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Freie Journalist:innen

Tipps zum Altersvorsorge-Zuschuss der VG Wort

18.12.2024

Viele wissen nichts von diesem Zuschuss bis zu 10.000 Euro – Jetzt Antrag stellen!

Wusstet ihr, dass das Autorenversorgungswerk der VG Wort euch als freiberufliche Autor:innen mit bis zu 10.000 Euro bei eurer privaten Altersvorsorge unterstützt? Viele Kolleg:innen kennen diese Möglichkeit nicht – und das, obwohl der maximal mögliche Zuschuss kürzlich erhöht wurde.

Besonders wichtig: Damit der Zuschuss im Jahr 2025 ausgezahlt werden kann, müsst ihr euren Antrag noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres einreichen. Wer die Frist verpasst, kann erst 2026 mit einer Auszahlung rechnen!

Hier erfahrt ihr, wie ihr von dieser Unterstützung profitiert und worauf ihr achten müsst.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der einmalige Altersvorsorge-Zuschuss richtet sich an freiberufliche, hauptberufliche Autor:innen, die Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort sind. Beantragen könnt ihr ihn ab dem Kalenderjahr, in dem ihr das 50. Lebensjahr erreicht. Die Altersgrenze nach oben wurde abgeschafft – auch Kolleg:innen im Rentenalter, die weiterarbeiten, können den Zuschuss in Anspruch nehmen.

Was wird bezuschusst?

Bezuschusst werden freiwillige Beiträge für eine private Altersversorgung wie Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungen sowie Sparverträge oder Geldanlagen, die zusätzlich zu eurer KSK-Pflichtversicherung abgeschlossen wurden. Wichtig ist, dass die Auszahlung eurer Verträge frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen darf und bei Ablauf eine Mindestsumme von 5.000 Euro garantiert ist.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das Autorenversorgungswerk der VG Wort zahlt mindestens 2.500 Euro, aber bis zu 50 % des zuschussfähigen Betrags und maximal 10.000 Euro. Habt ihr bereits einen einmaligen Zuschuss nach den Richtlinien AVW II erhalten, könnt ihr diesen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nachträglich aufstocken.

Wie muss der Zuschuss versteuert werden?

Der Zuschuss wird als zusätzliche Einkünfte aus eurer Autorentätigkeit gewertet. Das bedeutet, er unterliegt der Einkommens- und gegebenenfalls der Umsatzsteuer. Plant diese Abgaben also unbedingt mit ein. Der Zuschuss kann entweder in einer Summe oder in bis zu vier Teilbeträgen ausgezahlt werden, was euch Spielraum bei der Steuerplanung bietet.

Fristen nicht verpassen!

Damit euer Antrag im kommenden Jahr berücksichtigt wird, muss er bis zum 31.12. des Vorjahres eingereicht werden. Unterlagen können im nächsten Jahr nachgereicht werden.

Wo finde ich Informationen und Antragsformulare?

Alle relevanten Richtlinien sowie die Antragsformulare findet ihr auf der Webseite der VG Wort unter dem Punkt "Autorenversorgungswerk". Maßgeblich sind die Richtlinien des AVW II, die hier zum Download stehen.

Weitere Infos und den Kontakt zum Autorenversorgungswerk der VG Wort findet ihr hier.


 

Netzwerk und Tipps für Freie

Freie Journalist:innen finden in unserer Fachgruppe Freie ein Netzwerk und Gelegenheiten zum Austausch. Wichtige Infos für Freie findet Ihr auf der Website freien.info unseres Bundesverbands DJV.

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