screenshot_finanzhilfen.jpg

Screenshot Michaela Schneider
BJV-Anwalt Jakob Bürner ging auf viele individuelle Fragen der Kolleg*innen ein
Foto: 
Screenshot Michaela Schneider

BJV-Geschäftsstelle

„Keiner weiß so recht, wo es hingeht“

Corona Soforthilfe, Künstlerhilfe, modifizierte Grundsicherung

München, 25.05.2020

Corona Soforthilfe, Künstlerhilfe, modifizierte Grundsicherung: Die Hilfsprogramme von Bund und Freistaat sorgen unter freien Journalist*innen für Verunsicherung und lassen Fragen offen.

Große Unsicherheit und viele, nicht abschließend zu beantwortende Fragen: So lässt sich wohl in aller Kürze die Stimmung unter jenen fast 100 freien Journalist*innen in Bayern beschreiben, die sich zur Zoom-Konferenz „Soforthilfe-Info“ eingewählt hatten.

Gemeinsam mit BJV-Anwalt Jakob Bürner ging die Fachgruppe Freie auf die zum Teil sehr individuellen Fragen zu den Finanzhilfen des Freistaates und des Bundes (Corona-Soforthilfe) von Kolleg*innen ein, die wegen des Lockdowns in Finanznöte geraten sind. „Hier wurden Hilfen in die Welt gesetzt und keiner weiß so recht, wo es hingeht“, kritisiert der Jurist.

Frage-Antwort-Katalog geplant
Ergänzend will das Fachgruppen-Team in den kommenden Tagen einen detaillierten Frage-Antwort-Katalog zur Verfügung stellen. Fragen kamen bei der Web-Konferenz etwa auf, welche Ausgaben im Detail als Betriebsausgaben gelten, wie man die privaten Lebenshaltungskosten verrechnet, ob „Schenkungen der reichen Tante“ als Einnahmen zu betrachten sind oder was zu tun sei, wenn sich die individuellen Umstände änderten, etwa durch unerwartete Einnahmen, um Subventionsbetrug zu vermeiden.

Corona-Hilfsprogramme im Überblick
Zunächst hatte der Freistaat eine „Soforthilfe Corona“ beschlossen (einmalig bis zu 5000 Euro für drei Monate für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern). Diese gibt es inzwischen nicht mehr, sie ist aufgegangen im Soforthilfeprogramm des Bundes (einmalig 9000 Euro für drei Monate für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern)

Seit einigen Tagen steht nun zudem der Antrag zur Künstlerhilfe des Freistaats Bayern online (1000 Euro monatlich, befristet auf drei Monate). Im Unterschied zur Corona Soforthilfe ist die neue Unterstützung nicht für Betriebskosten gedacht, sondern soll den Lebensunterhalt sichern. Beantragen können Freie ferner auch Grundsicherung in vorübergehend modifizierter Version.

Entweder… oder
Allerdings – und das ist der große Haken und sorgt fast überall für Verwunderung und Verärgerung: Wer Soforthilfe oder Grundsicherung erhalten hat, ist von der Künstlerhilfe ausgeschlossen. Auch parallele Antragstellungen sind nicht möglich. BJV-Anwalt Bürner greift zu diplomatischen Worten: „Ich verstehe nicht, warum es sich ausschließt. Ich kann nur sagen, dass es das tut.“

Das System sei falsch gedacht. Hier müsse auch der Journalistenverband auf eine Änderung drängen, forderte eine Teilnehmerin. Das geschehe bereits, informierte Anne Webert, Vorsitzende des DJV-Fachausschusses Freie und Schriftführerin im geschäftsführenden Vorstand des BJV.

Szenario 1: Soforthilfe Corona abgelehnt
Was aber bedeuten die Programme im Detail? Szenario eins: Der Journalist oder die Journalistin hatte die Soforthilfe Corona beantragt, der Bescheid wurde aber abgelehnt. In den meisten Fällen lag dies daran, dass sich das Programm auf Liquiditätsengpässe des Unternehmens bezieht.

