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Bei der Aktion vor dem Funkhaus verteilte der BJV Infomaterial und Äpfel.
Foto: 
Maria Goblirsch

Fachgruppe Rundfunk

Tarifrunde beim BR - erstes Angebot ist enttäuschend

Aktionstag #FairnessFunkt am 16. April - Solidarität trägt Früchte!

München, 11.04.2024

Die Situation
Die Tarifverhandlungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in vollem Gange. Verhandelt wird derzeit beim BR, NDR, SWR, WDR und Radio Bremen.
Gestern hat der BR nun als erste Rundfunkanstalt endlich ein Angebot vorgelegt, das für dieses und nächstes Jahr gerade einmal Lohnsteigerungen von 2,25 % und 2,46 % vorsieht. Dieses Angebot hat mit der Lebensrealität nichts zu tun und lässt die Preissteigerungen der letzten Jahre völlig unberücksichtigt. Seit Jahrzehnten ist der TVöD-Abschluss der Länder Maßstab für unsere Verhandlungen gewesen. Nach dem letztjährigen TVöD-Abschluss (200 Euro fix + 5,5 % ab 01/25), will man hiervon nichts mehr wissen. Die Krise des ÖRR soll offenbar auf dem Rücken ihrer Beschäftigten ausgetragen werden. Das können wir nicht hinnehmen!


Die Veranstaltung
Am kommenden Dienstag, den 16. April, zwischen 12:00 und 13:00 Uhr versammeln wir uns daher zu einer #FairnessFunkt!-Kundgebung vor dem BR-Funkhaus in der Arnulfstraße in München. Gemeinsam mit den Kolleg:innen aus den anderen Rundfunkanstalten wollen wir ein Zeichen setzen, dass wir für faire Honorare, Gehälter und Arbeitsbedingungen sowie für mehr Respekt vor dem Wert unserer Arbeit zusammenhalten. Wir werden uns vor Ort mit den ande-ren Anstalten zusammenschalten und daher überall sichtbar sein.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Streikveranstaltung.

 

Zwei Welten ... sie konnten zusammen nicht kommen

 

 

In der zweiten Verhandlungsrunde am 11.04.2024 legte der BR wider Erwarten ein Angebot vor.

Diese Offerte entspricht nicht im Geringsten unseren Forderungen!

Das Angebot des BR im Detail:

  • Laufzeit 30 Monate (01.01.2024 bis 30.06.2026)
  • Lineare Erhöhung der Gehaltstabellen um 2,25% zum 01.01.2024; weitere lineare Erhöhung um 2,46% in 2025 unter Vorbehalt der Umsetzung des 24. KEF-Berichts
  • Entsprechende Erhöhung der Beträge der Honorarrahmen, sämtlicher effektiv gezahlter Honorare, aller laufenden Clusterwerte der redaktionellen Mitarbeit
  • Kein Sockel
  • überproportionale Anhebung (ohne Sockel) Vergütung Auszubildende, Volontäre/innen, Werkstudierende und Dualstudierende
  • Tarifierung Elternurlaub feste Freie: Anspruch auf ein Jahr Elternurlaub innerhalb der ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes, Mindestdauer: ein Monat, Aufteilung auf zwei festgelegte Zeiträume möglich

Gegenforderungen des BR

  • Neuregelung Familienzuschlag
    umfassender Ansatz: so aufwandsneutral wie möglich, einheitlicher Familienzuschlag für Feste und Freie, Anspruchsvoraussetzungen wie Kindergeld (Hauptunterschied: nur bis zum 25. Lebensjahr), Entfall der Konkurrenzklausel bei Bezug von Familienzuschlag außerhalb des BR. Damit wird mehr Gerechtigkeit zwischen Festen und Freien und eine Anpassung an den ÖD/familienbezogene Vergütungsbestandteile bei den Beamten erreicht und Verwaltungsaufwand reduziert
  • Streichung des Antragsrechts des MA, den Ausgleich von drei arbeitsfreien Tagen/ Kalenderjahr ins Langzeitkonto einzustellen (Tz 322.4. MTV): Ermöglichung der Zuweisung durch Vorgesetzen
  • tarifvertragliche Anpassung Sonderurlaubsanspruch bei Niederkunft der Ehefrau (Tz. 355.14 MTV / Durchführungs-TV Nr.3) ab Inkrafttreten Familienstartzeitgesetz.
  • Wegfall der letzten Stufe in den Gehaltstabellen. Hintergrund: Vergütungsniveau bei BR laut Kienbaum-Gutachten zu hoch
  • Gesprächsbedarf zu Anpassung Einstiegshöhe 12-a-Status

 

Unsere gemeinsame gewerkschaftliche Hauptforderung ist eine 10,5-prozentige lineare Erhöhung der Gehälter und der Beträge der Honorarrahmen bei einer Laufzeit von lediglich 12 Monaten.

Das Angebot des BR befindet sich außerhalb der Vorstellungskraft der Gewerkschaften. Es orientiert sich allein an den Vorgaben des aktuellen 24. KEF-Berichts. Dieser Bericht bildet den Rahmen für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, auf dessen Grundlage eine Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen wird.

Diese Vorgehensweise greift jedoch massiv in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ein.

Der Begriff „Tarifautonomie“ bedeutet, dass nur die Tarifvertragsparteien, hier ver.di, BJV und unisono sowie der BR Tarifabschlüsse gestalten dürfen. Angesichts des deutlichen Kaufkraftverlustes der letzten beiden Jahre ist eine angemessene Steigerung der Gehälter und Honorare erforderlich.

Die Durchsetzung unserer berechtigten Forderungen können wir nur gemeinsam erstreiten!

Macht Euch bereit!

Eure Verhandlungsdelegation von ver.di, BJV und unisono


Wir für euch – das BJV-Verhandlungsteam:

Dennis Amour, BJV-Geschäftsführer
Barbara Kammerer, Redakteurin Bayerischer Rundfunk
Ulrich Lewandowski, Syndikusrechtsanwalt BJV
Andrea Roth, stellvertretende BJV-Vorsitzende, feste Freie beim Bayerischen Rundfunk

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