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Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über seine Personalplanung unterrichten: So steht es in § 92 Abs. 1 des BetrVG | Foto: Michaela Schneider
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über seine Personalplanung unterrichten: So steht es in § 92 Abs. 1 des BetrVG
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Michaela Schneider