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30.03.2023

Stefan Sonntag, Pressestellenleiter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd

BJV-Kolleg:innen erörtern mit Polizei-Sprecher Stefan Sonntag Maßnahmen für bessere Zusammenarbeit zwischen Einsatzkräften und Medien

Offene Worte fielen beim Treffen von BJV-Kolleg:innen mit dem Pressestellenleiter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Stefan Sonntag: „Für Einsatzleitung, Polizist im Einsatz oder Ermittler hat die Presse - selbst die Informierung der eigenen Pressestelle - nicht die höchste Priorität“, stellte der langjährige Polizei-Sprecher klar. Organisiert hatte das Treffen in Bernau am Chiemsee Ferdinand Dörfler-Farthofer mit der Fachgruppe Bild des Bayerischen Journalisten-Verbands.

Die Journalist:innen problematisierten insbesondere die Effekte der Beschleunigung durch die Digitalisierung. Sie mahnten die Optimierung des Informationsflusses bei medienrelevanten Ereignissen an sowie die Gewährleistung des Zugangs von Journalist:innen zu wichtigen Unglücksstellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Blaulicht-Fotografie und Video-Weitergabe der beteiligten Dienststellen und Rettungsdienste an Redaktionen zu unterbinden.

Polizei-Pressearbeit mit komplizierten Zuständigkeiten

Sonntag wies auf viele Einschränkungen hin. Zentraler Knackpunkt: die Zuständigkeiten. Sprecher seiner Pressestelle seien immer nur dann formal zuständig, wenn die Kripo mit zum Einsatz komme oder es sich um besonders öffentlichkeitswirksame Einsätze handle. In anderen Fällen sei je nach Ereignis die örtliche Polizeiinspektion, Autobahnpolizei oder Berg-Dienststelle zuständig. Diese seien bei einem größeren Ereignis jedoch oft personell voll ausgelastet und auch die Rechte der Medienvertreter:innen seien nicht allen bewusst.

Ermittlungsarbeit gehe zudem in jedem Fall vor. Selbst ob die zentrale Pressestelle informiert oder um Unterstützung gebeten wird, sei letztlich vom Ermessen der Einsatzleiter:innen vor Ort abhängig. Immer gültig sei jedoch, so Sonntag: „Medienvertreter und Journalisten mit gültigem Presseausweis oder von entsprechend offiziellen Redaktionen haben einen Auskunftsanspruch gegenüber der Polizei, soweit dem nicht gute Gründe entgegenstehen.“

„Herrscht hier Unklarheit“, erklärt Sonntag: „wird die Polizei jedoch zur Einhaltung der gesetzlichen Normen oftmals zunächst zurückhaltend agieren und berichten.“ Begründet wird dies unter anderem damit, auch durch Bilder kein Täterwissen zu offenbaren, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen, keine Selbstgefährdung der Journalist:innen zu riskieren – oder schlicht ohne Störung arbeiten zu können. Zumal, das gaben auch die anwesenden Journalist:innen zu, von Redaktionen aufgrund der Beschleunigung durch die Digitalisierung auch Fehler gemacht werden. Tempo sei gemäß Polizei-DNA jedoch ein Problem: Die Polizei könne Auskünfte immer erst nach gründlicher Verifizierung geben.

Social-Media-Posts können täuschen

Der Umgang mit „Augenzeugenvideos“ und Twitter-, Facebook oder Instagram-Nachrichten waren ein weiteres Praxisthema. Zum Beispiel beim vermeintlichen Amoklauf in Traunstein: Hier vermeldeten zahlreiche Medien aufgrund von mehreren Social-Media-Posts von Berufsschülern die Falschmeldung, es seien Schüsse gefallen. Sie missachteten dabei: Gleiche Twitter-Posts sind keine voneinander unabhängigen Quellen. Und auch ein Video ist, aus dem Kontext gerissen, kein Augenzeugenbericht. Sonntags Plädoyer: „Immer, auch wenn es eine halbe Stunde dauert bis man durchkommt, die Direktion beziehungsweiße dort die Pressestelle anfragen. Und wenn einmal ein Fehler passiert, bitte unbedingt dranbleiben und sofort richtigstellen und ändern.“

Auch in Sachen „Blaulichtfotos“ war man sich einig. Die Polizei unterbindet qua Dienstpflicht Gafferfotos und -videos. Polizei und Rettungskräfte haben vor Ort grundsätzlich keine Fotos zu fertigen, die den Redaktionen überlassen werden. Ein Schreiben der ehemaligen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zum Gaffer-Paragrafen an die Fachgruppe Bild bestätigt dies. Nur die ermittelnden Behörden und Journalist:innen seien hierzu befugt

Gemeinsame Aufklärungsaktionen mit der Polizei angedacht

Sehr hilfreich für Polizei wie für berichterstattende Medienkolleg:innen wäre, eine höhere Priorität für den bundeseinheitlichen, vom Innenministerium unterschriebenen Presseausweis zu erreichen, der unter anderem von den DJV-Landesverbänden herausgegeben wird. Dörfler-Farthofer, Sonntag und die BJV-Kolleg:innen sind sich einig: Hier gibt es immer noch viel Wildwuchs. Der macht es den Einsatzkräften extrem schwer, zwischen echten und selbstberufenen Berichterstatter:innen zu unterscheiden.

Weiterer Austausch sowie gemeinsame Aufklärungs-Anstrengungen der Fachgruppe Bild und der Pressestelle in Oberbayern Süd sind geplant.

Miriam Leunissen

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