FG Betriebsräte | Kainsbacher Mühle

Keine Bange vor Social Media

Wie Betriebsräte die Spielregeln beim Umgang mit XING, Facebook, Twitter & Co. mitbestimmen

Zeit:
Donnerstag, 18. April 2013 - 11:00 Uhr bis Freitag, 19. April 2013 - 15:00 Uhr
Ort:

Kainsbacher Mühle, Mühlgasse 1, 91230 Kainsbach/Happurg, Anfahrtsbeschreibung

Einladung zum Frühjahrsseminar in Kainsbach

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

da verliert ein Azubi seinen Ausbildungsplatz, weil er seinen Arbeitgeber auf seinem XING-Profil als Menschenschinder bezeichnet. Da suspendiert die Stadt Düsseldorf mehrere Feuerwehrleute vom Dienst, weil sie auf Facebook die ausstehende Bezahlung von Überstunden anprangern. Da werden Stewardessen ebenso abgemahnt, weil sie abfällig über Fluggäste twittern, wie Erzieher, die bei YouTube über schwierige Schüler herziehen. Die Zahl einschlägiger Urteile deutscher Arbeitsgerichte hat spürbar zugenommen – mit durchaus unterschiedlichem Ausgang.

Auf der anderen Seite richten immer mehr Unternehmen eigene Facebook-Seiten ein, fordern ihre Mitarbeiter zum Twittern auf, screenen systematisch potentielle Bewerber über deren Facebook- und XING-Profile. Und in den Redaktionen deutscher Medienhäuser kann man mittlerweile gar nicht mehr genug davon kriegen, die gesamte Klaviatur crossmedialer Instrumente rauf und runter zu bespielen. Was letztlich dazu führt, dass sich Journalisten immer intensiver als Berichterstatter mit und ohne Auftrag ihrer Verlage auf Social-Media-Plattformen tummeln.

Immer dann, wenn beim privaten Netzwerken Unternehmensinteressen berührt sind, kann es dem Betriebsrat nicht egal sein, welcher der Kolleginnen und Kollegen sich wie im Netz verhält. Denn schließlich kann dies zu arbeitsrechtlichen Folgen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen, bei denen man als Mitarbeitervertretung beispielsweise bei der Anhörung nach § 102 BetrVG gefordert ist.

Sobald aber auch während der Arbeitszeit privat in sozialen Netzwerken gesurft wird, kommt ganz schnell die betriebliche Mitbestimmung zum Tragen. Denn der Arbeitgeber kann den Einsatz von Social-Media-Plattformen zwar regeln und überwachen, doch hat er dabei die Rechte des Betriebsrates ebenso zu berücksichtigen wie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer.

Unser diesjähriges Kainsbacher Frühjahrsseminar liefert hier nicht nur einen kompetenten Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten von Betriebs- und Personalräten. Es soll auch dazu ermuntern, sich mit der Mitbestimmung bei diesem brandaktuellen Themenfeld auseinanderzusetzen, und es nicht aus falscher Scheu vor allzu komplexem Fachwissen von vorne herein allein den „Tekkies“ zu überlassen.

Im Fokus unseres Kompaktblocks BR-Basics für Betriebsratseinsteiger und alte Hasen beantworten wir diesmal die Frage: "Was der Betriebsrat beim Betriebsübergang tun kann". Und natürlich wird auch der Erfahrungs- und Informationsaustausch untereinander keinesfalls zu kurz kommen.

Wir sehen uns in Kainsbach! Auf ein spannendes Seminar & ein entspannendes Miteinander freuen sich

Wolfgang Zauner und Wolfgang Grebenhof, Fachgruppe Betriebs- & Personalräte des BJV


Betriebsräte-Seminar des BSW: Keine Bange vor Social Media
Wie Betriebsräte die Spielregeln beim Umgang mit XING, Facebook,  Twitter & Co. mitbestimmen
Außerdem:
BR-BASICS: „Was der Betriebsrat beim Betriebsübergang tun kann“

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 (6) BetrVG erforderlich.

Themenschwerpunkte:

Zwischen Treuepflicht und Meinungsfreiheit
• Facebooken, twittern, skypen, bloggen, chatten während der Arbeitszeit?
• Verschwiegenheitsgebot, Loyalitätspflicht und die Persönlichkeitsrechte
• Verrat von Geschäftsgeheimnissen, unternehmensschädigende Äußerungen, Beleidigungen usw.
• Arbeitsrechtliche Folgen bei Pflichtverstößen
• Haftung & Schadensersatzpflichten des Arbeitnehmers
• Urheberrechte und das Recht am eigenen Bild

Datenschutz und Arbeitnehmerkontrolle
• Welche Daten darf der Arbeitnehmer in privaten Netzen posten?
• Welche Daten darf der Arbeitgeber in privaten Netzen erheben, welche weitergeben?
• Private Nutzung am Arbeitsplatz: Wie viel Überwachung ist zulässig?
• Online-Recruiting und Beschäftigtendatenschutz

Social Media und die Mitbestimmung
• Nutzungsverbote und -beschränkungen sowie Kontrollen am Arbeitsplatz
• Betriebsvereinbarungen, Ethik- und Verhaltensrichtlinien für Smartphone, Facebook, Twitter & Co.
• Online-Darstellung von Beschäftigten im Firmeninternet und -intranetauftritt
• Wem gehören die im Dienst generierten Social-Media-Daten?
• Social Media als Kommunikationsplattform der Betriebsratsarbeit: Möglichkeiten und Grenzen

Rund um die Uhr erreichbar in der schönen, neuen digitalen Welt?
•  Wie weit reicht das Direktionsrecht bei der Nutzung von Smartphone, Facebook, Twitter & Co.?
• Arbeitszeitgesetze und Social-Media-Nutzung

BR-BASICS
„Was der Betriebsrat beim Betriebsübergang tun kann“
Basiswissen für Einsteiger und Auffrischung für alte Hasen

Seminarleitung: Wolfgang Zauner und Wolfgang Grebenhof, Fachgruppe Betriebs- & Personalräte des BJV
Referentin: Rechtsanwältin Susanne Gruber, Wiesbaden

Seminarkosten: 530 Euro

Anmeldungen bitte bis spätestens 04.04.2013 bei der BJV-Geschäftsstelle.

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