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Fotograf*innen haben Namen

Es bleibt dabei: Fast jeder zweite Bildvermerk falsch

06.08.2024
Artikel aus dem BJVreport von
Maria Goblirsch

Ferdinand Dörfler-Fahrthofer (l.) und Thomas Geiger wollten auch 2024 wieder wissen, wie ernst es Bayerns Zeitungen mit korrekten Urhebervermerken nehmen.

Das „Fotograf*innen haben Namen“-Team prüfte 2326 Fotos in 25 Zeitungen. Die Spitzenreiter bei der korrekten Namensnennung kommen aus Nürnberg.

„Die Lage ist katastrophal“, schimpft Ferdinand Dörfler-Fahrthofer und ist frustriert. Der Vorsitzende der Fachgruppe Bildjournalisten im BJV hat gerade die Ergebnisse der Aktion „Fotograf*innen haben Namen 2024“ gesichtet und mit denen aus dem Vorjahr verglichen. Einige Zeitungen haben den Platz getauscht, aber die generelle Aussage bleibt: Fast jeder zweite Bildvermerk in den bayerischen Tageszeitungen ist nicht korrekt.

Der BJV hat im Rahmen der vom DJV bundesweit durchgeführten Aktion in den Ausgaben vom 23. April für genau 2326 Fotos aus 25 bayerischen Zeitungen geprüft, ob im Bildvermerk der Name der Fotograf*in genannt ist und sich der Vermerk auch eindeutig dem Bild zuordnen lässt (etwa bei Sammelvermerken). Nur 58,7 Prozent der Fotos trugen einen korrekten Untertitel.

Dabei ist es nicht nur eine Frage der Wertschätzung, die Urheber*innen zu benennen. Es geht auch ums Geld. Für die Meldung der eigenen Werke bei der VG Wort/Bild Kunst müssen die Fotograf*innen belegen können, was sie wann und wo an Fotos veröffentlicht haben. Das ist bei fehlenden Bildvermerken nachträglich nur mit größerem Aufwand zu recherchieren. Aber auch für die Akkreditierung zu Konzerten oder Messen wird der Nachweis von Veröffentlichungen verlangt. Und selbst der BJV-Aufnahmeausschuss prüft unter anderem anhand dieses Kriteriums, ob eine Hauptberuflichkeit vorliegt.

Spitzenreiter: die Nürnberger Blätter

Die Rechtslage ist klar: Nach § 13 UrhG hat der Urheber ein Recht auf die Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Ausnahme: Er verzichtet ausdrücklich darauf. Genannt werden muss mindestens der Familienname. Es genügt nicht, nur die beauftragende Agentur zu nennen. Auch Vermerke wie „Foto: privat“, „Foto: Polizei“, „Foto: Stadt XY“, „Foto: Archiv“ oder interne Vermerke wie „o.H.“ (ohne Honorierung) sind nicht ausreichend.

Zum Ranking 2024: Die BILD München belegt wie in den Vorjahren den vorletzten Platz, gefolgt von BILD Nürnberg. Wir haben nachgefragt, woran das liegen könnte. „Für BILD hat die Arbeit von Fotografen seit jeher einen besonders hohen Stellenwert. Selbstverständlich werden bei allen Fotos die Credits hinreichend benannt. Wir können Ihre Bewertung daher so nicht nachvollziehen, werden diese aber prüfen“, antwortet Christian Senft, Director Communications BILD-Gruppe. Über die Interpretation des Wörtchens „hinreichend“ besteht hier wohl noch Gesprächsbedarf.

An die Spitze der Tabelle haben sich in diesem Jahr die mittelfränkischen Blätter gesetzt. Klassenbeste ist die Nürnberger Zeitung mit 53 richtigen bei 58 veröffentlichten Fotos insgesamt (91,4 %). Platz zwei nimmt das „Schwesterblatt“ Nürnberger Nachrichten ein, das ebenfalls im Verlag Nürnberger Presse (VNP) verlegt wird. Hier waren in der Ausgabe vom 23. April 54 von 61 veröffentlichten Fotos richtig untertitelt (88,5 %). Mit hauchdünnem Abstand folgt die Fränkische Landeszeitung (71/62/87,3%), die vom VNP den Mantel bezieht.

