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Pressefoto Bayern 2025

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum BJV-Wettbewerb Pressefoto Bayern 2025

  • 1. Teilnahmeberechtigt ist, wer journalistisch tätig ist und den bundeseinheitlichen Presseausweis des Deutschen Presserats besitzt. Die Mitgliedschaft im Bayerischen Journalisten-Verband (BJV) ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
  • 2. Die Bilder müssen in den letzten zwölf Monaten vor dem Einsendeschluss in einem journalistischen Medium veröffentlicht worden sein.
    • a. Die Erstveröffentlichung mit Datum und Publikationsort ist anzugeben.

    • b. Der/Die Fotograf*in muss den Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Bayern haben, oder die Bilder müssen sich thematisch mit Bayern befassen bzw. in Bayern fotografiert oder in einem bayerischen Medium veröffentlicht worden sein.

  • 3. Die Teilnehmer*innen des Newcomer Awards dürfen bei Einsendeschluss nicht älter als 35 Jahre sein.

    • a. Abweichend zu den unter 1) und 2) genannten Kriterien sind zum Newcomer Award auch Teilnehmer*innen zugelassen, die keinen bundeseinheitlichen Presseausweis vorweisen können, die aber eine Ausbildung an einer Hochschule, Fachrichtung Journalistik oder Gestaltung sowie Medienstudiengänge absolvieren bzw. absolviert haben.

    • b. Für den Newcomer-Award sind auch Studien oder studien- bzw. ausbildungsbegleitende Arbeiten zugelassen, die noch nicht veröffentlicht wurden.

  • 4. Die Fotos werden digital eingesandt, siehe separate technische Anweisung.

    • a. Die Dateien müssen Metadaten (Urhebervermerke, Aufnahmezeit- und ort, Bildtitel, ggf. weitere Stichwörter und Beschreibungen) nach dem IPTC-Standard enthalten.

    • b. Eingesandte Fotos müssen den journalistischen Standards des Pressekodex entsprechen. Insbesondere Ziffer 2 des Pressekodex zur Sorgfaltspflicht und wahrheitsgetreuen Wiedergabe sind zu beachten. Das schließt Fotomontagen und KI-generierte Bilder vom Wettbewerb ebenso aus, wie manipulativ bearbeitete Fotos. Erlaubt sind in diesem Rahmen kleinere Bildverbesserungen, wie etwa Bildbeschnitt, Weißabgleich und Belichtungskorrekturen. Verboten sind stärkere Eingriffe wie Objekte aus den Fotos zu entfernen bzw. hinzuzufügen oder nachträglich per Software generierte Bokeh-Effekte. Bei Zweifeln zur Authentizität der Fotos können die unbearbeiteten Dateien angefordert werden.

  • 5. Der/Die Teilnehmer*in versichert, dass er/sie alleinige Inhaber*in der Urheberrechte ist und dass die eingereichten Arbeiten frei von Rechten Dritter sind. Der/Die Einsender*in ist damit einverstanden, dass die Fotos honorarfrei

    • a. im Rahmen einer Wanderausstellung gezeigt werden dürfen

    • b. im Ausstellungskatalog, in einem Jahreskalender, auf Werbemitteln für die Wanderausstellung sowie für den Wettbewerb

    • c. in der medienübergreifenden Berichterstattung über den Wettbewerb durch Dritte sowie den BJV

    • d. und der Berichterstattung auf der BJV-Webseite und in sozialen Netzwerken

    • e. zu Illustrationszwecken auf der BJV-Webseite veröffentlicht werden können.

  • 7. Die Einsender*in ist damit einverstanden, dass der BJV eine eingereichte Serie in Katalog und Ausstellung aus Platz- und Layoutgründen nur in Auszügen veröffentlichen darf.
  • 8. Der Name der Urheber*in wird bei jeder Veröffentlichung genannt.
  • 9. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
  • 10. Die Jury behält sich vor, die eingereichten Bilder im Einzelfall anderen Kategorien zuzuordnen.
  • 11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der/Die Einsender*in erklärt sich durch die Teilnahme mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden.
  • 12. Einsendeschluss ist der 06. Oktober 2025.