Fachgruppe Rundfunk

BR-Tarifinformation - sechste Verhandlungsrunde

Konkret ist nur – der BR bewegt sich nicht

München, 19.10.2022

Heute, am 19.10.2022, fand die inzwischen sechste Verhandlungsrunde zwischen dem BR und den Gewerkschaften ver.di, BJV und unisono statt.

Leider mussten wir feststellen, dass sich der BR von der Ablehnung seines Angebots vom 30.09. und unserem Warnstreik vom 13.10.2022 nicht beeindruckt zeigte. Weder bewegte er sich auch nur ein Stück auf unsere Forderungen zu, noch legte er ein neues Angebot vor. So forderte er die Gewerkschaften gar dazu auf zu erklären, von welchen Forderungen man bereit wäre abzurücken. Das Thema Inflationsausgleich sieht der BR nach wie vor als nicht umsetzbar an.

Die Verhandlung war anfangs von einer hitzigen Diskussion über die gewerkschaftlichen Positionsdarstellungen auf der Streikversammlung geprägt.

Die Gewerkschaften haben erneut zum Ausdruck gebracht, dass auch eine hohe Einmalzahlung bei fortschreitender Inflation keine dauerhafte Wirkung für die Beschäftigten entfalten kann. Eine Einmalzahlung wirkt eben nur einmal! Eine dauerhaft wirkende lineare Erhöhung der Tabellenbeträge ist für uns deshalb unabdingbar.

In der heutigen Verhandlung hat der BR keine Position zu den Forderungen der Gewerkschaften bezogen. Stattdessen machte der BR deutlich, dass er eine Einigung unabhängig von der Laufzeit nur gemeinsam mit einem Tarifvertrag über das neue Honorierungssystem zur redaktionellen Mitarbeit, das bisher einseitig vom BR umgesetzt wurde, abschließen werde. Insbesondere zum neuen Honorierungssystem haben wir im Rahmen der BJV-ver.di-Umfrage sowie in der digitalen Streikversammlung von Euch viele Rückmeldungen zum Stand der aktuellen BR-seitigen Umsetzung erhalten. Wir haben deutlich vernommen, dass Ihr noch einige Änderungswünsche habt, die wir auch gegenüber dem BR kommunizieren werden.

Weiterhin rückt der BR auch von einer Einführung einer flächendeckenden Tarifregelung zur sachgrundlosen Befristung nicht ab. Wunsch des BR ist es, befristete Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund auf bis zu sechs Jahre vereinbaren zu können. Dazu möchte er eine Arbeitsgruppe zur sachgrundlosen Befristung ins Leben rufen, um auf diesem für uns sehr heiklem Themengebiet nach möglichen Annäherungsmöglichkeiten zu suchen. Dazu werden sich die Gewerkschaften intern beraten und gemeinsam Stellung beziehen.

Wir kamen mit dem Arbeitgeber überein, dass wir innerhalb der Unter-Arbeitsgruppen zum neuen Honorierungssystem sowie zur Vergütung der Klangkörper Lösungsansätze erörtern werden, die in die Fortsetzung der Tarifverhandlungen am 25.11.2022 eingespeist werden sollen.

Fazit: Um unseren Forderungen deutlicheren Nachdruck zu verleihen, werden wir von uns hören lassen müssen.

Eure Verhandlungsdelegationen von unisono (vormals: DOV), BJV und ver.di

 

 

Der BJV hat folgende Tarifforderung aufgestellt:

Festangestellte:

  • Erhöhung der Gehälter in einem Gesamtvolumen von 6 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

12a Freie:

  • Erhöhung der effektiv gezahlten Honorare, Lizenzen, Gagen sowie Vertragspauschalen um 6 % und eine ebensolche Erhöhung der Mindest- und Höchsthonorare des Honorar-rahmens bei einer Laufzeit von 12 Monaten; entsprechende Erhöhung der Cluster.
  • Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten für Freie Mitarbeiter und Erhöhung der Fortbildungsvergütung.
  • Angleichung der Tageshonorare der festen Freien an die Tagessätze der vergleichbaren Festangestellten.

Volontär*innen:

  • Erhöhung der Vergütung um 6 %, mindestens aber 100 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten

 

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