„Es freut mich, dass unsere Anstrengungen erfolgreich sind. Tatsächlich ist es uns ein Anliegen, die Herkunft der Bilder in unseren Publikationen transparent und möglichst fehlerfrei anzugeben“, betont Michael Husarek, Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten. Das sei die gebotene Wertschätzung für die Arbeit der Fotograf*innen, egal ob feste oder freie Mitarbeitende.

Die Plätze 4 und 5 belegen mit Straubinger Tagblatt (94/81/86,2%) und Landshuter Zeitung (99/82/82,8 %) Blätter, die die Verlegerfamilie Balle über die Mediengruppe Attenkofer herausgibt. Deren guter Einfluss scheint noch nicht bis zur Münchner Abendzeitung durchgedrungen zu sein, deren Herausgeber ebenfalls Martin Balle ist. Die Boulevardzeitung belegt mit nur 33 Prozent richtigen Bildvermerken den drittletzten Platz der Tabelle. Der Vorjahressieger, die Würzburger Main-Post, schaffte es in diesem Jahr mit 46 Richtigen bei 69 veröffentlichten Fotos (66,7 %) lediglich auf Rang zwölf.

Katastrophale Sammelvermerke

Die Stichprobe des BJV zeigt: Die Boulevardzeitungen weisen eine große Anzahl bunter Bilder auf, die Sammelvermerke tragen. Darin werden die Namen der Fotografen zwar genannt, aber es ist nicht ersichtlich, welche Aufnahme von wem stammt. Und das ist nach den Kriterien des DJV nicht ausreichend. Und: Kleine Vorschaufotos auf den Seiten mit dem TV-Programm werden fast nie mit Credits versehen oder es wird nur eine Agentur genannt. Hier sammeln auch Zeitungen, die auf den anderen Seiten gut abschneiden, satt Minuspunkte. Schließlich fehlen bei kleinen Autorenfotos regelmäßig Fotovermerke.

Wie im letzten Jahr haben die Auswerter auch 2024 gezählt, wie viele Bilder von Fotografinnen stammen. Es sind nur knapp 15 Prozent. Wobei man hier einschränken muss, dass oft nur der Nachname in den Fotovermerken genannt wird (was korrekt ist), sich daraus also nicht das Geschlecht ablesen lässt.

Die Fachgruppe Bildjournalisten kritisiert seit vielen Jahren, dass die Redaktionen kostenlose Fotos von Pressestellen, Unternehmen oder den Sicherheitsbehörden veröffentlichen, statt hauptberufliche Fotograf*innen zu beauftragen. Daher wurde in diesem Jahr erstmals in einer Stichprobe erfasst, wie viele solcher „PR-Fotos“ in der Ausgabe vom 23. April zu finden waren. Das Fazit: Alle Tageszeitungen veröffentlichten honorarfreie PR-Bilder in unterschiedlicher Anzahl. Tendenz steigend.

Freie trauen sich nicht zu klagen

Hier liege es in der Verantwortung der Redakteur*innen, die Unabhängigkeit in der Berichterstattung durch den Einsatz eigener Fotograf*innen zu sichern, betont Ferdinand Dörfler-Fahrthofer. Er hat einen Blick über die Grenze nach Österreich geworfen und gesehen, wie weit der Sparzwang gehen kann: Die Kronenzeitung, eine große österreichische Tageszeitung, veröffentlichte in der Ausgabe vom 23. April ausschließlich kostenlose Fotos von Unfallgeschehen und sonstigen Einsätzen der Sicherheitskräfte.

Was könnte helfen, die Verlage zu mehr Genauigkeit bei den Bildvermerken zu zwingen? Fotograf*innen, deren Bilder ohne Namensnennung veröffentlicht wurden, können nach der Rechtsprechung hundert Prozent des für die jeweilige Nutzung angemessenen Honorars als Schadensersatz verlangen. Doch nur wenige trauen sich das aus Sorge, dann keine weiteren Aufträge vom Verlag zu bekommen. Hier zeigt sich die Parallele zu freien Autor*innen, die oft mit Pauschalhonoraren abgespeist werden, die weit unter den Mindestsätzen der Gemeinsamen Vergütungsregeln liegen. Auch das nehmen zu viele hin.

Dieser Artikel erschien zuerst im BJVreport 3/2024.

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Bildrecht Bildjournalismus

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