt. Was muss ich konkret tun?Wer sensible Daten zugespielt bekommt, ist in der Ver-antwortung, den Absender vor Enttarnung zu bewahren, sei es durch Geheimdienste, Kriminelle, Privatdetektive oder kritisierte Firmen. Informantenschutz ist aber kein Programm, das man installieren kann, sondern ein länge-rer Prozess, bei dem man lernt, für welchen Fall welche Maßnahme richtig ist. Das kann die gute alte Briefpost sein oder die verschlüsselte E-Mail, um Informationen auszutauschen. Wer es mit Geheimdiensten zu tun hat, dem ist zum Beispiel das Betriebssystem Tails zu empfeh-len. Es startet immer wieder neu im Original zu stand von der SD-Karte. Das ist aber die ganz hohe Schule.Ohne IT-Spezialwissen ist man aufgeschmissen?Als Laie ist es sicher schwieriger, in komplexen Fällen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ich finde es des-halb unerlässlich, dass die Redaktion einen mit IT-Exper-ten unterstützt.Große Häuser wie die Süddeutsche Zeitung stemmen Großrecherchen von Panama-Papers-Dimension mithilfe von Tech-Profis. Was können Freiberufler tun?Zuerst, sich allgemein mit Verschlüsselung und Com-putersicherheit beschäftigen. Es lohnt sich immer, auf Tech-Seiten wie heise.de oder golem.de über Sicherheits-themen zu lesen. Im konkreten Fall sollte man sich unbe-dingt mit anderen Kollegen beraten oder Hilfe suchen über Vereine wie Netzwerk Recherche, wo Verbindungen bestehen zu Leuten, die sich auskennen. Nicht jedes Tool ist bei jeder Recherche das richtige. Es gibt sogar Werk-zeuge wie Tor [zur Anonymisierung von Verbindungsda-ten, Anm.], die nicht in die Hände von Ahnungslosen ge-hören.Viele Nutzer waren bis vor Kurzem ahnungslos, wie fahr-lässig Facebook mit den Daten seiner Kunden umgeht. Sind wir dem Social-Media-Giganten schutzlos ausgeliefert?Facebook, aber auch Google und Amazon haben riesi-ge Datenmonopole aufgebaut, gegen die der einzelne Nutzer wenig ausrichten kann. Der juristische Klageweg, den etwa der Aktivist Max Schrems eingeschlagen hat, verspricht da weit mehr Erfolg als kleine Tüftellösungen. Über allem steht die gesellschaftlich-ethische Frage: Will ich, dass diese Monopolisten Geld mit meinen Daten ver-dienen? Oder braucht es Grenzen, die die Politik zieht? Eine mühsame, aber wichtige Debatte, die da seit Jahren geführt wird. Letztlich muss jeder für sich entscheiden, wie viel und ob überhaupt man in den sozialen Netzwer-ken von sich preisgeben möchte. Ich persönlich bin eher ein datensparsamer Typ.Die radikale Variante der Datensparsamkeit ist, sein Face-book-Konto zu löschen. #DeleteFacebook ging als Hashtag viral. Was halten Sie davon?Eigentlich richtig, aber nicht immer die beste Lösung. Denn wer sich komplett herauszieht aus Facebook und anderen sozialen Netzwerken, isoliert sich zugleich. Des-halb muss man abwägen: Ist es wichtiger, sich ethisch konsequent zu verhalten, oder ist es wichtiger, seine Fol-lower und Kollegen journalistisch oder beruflich zu in-formieren. Diese Frage hat für manche eine wirtschaftli-che Dimension. Wie haben Sie das für sich beantwortet?Privat nutze ich Facebook schon lange nicht mehr. Nun war ich kurz davor, mein berufliches Facebook-Konto zu löschen, aus Protest, aus ethischen Gründen, um ein Zeichen zu setzen, dass da eine Grenze überschritten ist. Ich habe es dann aber doch nicht getan, weil ich fürchte, dass ich dann einen wichtigen Kanal verliere, auch um, so paradox es klingen mag, als Datenschützer über Datenschutz zu informieren.Man kann sich mit Ihnen auch über