FG Betriebsräte | Kainsbacher Mühle

Neue Regeln im Datenschutz. Was kommt auf den Betriebsrat zu?

Betriebsräteseminar des Bildungs- und Sozialwerkes des BJV am 17. und 18. Mai 2018 in Kainsbach

Zeit:
Donnerstag, 17. Mai 2018 - 10:30 Uhr bis Freitag, 18. Mai 2018 - 15:30 Uhr
Ort:

Hotel Kainsbacher Mühle
Mühlgasse 1
91230 Kainsbach-Happurg

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Datenschutz in Betrieben ist ein sehr komplexes Thema. Viele Betriebsräte tun sich bei der Beantwortung der Frage schwer, welche Bestimmungen gelten, was Unternehmen im betrieblichen Datenschutz zu beachten haben und vor allem welche Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Betriebsrat hat. Das Thema hat an Dynamik gewonnen, nachdem am 25. Mai 2018 die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten.

Neue Regeln im Datenschutz. Was kommt auf den Betriebsrat zu? Die Rolle des Betriebsrates im betrieblichen Datenschutz sowie Inhalt und Folgen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Zeit: Donnerstag, 17. Mai 2018 ab 10.30 Uhr bis Freitag, 18. Mai 2018 bis 15.30 Uhr
Ort: Hotel Kainsbacher Mühle, Mühlgasse 1, 91230 Kainsbach-Happurg

Das Frühjahrsseminar soll Licht in die schwierige Thematik bringen. Der Zeitpunkt dazu ist ideal, nachdem eine Woche nach Seminarende die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft tritt.

Um Grundfragen des Datenschutzes und die DSGVO kompetent zu erläutern, haben wir mit Melanie Julia Maußner aus der Kanzlei AfA-Rechtsanwälte in Nürnberg eine äußerst kompetente Referentin gewonnen, die sämtliche Aspekte dieser schwierigen Thematik erläutern kann. Sie hat angeboten, dass die Teilnehmer bestehende Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz mitbringen können; sie wird dann auf Wunsch auf die Inhalte eingehen.

Weitere Details und Informationen zu den Kosten finden Sie in der beiliegenden Seminarausschreibung. Ihre Anmeldung muss bis spätestens 08. Mai 2018 in der Geschäftsstelle eingehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einladung zum Frühjahrsseminar in Kainsbach kommt ungewöhnlich kurzfristig. Dafür möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen. Es gab Gründe, weswegen es mir eine zeitlang nicht möglich war, mich um die Organisation im nötigen Umfang zu kümmern. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir ein inhaltlich wichtiges Seminar anbieten können mit einer sehr versierten Referentin. Deswegen vertraue ich darauf, dass Sie das Angebot annehmen und wir ein Kainsbach-Seminar in gewohnter Qualität und Beteiligung erleben können.
 
Wir sehen uns in Kainsbach!
Auf ein spannendes & entspannendes Seminar freut sich

Josef Schäfer
Vorsitzender Fachgruppe Betriebs- und Personalräte

Zum Programm

Die Rolle des Betriebsrats im betrieblichen Datenschutz sowie Inhalt und Folgen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Betriebsräteseminar des Bildungs- und Sozialwerkes des BJV
am 17. und 18. Mai 2018 in Kainsbach

Von den gesetzlichen Vorschriften im Datenschutz bis zu Auswirkungen der EU-Verordnung auf die Betriebsratsarbeit.

Die Themen:
Donnerstag, 17.05.2018 von 10.30 Uhr – 21.30 Uhr

Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes in Betrieben
- Definition von „Datenschutz“
- Grundsätze von Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Diese Gesetze sind für den betrieblichen Datenschutz bedeutsam
- Zulässigkeit einer Datenverarbeitung
- Die Grenzen bei Einstellungsfragen, Eignungs- und Persönlichkeitstest
- Datenerhebung im Betrieb: Freiwilligkeit oder Zwang?
- Sonderfall: Berufliche Nutzung Sozialer Medien

Betriebliche Mitbestimmung beim Datenschutz
- Initiativ- und Kontrollrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung neuer Technologien
- Hinzuziehung eines Sachverständigen
- Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Umfang der Mitbestimmung beim Umgang mit Personaldaten

Betriebsvereinbarungen im Datenschutz

- Struktur einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
- Beweisverwertungsverbot
- Mitbestimmungsrechte bei der Auftragsdatenverarbeitung
- Eckpunkte zur Einführung einer neuen Software
- Analyse anhand bestehender und mitgebrachter Betriebsvereinbarungen

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und die Auswirkungen auf Betriebsräte

- Die Neuerungen bei Transparenz- und Informationspflichten
- Änderungen im Vergleich zum noch geltenden Bundesdatenschutzgesetz BDSG
- Vereinfachter Zugang zu eigenen Daten, Recht auf "Vergessenwerden" und Kopie
- Organisatorische Anforderungen zur Sicherstellung der Rechte der Betroffene
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Verstöße gegen den Datenschutz und deren Folgen
- Förderung datenschutzfreundlicher Techniken
- Die neue Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Auswirkungen auf Kontrollrechte des Betriebsrats
- Auswirkungen bei der Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
- Auswirkungen auf bestehende Datenschutzregelungen in Betriebsvereinbarungen

BR Basics“
Freitag, 18.05.2018 von 09.00 Uhr – 15.30 Uhr

Aktuelle Rechtssprechung in Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht *
- Schutz vor Benachteiligung: Neue Entscheidungen zum AGG
- Kündigungsgründe des Arbeitgebers auf dem Prüfstand
- Arbeitsvergütung: Freiwillige Leistungen und betriebliche Regelungen
- Aktuelles zum Urlaubsrecht
- Neues zum Betriebsübergang
- Die korrekte Geschäftsführung des Betriebsrats
- EU-Entscheidung zu Bereitschaftdienst und Rufbereitschaft

* Es handelt sich um Planungsthemen, die durch aktuelle Entscheidungen noch verändert werden können.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsratsmitglieder erforderlich. Die Seminarkosten einschließlich Reisekosten trägt der Arbeitgeber.

Referenten:
Melanie Julia Maußner, Fachanwältin für Arbeitsrecht (AfA Rechtsanwälte Nürnberg)
Eine Justitiarin/ein Justitiar der BJV-Geschäftsstelle

Das Seminar findet am 17. und 18. Mai 2018 im

Hotel Kainsbacher Mühle
Mühlgasse 1
91230 Kainsbach/Happurg
statt.

Die Kosten einschließlich Vollpension, Übernachtung, Tagungspauschale sowie Seminar-unterlagen betragen 520 Euro.

Anmeldung bis spätestens 8. Mai 2018 in der BJV-Geschäftsstelle entweder per Mail an schulz@bjv.de, Telefon 089 545041813 oder Fax 089 545041818.

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