Rechtsschutz

Der Bayerische Journalisten-Verband gewährt seinen Mitgliedern grundsätzlich Rechtsschutz in allen, die journalistische Tätigkeit betreffenden beruflichen Angelegenheiten. Bitte beachten Sie unsere Rechtsschutzordnung.

Falls Sie einmal in rechtlichen Schwierigkeiten sein sollten, werden Sie von Juristen in unserer Rechtsabteilung qualifiziert betreut. Die Rechtsberatung betrifft sämtliche Rechtsgebiete, mit denen Journalisten beruflich zu tun haben: das Arbeits- und Sozialrecht, Presse- und Urheberrecht, allgemeines Zivil- und Strafrecht. Bleibt Ihnen trotzdem der Weg vor Gericht nicht erspart, erhalten Sie nach den Regeln unserer Rechtsschutzordnung Rechtsschutz. Der Anspruch auf Rechtsschutz entsteht bereits nach drei Monaten der Mitgliedschaft. Ein Antrag muss an den Vorstand gerichtet werden

Der Rechtsschutz ist wie folgt erreichbar:

Montag 9.00 Uhr – 17.00 Uhr *
Dienstag 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 17.00 Uhr *
Donnerstag 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr *

* Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle von Montag bis Donnerstag während der Mittagspause von 13 Uhr bis 13.30 Uhr telefonisch nicht erreichbar ist.

Kontakt

Telefon 089 5450418-0
Fax 089 5450418-18

E-Mail rechtsberatung@bjv.de

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