Diaspora und Frien-dica befreunden. Sind diese freien Systeme ein adäquater Ersatz für Facebook?Leider nein. Das ist die Lehre, die jeder ziehen musste, der versucht hat, sich mit solchen alternativen Social-Me-dia-Netzwerken zu beschäftigen. Trotzdem glaube ich, dass es der richtige Weg ist, um einen Systemwechsel zu BJVreport 3/201817Titelermöglichen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass Diaspora oder ein anderes Open-Source-System einmal den tipping point er-reicht, an dem die Masse in einer ernst zu nehmenden Größe mitmacht. Entscheidend ist, dass man die Alternativen, die es gibt, am Leben erhält, um ihnen eine Chance zum Wachsen zu geben.Wo hat das aus Ihrer Sicht gut funktioniert?Mit dem Messenger Signal hat sich ein Alternativstandard etabliert, der inzwischen so große Verbreitung hat, dass ich WhatsApp quasi nur noch im Notfall verwende. Meine Haupt-kommunikation – und übrigens die vieler Journalisten – findet inzwischen bei Signal statt. Der Wechsel war allerdings sehr langwierig. Als ich vor einigen Jahren mit Signal anfing, war da niemand. Das heißt, man muss sich motivieren, die Sachen, die noch nicht so richtig funktionieren, mitzutragen. Das ist natürlich anstrengend. Aber nur so erzielt man nachhaltig den Effekt der Störung.Was meinen Sie mit „stören“?Stören heißt, dass man nicht alles voll mitmacht, zum Bei-spiel nicht über problematische Messenger immer voll erreich-bar ist. Wer journalistisch aktiv ist, kann auch stören, indem man weniger auf Facebook und mehr im eigenen Weblog schreibt und die Texte bei Facebook nur noch verlinkt.Geht es um Privatsphäre, plädieren Sie für die „Zwei-Brow ser-Lösung“. Welchen Vorteil hat sie?Mit zwei Browsern, die idealerweise auch zwei unterschied-liche IP-Adressen benutzen, kann ich die Masse meiner eigent-lich anonymen Internetnutzung abtrennen von den wenigen Fällen, bei denen ich als Matthias Eberl aktiv werden muss. Damit können Google und andere Monopolisten fast keine Daten mehr mit mir persönlich verknüpfen.Ist Online-Tracking denn per se zu verteufeln? Gerade für Jour-nalisten ist es doch sinnvoll, wenn sie selbst nachverfolgen kön-nen, wer interessiert sich für mich?Völlig richtig. Es kommt auf die Perspektive an. Es wird we-nige Verlagshäuser geben, die nicht ihr Tracking in irgendeiner Weise an Google abgeben, sei es über das Tool Google Ana-lytics, über Werbeanzeigen oder die Einbindung von Schrift-arten. Das heißt, nicht nur die Verlage, sondern auch Google kriegt immer mit, wer gerade was liest und wer sich für welche Themen interessiert. Diese Daten sind Gold wert. Die deut-schen Verlage verschenken das einfach.Print . Auffrisch-KurseOnline . Multimedia . DigitalesFoto . LayoutPR . UK . Corporate PublishingRhetorik . Moderation Fernsehen . RadioRedaktions-ManagementSpezialkurse FachmedienInhouse-Seminarewww.abp.de2018ProgrammAktuelle Seminare Titel, Teaser, BU – Online (23. – 24.6.) Personalführung und Konflikt- management (4. – 6.7.) Recherche mit Dr. M. Redelfs, Greenpeace (11. – 13.7.) Wirtschaftsjournalismus (18. – 22.7.) Videos mit dem Smartphone (21. – 22.7.)Das Akademie-Programm 2016 bietet in mehr als 280 Volontärs-Kursen und Seminaren journalistische Aus- und Weiterbildung für Einsteiger und Redaktionsprofis.Akademie der Bayerischen PresseRosenheimer Str. 145c · 81671 München · Telefon 089 4999920Do you like it? www.facebook.com/Akademie der Bayerischen Presse Redigieren – Zeitschrift (29. – 31.8.) Online-Videos (29.8. – 2.9.) Social Media für Fachzeitschriften (7. – 8.9.) Multimedia Storytelling in Kulmbach (7. – 9.9.) Snapchat für Journalisten (am 9.9.) ##Influencer Marketing (07.