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BJV-Veranstaltung

Infos und Anmeldung

Betriebsräte-Seminar in Kainsbach

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in letzter Zeit werden von Arbeitgebern und ihren Verbänden wieder vermehrt Rufe nach einer Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit laut. Auch eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters wird aktuell wieder heiß diskutiert. Ein Grund dafür ist der weit verbreitete Mangel an Arbeitskräften.

Demgegenüber steht der Wunsch vieler Beschäftigter, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder gleitend in Ruhestand zu gehen. Kein Wunder: Wissenschaftlichen Studien zufolge ist die Zufriedenheit von Beschäftigten mit ihrer eigenen Work-Life-Balance umso geringer, je länger ihre wöchentliche Arbeitszeit ist. Insbesondere Eltern mit Kindern oder Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen benötigen flexible Arbeitszeitarrangements. Auch sind viele Berufe so anstrengend, dass die Beschäftigten die damit einhergehenden Belastungen nur bei Verringerung ihrer Arbeitszeit oder bei vorzeitigem Renteneintritt aushalten können.

Mit diesem Wunsch ist regelmäßig die Sorge verbunden, sich das Mehr an Freizeit auch finanziell leisten zu können. Deshalb kommt Rückkehrrechten eine große Bedeutung zu, wenn z.B. die Lebenshaltungskosten steigen und das Geld zum Leben knapp wird. Das Bedürfnis der Beschäftigten nach Autonomie und Arbeitszeitsouveränität ist aber nicht nur deshalb, sondern ganz generell je nach Lebensphase unterschiedlich.

Die fortschreitende Digitalisierung hat in vielen Berufen bereits einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung den Weg bereitet. Viele Arbeitgeber haben darüber hinaus erkannt, dass sich die Beschäftigten bei ihnen für die Berücksichtigung ihrer Wünsche nach flexibler Arbeitszeitgestaltung mit motivierten und nachhaltigen Arbeitsleistungen bedanken.

Der Betriebsrat steht bei all diesen individuellen Wünschen vor der Herausforderung, mitzudenken und mitzugestalten wenn es um die Frage geht, wie MitarbeiterInnen, die wegen verkürzter Arbeitszeit oder wegen Auszeiten vorübergehend fehlen, ersetzt und wie Arbeitsprozesse ohne Überlastung der verbleibenden Mitarbeiter aufrecht erhalten werden können.

Das diesjährige Frühjahrsseminar des BSW stellt verschiedene Arbeitszeitmodelle und die gesetzlichen und tariflichen Normen vor, die eine Verringerung der Arbeitszeit ermöglichen. Es geht der Frage nach, wie der Betriebsrat einerseits zu flexiblen Arbeitszeitarrangements und damit letztendlich auch zum Verbleib von Fachkräften im Unternehmen beitragen und andererseits dafür sorgen kann, dass der Betriebsfrieden und Gerechtigkeitsgrundsätze gewahrt bleiben. Nicht zuletzt geht es in dem Seminar auch um den gegenseitigen Austausch der Teilnehmer über die Vor- und Nachteile verkürzter Arbeitszeiten und das Teilen von Erfahrungsberichten.

Referent ist Herr Rechtsanwalt Stefan Marx, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zugleich Syndikusrechtsanwalt des BJV. Er wird den Betriebsräten in dem Seminar die für jedes Betriebsratsmitglied erforderlichen Grundkenntnisse im Teilzeitrecht, einschließlich Brückenteilzeit, Elternzeit, Pflegeteilzeit und Altersteilzeit, im Lohnfortzahlungsrecht und Lohnersatzrecht (Stichwort Kinderkrankentage und Elterngeld) sowie im Arbeitszeitrecht zu den Themen Vier-Tage-Woche, Arbeitszeitkonten, Sabbatical etc. vermitteln und die aktuelle Rechtsprechung hierzu präsentieren. Die Teilnehmer erfahren, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat in diesem Zusammenhang hat und wie er von diesen in der Praxis sinnvoll Gebrauch machen kann. Ziel des Seminares ist außerdem, dass die Teilnehmer mit vielen neuen Impulsen, wie die Arbeitszeit in der Zukunft gestaltet werden kann, in ihre Betriebe zurückkehren.

Zeit: Donnerstag, 16. Mai 2024 ab 10.30 Uhr bis Freitag, 17. Mai 2024 bis ca. 14 Uhr
Ort: Hotel Kainsbacher Mühle, Mühlgasse 1, 91230 Happurg-Kainsbach

Weitere Details und Informationen zu den Kosten finden Sie in der beiliegenden Seminarausschreibung. Ihre Anmeldung muss bis spätestens 13. Mai 2024 in der Geschäftsstelle eingehen (per Mail an Franziska Rohlfing, rohlfing@bjv.de, oder Monika Schulz, schulz@bjv.de).

Wir sehen uns in Kainsbach! Auf ein spannendes & entspannendes Seminar freut sich

Josef Schäfer
BJV-Fachgruppen-Vorsitzender Betriebs- und Personalräte

Seminar 16.05.2024 Donnerstag, 16. Mai 2024 - 10:00 Uhr bis Freitag, 17. Mai 2024 - 14:00 Uhr Hotel Kainsbacher Mühle, Mühlgasse 1, 91230 Happurg-Kainsbach

Themen

Betriebsrat
37 Betriebsräte-Seminar in Kainsbach https://www.bjv.de/1/1/event-detail/kainsbach-2024
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