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Millionenklage gegen die Süddeutsche Zeitung: OLG Nürnberg weist Berufung zurück

04.02.2021

Lächelnder Mann, der in einem Büro den Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung liest

„Beeindruckende Entscheidung für die Pressefreiheit“: Rechtsanwalt Martin Schippan

Unternehmer hatte zwei SZ-Redakteure auf über 78 Millionen Euro Entschädigung verklagt

„Das Oberlandesgericht legt schonungslos offen, was für eine absurde und halbseidene Nummer diese Klage war. Herr Kuhn wollte uns einschüchtern und mundtot machen. Das ist ihm nicht gelungen“, kommentiert SZ-Redakteur Uwe Ritzer die am Mittwoch ergangene Entscheidung des OLG Nürnberg.

Die SZ habe von der Wirtschaftsressortleitung über das Justiziariat bis zur Chefredaktion große Haltung gezeigt, „sich konsequent vor uns gestellt und gekämpft. Dafür sind wir sehr dankbar“.

Das Nürnberger Gericht hat mit Beschluss vom 3. Februar 2021 die Berufung des Erlangener Solarunternehmer Hannes Kuhn zurückgewiesen, der die Süddeutsche Zeitung und ihre Redakteure Uwe Ritzer und Markus Balser auf über 78 Millionen Euro Schadenersatz wegen angeblich falscher Berichterstattung verklagt hatte und entschieden, die SZ habe nicht „pflicht- und rechtswidrig gehandelt“.

Gestritten wurde um einen Artikel, der am 25. Juni 2013 in der SZ unter der Überschrift „Wetten auf den Absturz“ veröffentlicht worden war. Darin hatten die beiden Redakteure unter anderem die Frage aufgeworfen, ob der Kläger Insiderwissen zu seinen Gunsten genutzt hatte.

Einen Tag später war im in der Schweiz verbreiteten Tages-Anzeiger ein Artikel erschienen, in dem inhaltlich auf den Bericht der Süddeutschen Zeitung Bezug genommen wurde. 

Unternehmer Kuhn machte geltend, aufgrund dieser Berichte seien eine bereits weit fortgeschrittene Vereinbarung über die Realisierung eines Kraftwerkprojektes in Indien und weitere Projekte in Indonesien geplatzt.

Ihm und den beteiligten Gesellschaften, die ihm ihre Anspräche abgetreten hätten, sei dadurch ein Gewinn in Höhe von 78.424.500 Euro entgangen (siehe auch BJVreport 2/2018: „Rachefeldzug oder geplatzter Mega-Deal“, blätterbare / PDF-Version).

Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Um diese Schadensersatzsumme war bereits im Februar 2018 vor dem Landgericht Nürnberg verhandelt worden, der Unternehmer war mit seiner Klage gescheitert und hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wurde nun von der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Nürnberg, zurückgewiesen (Az.: 3 U 2445/18, siehe Pressemitteilung des OLG Nürnberg).

Die Richter wiesen in ihrer Begründung darauf hin, dass das Berufungsgericht an die Feststellungen und Würdigungen der ersten Instanz, also des LG Nürnberg, gebunden sei, soweit keine „konkreten Anhaltspukte für Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen bestünden“.

Außerdem unterscheide sich der im Tages-Anzeiger erschienene Artikel von dem der Süddeutschen Zeitung inhaltlich soweit, dass ein „ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem ursprünglichen Artikel und einem Scheitern der Geschäfte des Klägers“ entfalle. Die Süddeutsche Zeitung habe in dem Artikel deutlich zu erkennen gegeben, dass es sich um eine bloße, wenn auch sehr starke Vermutung handle, dass der Kläger Insiderwissen ausgenutzt habe.

Schließlich sei das Gericht nicht davon überzeugt, dass gerade die „möglicherweise im Artikel missverständlich dargestellten Details über die Optionsgeschäfte für den Abbruch der Geschäftsbeziehungen ausschlaggebend“ gewesen seien.

Wichtiger Sieg für die Pressefreiheit
Der BJV-Vorsitzende Michael Busch begrüßt das Nürnberger Urteil als „wichtigen Sieg für die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus“. Die Richter hätten den Versuch eines finanzstarken Klägers gestoppt, Redakteure mit völlig überzogenen Schadensersatzforderungen einzuschüchtern und mundtot zu machen.

„Dies ist auch ein positives Signal gerade für kleinere Zeitungsverlage, die sich einen solchen Rechtsstreit über mehrere Instanzen nicht leisten können und daher oft schon vorher nachgeben und auf kritische Recherchen verzichten.“

Weitgehende Auswirkungen auf den Investigativjournalismus
Der Anwalt der Süddeutschen Zeitung, Martin Schippan, sprach von „einer beeindruckenden Entscheidung für die Pressefreiheit: Der Senat des OLG Nürnberg hat dem Frontalangriff auf die Pressefreiheit mit starken Argumenten eine Absage erteilt“, zitiert SZ-Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger in ihrem Artikel „Solarunternehmer scheitert mit Millionenklage gegen die ‚Süddeutsche Zeitung‘“ den Juristen.

„Die Entscheidung des OLG Nürnberg hat über den konkreten Fall hinaus weitgehende Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Deutschland – denn das Gericht stellte klar heraus, an was sich Journalisten halten müssen, wenn sie über einen bestehenden Verdacht berichten“, sagte Ramelsberger.

Bei einem Streitwert von 78 Millionen Euro müsse der unterlegene Unternehmer nun rund 1,5 Millionen Euro an Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

Gang vor den BGH ist noch möglich
Mit dem Urteil des OLG Nürnberg ist der Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden. Der Erlangener Unternehmer hat noch die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Nachtrag, 05.02.2021: Versuch der Einschüchterung von Journalisten ist gescheitert
Der Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, Wolfgang Krach, sagte auf dpa-Anfrage zu der Entscheidung: „Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg ist ein Sieg für die Pressefreiheit und stärkt den investigativen Journalismus. Der Versuch, Journalisten durch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe einzuschüchtern und unliebsame Berichterstattung zu verhindern, ist gescheitert.“

Maria Goblirsch/tm

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