–08.06.)##Digitales Blattmachen für Journalisten (18.–20.06.)##Multimedia Storytelling (18.–20.06.)##Digitaler Werkzeugkasten für freie Journalisten (28.06.)##Das Outdoor-Video (02.–04.08., mit Hüttenübernachtung)Das Akademie-Programm 2018 bietet in mehr als 280 Volontärs-Kursen und Seminaren journalistische Aus- und Weiterbildung für Einsteiger und Redaktionsprofis.Matthias Eberl, Jahrgang 1975, arbeitet seit 2004 als Multimedia-Journalist unter anderem für Spiegel Online, FAZ und das Süddeutsche Zeitung Magazin. Er ist Dozent für Multimedia an verschiedenen Journalistenschulen und Universitäten. Seit einigen Jahren bildet er Journalisten im Bereich Daten- und Informantenschutz aus, so auch im Rahmen von Seminaren des BSW. Eberl bloggt unter rufposten.de.BJVreport 3/201818TitelKeylogger, Videokamera, DetekteiDie Gerichte lassen das Ausspionieren von Mitarbeitern nur in wenigen Ausnahmefällen zuVon Maria Goblirsch Am Anfang war es nur ein Verdacht: Der Vorgesetzte schien Dinge aus dem Ar-beitsalltag zu wissen, von denen er eigent-lich nichts wissen durfte. Dass der Kollege X mit der Kollegin Y nicht gern im Team arbeitet. Von der Versendung privater E-Mails, von Browser-Spielen auf dem Dienst-PC. Oder vom Inter-net-Shopping während der Arbeitszeit. Die Ahnung bestätigte sich: Der Chef hatte eine Spy-Software installieren lassen. Solche professionellen Überwachungsprogramme sind in der Lage, zu protokol-lieren, wie lange ein Mitarbeiter welche Websites besucht oder welche Worte bei Suchmaschinen eingegeben wer-den. Sie fertigen Screenshots von der Nutzung sozialer Medien an oder erkennen Schlüsselworte in E-Mails und geben Alarm. Spionage-Software, versteckte Tonbandauf-zeichnungen oder Videokameras am Arbeitsplatz – er-laubt ist eine Überwachung der eigenen Angestellten nur in Ausnahmefällen, und dann auch nicht dauerhaft. Ge-richte setzen enge Grenzen, wann die Persönlichkeits-rechte der Mitarbeiter verletzt werden dürfen.Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht pauschal und ohne Anlass überwachen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Juli 2017 entschieden und den Einsatz von so-genannten Keyloggern, die alle Tastatureingaben an einem Rechner protokollieren und Bildschirmfotos auf-nehmen, untersagt. Der Einsatz einer Spähsoftware sei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Ar-beitnehmern und daher nur gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwie-gende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliege. Eine Überwachung „ins Blaue hinein“ sei unverhältnismäßig. Tastenspion überwachte „ins Blaue hinein“In dem Fall war einem Programmierer gekündigt worden, weil ihm anhand der Daten eines solchen Tas-tenspions nachgewiesen wurde, den Dienst-PC während der Arbeitszeit für private Dinge genutzt zu haben. Die Erfurter Richter hoben die Kündigung auf, da diese Da-ten auf rechtswidrige Weise gewonnen wurden und daher nicht vor Gericht verwendet werden durften (Urteil vom 27.07.2017, Az.: 2 AZR 681/16).Generell gilt: Werden in einem Betrieb Kontrollsyste-me wie etwa die elektronische Arbeitszeiterfassung einge-führt, muss der Betriebsrat zustimmen (§ 87 Betriebsver-fassungsgesetz). Soll der PC eines Mitarbeiters überwacht werden und geht das über eine bloße Stichprobe hinaus, ist der Personal- oder Betriebsrat zu informieren. Ohne dessen Zustimmung ist