Auch Journalist*innen in Bayern können jetzt auf einen früheren Impftermin hoffen
Foto: Stefan Gregor

BJV-Geschäftsstelle

Ab sofort: Journalisten werden mit Priorität geimpft

Angemeldete können ihre Daten ändern

München, 27.04.2021

In Bayern sollen im Mai auch Journalisten mit erhöhter Priorität die Corona-Schutzimpfung erhalten, teilte DPA unter Bezug auf das Bayerische Gesundheitsministerium mit. Mitarbeiter*innen der Medien könnten sich voraussichtlich ab diesen Donnerstag entsprechend für eine Impfung anmelden.

Wenn Sie bereits bei einem Impfzentrum (impfzentren.bayern) angemeldet sind, können Sie Ihre Priorisierung dort von 4 auf 3 erhöhen.

Der Freistaat ordnete die Journalisten jetzt der Gruppe der Vertreter einer sogenannten kritischen Infrastruktur zu. Mitarbeiter solcher Einrichtungen seien von grundlegender Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Die Priorisierung betrifft alle Beschäftigten von Radio- und Fernsehanstalten sowie von Printmedien und Onlinemedien.

Der Bayerische Journalisten-Verband hatte gefordert, dass Pressevertreter wie die Mitarbeiter anderer Branchen vorrangig geimpft werden, weil Medienmitarbeiter bei der Arbeit viel Kontakt zu anderen Menschen hätten. Derzeit wird darüber diskutiert, im Juni die bisherige Impf-Priorisierung komplett aufzuheben und dann allen Interessierten Impftermine anzubieten.

BJV forderte höhere Priorisierung bereits 2020
Der BJV hatte bereits im Dezember beim Bayerischen Gesundheitsministerium angefragt, ob Journalist*innen früher geimpft werden dürfen. Siehe BJVreport 2/2021, S. 32f.: „Journalisten sind ebenso wenig wie wir Politiker“ –Bayerns Medienminister Florian Hermann lehnt eine frühere Impfung ab und „Wir sind Multiplikatoren von Informationen und Viren“ – Der BJV setzt sich für eine Priorisierung der Presse bei der Impfreihenfolge ein. Auch der VBZV, Verband der Zeitungsverleger in Bayern, forderte diese Priorisierung.

Systemrelevanz des Journalismus erkannt
„Die Vernunft setzt sich durch!“, kommentierte BJV-Vorsitzender Michael Busch die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung bei Facebook. BJV-Geschäftsführer Dennis Amour erklärte, dass man auf diese Bedeutung seit geraumer Zeit hingewiesen habe, aber vom Gesundheitsminister Klaus Holetschek immer ein kategorisches „Nein“ gehört habe. Amour sagte: „Nun ist der Begriff systemrelevant nicht nur daher gesagt, sondern wahrgenommen worden.“ Die Kolleginnen und Kollegen seien bei der aktuellen Berichterstattung eben einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Wie geht's weiter für Journalistinnen und Journalisten
Der (priorisierte) Anspruch auf die Schutzimpfung ist vom Impfwilligen gegenüber dem Impfzentrum nachzuweisen, bspw. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder einen Presseausweis (§ 6 Abs. 4 CoronaImpfV).

Bereits bei der Registrierung und Terminvereinbarung auf dem bayerischen Impfportal (BayIMCO) wird der Impfwillige darauf hingewiesen, dass für die angegebenen Priorisierungsgründe Nachweise erforderlich sind, die beim Impftermin im Impfzentrum vorzulegen sind. Nur wenn geeignete Unterlagen vorgelegt werden, kann eine Impfung erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema Journalist*innen & Corona unter bjv.de/corona.

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