Es ist zur Begleichung von Betriebskosten gedacht, nicht der privaten Lebenshaltungskosten. Wer also keine Ausgaben wie etwa eine Büromiete ansetzen konnte, ging leer aus. Wurde der Bescheid abgelehnt, kann Künstlersoforthilfe beantragt werden.

Szenario 2: Soforthilfe Corona genehmigt
Szenario zwei: Der Journalist oder die Journalistin hat Soforthilfe Corona beantragt und einen positiven Bescheid erhalten. Dies schließt einen Antrag auf Künstlersoforthilfe aus – es sei denn er oder sie zieht den Antrag auf Soforthilfe Corona zurück.

Das ginge, aber mit dem Risiko, dass man am Ende mit nichts dastünde, wenn der Antrag auf Künstlerhilfe abgelehnt wird, sagt BJV-Anwalt Bürner, und fügt hinzu: „Man kann sich nicht die Rosinen rauspicken.“ Gedacht sei die Künstlerhilfe für jene, die keine Betriebsausgaben haben.

Antrag zurückziehen – ja oder nein?
Über einen Zurückziehen des Antrags zumindest nachdenken sollten Kolleg*innen, die die Soforthilfe Corona zu einem frühen Zeitpunkt beantragt hatten, als die Kriterien noch nicht deutlich definiert waren und nicht klar war, dass sich das Hilfsprogramm allein auf Betriebsausgaben bezieht.

Dies sollte man dann auch entsprechend angeben, denn: Wurden wissentlich falsche Angaben gemacht, könnte sonst Subventionsbetrug im Raum stehen. Anwalt Bürner sagt: „Ich gehe davon aus, dass die Betriebsausgaben überprüft werden und dass es zu Zurückzahlungen kommen kann.“ Nicht abschließend beantworten konnte er die Frage, ob hier nur laufende Kosten oder auch Neuanschaffungen hineingerechnet werden.

Szenario 3: Modifizierte Grundsicherung
Szenario 3: Der Journalist oder die Journalistin hat finanzielle Unterstützung aus dem „Soforthilfe Corona“-Programm erhalten. Allerdings fehlt es am Geld zur Deckung der Kosten des privaten Lebensunterhalts. In dem Fall bleibt nur ein Antrag auf Grundsicherung. Oder aber, er oder sie entscheidet sich von Vornherein für selbigen. Diese sei unbeliebt, weil man damit Arbeitslosigkeit verbinde, „aber monetär gar nicht so schlecht“, sagt Anwalt Bürner.

Hintergrund: Die Grundsicherung wurde modifiziert für den Antragszeitraum vom 1. April bis 30. Juni für bis zu sechs Monate. So wurde unter anderem die Vermögensgrenze angehoben von 6000 auf 60.000 Euro plus 30.000 Euro je weiteres Haushaltsmitglied; die Antragsstellung wurde vereinfacht; und als Berechnungsgrundlage dient nicht die angemessene, sondern die reale Miete.

Auch bedeutet Grundsicherung nicht, dass gar keine Einnahmen fließen dürfen – diese werden dann allerdings angerechnet. Ein Problem laut Bürner ist: Die Corona-Modifizierungen seien bei vielen Agenturen für Arbeit unbekannt. Bei denen, die hartnäckig blieben, lohne der Antrag aber. „Viele fahren damit monetär gesehen am besten“, beobachtet der Jurist. Und: Bei der Grundsicherung zählt das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft. Das sei positiv mit Kindern, schwierig mit einem gut verdienendem Partner.

Weitere Informationen unter: bjv.de/corona

Michaela Schneider

BJV-Newsletter abonnieren!

Hier können Sie unseren kostenfreien Newsletter abonnieren. Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an. Das System sendet an diese Adresse einen Link, mit weiteren Informationen zum Abschluss der Anmeldung.