nur die Protokollierung der An-meldung am Netzwerk möglich. Diese sagt zwar aus, wann ein Mitarbeiter den Dienst-PC nutzt, aber nicht, wozu.Intimsphäre der Beschäftigten geschütztWann darf der Chef Video- oder Tonaufnahmen von den Mitarbeitern anfertigen und nutzen? In Räumen, die überwiegend privat genutzt werden wir etwa Toiletten, Umkleide- oder Schlafräumen ist eine Überwachung grundsätzlich nicht erlaubt, da hier die Intimsphäre der Beschäftigten geschützt ist. In öffentlich zugänglichen Räumen wie einer Schalterhalle oder einem Supermarkt dagegen sind Videoaufnahmen möglich, wenn der Ar-beitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat und er auf die Überwachung etwa durch Schilder hinweist. Wie sieht die Rechtslage bei Videoaufnahmen am Ar-beitsplatz aus? Die Richter des Bundesarbeitsgerichts ent-schieden, dass dieses Ausspionieren nur dann erlaubt ist, wenn ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung besteht und alle weniger einschneidenden Mittel zur Auf-klärung wie etwa Taschenkontrollen oder Testkäufe er-gebnislos ausgeschöpft wurden (Urteil vom 21.11.2013 (Az.: 2 AZR 797/11). Außerdem müsse das Interesse des Arbeitgebers an der Aufklärung des Sachverhalts schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers. In einem anderen Fall hatte das BAG zu klären, ob ein Geschäftsführer seine krankgemeldete Sekretärin über-wachen lassen durfte, weil er sie verdächtigte, blauzuma-chen. Vier Tage lang fotografierte und filmte ein Detektiv heimlich, wie die Frau unter anderem einen Waschsalon besuchte oder mit Mann und Hund vor ihrem Haus spa-zieren ging. Mit den Bildern konfrontiert, reagierte die Mitarbeiterin sauer und verklagte ihren Arbeitgeber. Sie fühlte sich durch die heimliche Observation in ihren Per-sönlichkeitsrechten verletzt und forderte ein Schmer-zensgeld in Höhe von 10.500 Euro. Das BAG gab ihr Recht und setzte der Überwachung von Mitarbeitern durch eine Detektei enge Grenzen. Diese sei nur dann er-laubt, wenn der Verdacht einer schweren Pflichtverlet-zung auf konkreten Tatsachen basiere (Urteil vom 19.02.2015, Az.: 8 AZR 1007/13).Wie lange dürfen legal angefertigte Aufnahmen ge-speichert bleiben? Dazu gibt es keine Regelung im Ge-setz, die Gerichte gehen von 48 Stunden aus. Sollen sie länger aufgehoben werden, muss dafür ein besonderer Grund vorliegen.BJVreport 3/2018PRESSESTELLEN19BILDUNG/WISSENSCHAFT7HO)D[(0DLOGLUVFKHUO#OPXGH/XLVH'LUVFKHUO/HRSROGVWU0QFKHQZZZOPXGH.RPPXQLNDWLRQXQG3UHVVH/HLWXQJwww.hss.deHanns-Seidel-Stiftung e.V.Lazarettstraße 33 | 80636 MünchenTel. 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V. mit Ihrer Anzeige im Presse stellen-Verzeichnis und bieten Sie damit Journalisten den Service, Sie schnell zu finden!Angebote und Mediadaten erhalten Sie bei Mediasüd, Robert Macher, Tel. 0 91 81 / 29 99-477Ihr Eintrag in der Rubrik PRESSE-STELLEN verschafft übers ganze Jahr Kontakt zu Journalisten, Redakteuren und Mitarbeitern in den Medien, zu Pressesprechern in nahezu allen Be-reichen, präsentiert Sie auf den Punkt in der Wirtschaft und bei Behörden, erreicht Politik und Kirche, Soziales und Bildungswesen – und mehr. PUNKT-LANDUNGZeigen auch Sie Flagge im Medienmagazin BJVreport: 1/8 Seite (86 x 60 mm) in allen sechs Ausgaben pro Jahr = 1.350,– EUR. Der nächste BJVreport (alle zwei Monate) erscheint am 13.8.2018, Anzeigenschluss ist am 15.7.2018. Anzeigenmarketing: Mediasüd, Robert Macher, Telefon 0 91 81 / 29 99-477, Fax 0 91 81 / 29 99-479, robert.macher@mediasued.de Next >